Hallo,
Bin ich in irgendeiner weise dazu verpflichtet, Bafög zu beantragen wenn dies das Jobcenter so sagt?
ja. BaföG ist vorrangig gegenüber dem ALG II.
Ich habe aus familiären Gründen, mit meinem leiblichen Vater keinen kontakt. Daher wohne ich, seit dem ich 14 Jahre alt bin, bei meiner Mutter in einem Haushalt.
Das sind keine Argumente, um keinen Antrag auf BaföG zu stellen. Auch Dein leiblicher Vater hat eine Unterhaltspflicht Dir gegenüber.
Wenn ich Bafög beantrage, dann rechnen die dies ja an wenn ich über 180 € bekomme (was der fall ja wäre) So gesehen bekäme ich und meine Mutter weniger Geld wenn ich da richtig liege oder?
Die Logik verstehe ich nicht ganz. Ich weiß jetzt zwar nicht, wie Du auf 180 € kommst. Aber wenn Du meinetwegen 400 € BaföG bekommst, reduziert sich zwar der ALG-II-Satz, aber dennoch hast Du auf Grund des Grundfreibetrages mehr als mit dem reinen ALG II zur Verfügung.
Brauch ich kein Bafög beantragen weil ich ja schon seit einem Jahr die Schule von unserem Hartz 4 Satz bezahle.
Was sollte der grundsätzliche BaföG-Anspruch damit zu tun haben, daß Du Schulgeld zahlst? Richtig - nichts.
und sich unsere Sachbearbeiterin sich dafür nichtmal interessiert hat, ob ich überhaupt BAfög beantrage.
Was damit zu tun haben dürfte, daß bestimmte schulische Ausbildungen erst ab einem bestimmten Schuljahr mit BaföG gefördert werden.
Kurzum: die Forderung des Jobcenters nach dem BaföG-Antrag ist vollkommen korrekt und Du wirst bei Gewährung des BaföG auch finanziell nicht schlechter gestellt sein.
Gruß!