Hallo,
nö, so richtig verstehe ich Dein Dilemma weiterhin nicht.
Das mit dem Auto hat nichts mit dem ÜG oder dem ALG II zu tun und ist primär erst mal Deine Sache. Auch ohne Umschulung könntest Du diese Kosten ja nicht begleichen - ein Zusammenhang mit der Umschulung ist also nicht gegeben. Nur wenn Du nicht mit dem ÖPNV zur Umschulung kommen kannst, wäre das Thema interessant - aber auch dann nur wiederum als Darlehen.
Die Schulmaterialen können ebenso wie die Fahrtkosten geltend gemacht werden. Das bedeutet nicht, daß Du diese Kosten auslegen mußt - man kann auch vor dem Kauf einen entsprechenden Antrag stellen, wozu Du ja noch die entsprechende Zeit hast. Das mit dem Darlehen habe ich bereits erklärt.
Im übrigen hättest Du bei Deiner Ausgangsfrage nicht nur rechtlich eine Überzahlung gehabt, sondern auch in der Realität. Aber das habe ich nun oft genug erklärt. Warum Du das noch immer abstreitest, ist mir zwar ein rätsel - aber mehr als mehrmals erklären kann ich das nun auch nicht.
Ich versuche es dennoch ein letztes Mal:
- Ende Juli erhälst Du Dein ALG II, womit Du Deinen Lebensunterhalt - wie schon vorher ohne Umschulung - für August nachkommen kannst.
- Ende August erhälst Du das ÜG. Da Du durch das ALG II den Lebensunterhalt im August abgedeckt hast, kannst Du das ÜG für September verwenden.
- Ende September erhälst Du erneut das ÜG, womit der Oktober abgesichert ist
Wo also siehst Du und das seltsame Forum irgendeine Deckungslücke oder gar Anlaß für eine (in diesem Zusammenhang nicht vorhandene) Härtefallregelung?
Anders sieht es aus, wenn - wie zu erwarten ist - das Jobcenter Ende Juli nicht mehr das ALG II zahlt. Dann käme das Darlehen in Betracht, wozu ich aber nun auch schon mehrfach etwas geschrieben habe. Im übrigen ist bei entsprechendem Antrag Deinerseits die Mindestrate bei einem solchen Darlehen 10 € im Monat. Und das sollte Dir die von Dir ja selbst beantragte Umschulung schon wert sein...
Wo also ist das Dilemma?
Gruß!