Hallo,
noch eine Anmerkung zu dem von Dir aufgeführten Urteil des BSG: mal abgesehen davon, das dies nicht, wie Du so schön schreibst, "jetzt" entschieden wurde, sondern auf einen Fall aus dem Jahre 2005 basiert, über dann dann vor auch schon 8 Jahren letztinstanzlich entschieden wurde (womit das von Dir verwendete "jetzt" sich eher als Satire darstellt) und sich seither die Gesetzes- und Rechtslage so ziemlich in allen Punkten verändert hat, ging es in dem Fall um eine verwandschaftliche Unterhaltsvermutung. Aus einem also vollkommen veralteten und dann auch nicht auf Dich zutreffendem Urteil zu schlußfolgern, daß kein gemeinsames Wirtschaften besteht, halte ich für äußerst gewagt. Von daher sehe ich - auch im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftskonto u.a. für Lebensmittel - eher schlechte Chancen für Dich, das ganze durch zu bringen. Zumindest nicht mit diesen (Nicht-)Argumenten und dem gemeinsamen Konto.
Gruß!