Hallo,
mit "Berufstätigkeit" ist eine geregelte Berufstätigkeit gemeint, worunter eine MAE vom Jobcenter nicht fallen dürfte.
Statt dieser Berufstätigkeit kann auch
- Wehr- und Zivildienst,
- ein soziales oder ökologisches Jahr,
- ein Jahr als Entwicklungshelfer,
- Erziehungszeiten von Kindern,
- Arbeitslosigkeit (maximal 18 Monate)
anerkannt werden.
Von daher sehe ich Deine Chancen eher schlecht. Allerdings wird im Land Berlin auch ausdrücklich auf das Ausbildunsgförderungsgesetz verwiesen, wonach dann doch wieder auch solche Maßnahmen hereinfallen könnten. Blöd ist nur, daß genau dieses Gesetz in sehr weiten Teilen aufgehoben wurde.
Am besten wäre es, beim Kolleg direkt nachzufragen - dort sollte man wissen, ob Du in Betracht kommst.
Sollte Dir der Besuch des Kollegs verwehrt werden, würde ich mal in Sachen Fernabi recherchieren.
Gruß!