Beiträge von Corinna

    Hallo,

    Bin ich in irgendeiner weise dazu verpflichtet, Bafög zu beantragen wenn dies das Jobcenter so sagt?

    ja. BaföG ist vorrangig gegenüber dem ALG II.

    Ich habe aus familiären Gründen, mit meinem leiblichen Vater keinen kontakt. Daher wohne ich, seit dem ich 14 Jahre alt bin, bei meiner Mutter in einem Haushalt.

    Das sind keine Argumente, um keinen Antrag auf BaföG zu stellen. Auch Dein leiblicher Vater hat eine Unterhaltspflicht Dir gegenüber.

    Wenn ich Bafög beantrage, dann rechnen die dies ja an wenn ich über 180 € bekomme (was der fall ja wäre) So gesehen bekäme ich und meine Mutter weniger Geld wenn ich da richtig liege oder?

    Die Logik verstehe ich nicht ganz. Ich weiß jetzt zwar nicht, wie Du auf 180 € kommst. Aber wenn Du meinetwegen 400 € BaföG bekommst, reduziert sich zwar der ALG-II-Satz, aber dennoch hast Du auf Grund des Grundfreibetrages mehr als mit dem reinen ALG II zur Verfügung.

    Brauch ich kein Bafög beantragen weil ich ja schon seit einem Jahr die Schule von unserem Hartz 4 Satz bezahle.

    Was sollte der grundsätzliche BaföG-Anspruch damit zu tun haben, daß Du Schulgeld zahlst? Richtig - nichts.

    und sich unsere Sachbearbeiterin sich dafür nichtmal interessiert hat, ob ich überhaupt BAfög beantrage.

    Was damit zu tun haben dürfte, daß bestimmte schulische Ausbildungen erst ab einem bestimmten Schuljahr mit BaföG gefördert werden.

    Kurzum: die Forderung des Jobcenters nach dem BaföG-Antrag ist vollkommen korrekt und Du wirst bei Gewährung des BaföG auch finanziell nicht schlechter gestellt sein.

    Gruß!

    Hallo,

    Du meinst damit, dass sie mir nicht einen zweiten Job aufdrücken?

    Die Wahrscheinlichkeit ist eher gering. Es kommt zwar auch auf den Sachbearbeiter an, aber die Erfahrung zeigt: je näher ein ALG-II-Bezieher an die Rente rückt, um so geringer sind die Vermittlungsaussichten. Und da auch der Sachbearbeiter unter Erfolgszwang steht, konzentriert er sich eher auf die jüngeren Leute.

    Ich habe mit der UNIversen Pschologie seit dreißig Jahren nichts mehr zu tun, bilde mir aber ein, eine gute Menschenkenntnis zu haben!

    Dann lies Dich in ein Thema ein und spezialisiere Dich darauf. Wenn Dir die Arbeit mit Jugendlichen liegt - nimm z.B. das Thena Cyber-Mobbing, ein sehr aktuelles Thema mit noch viel zu wenigen niederschwelligen Hilfeangeboten. Dann baue eine attraktive und informative Webseite mit dem Thema auf. Um die Verbindung zur selbstständigen Arbeit zu haben - biete auf der Seite 2 oder 3 mal wöchentlich eine kostenloses Telefonhotline und einen Chat für Eltern und Betroffene zum Thema Mobbing an. Einnahmen generierst Du dann aus Werbung auf der Seite (Stichwort amazon und/oder adsense). Dann biete Schulen in Deiner Umgebung eine kostenlose Sprechstunde einmal in der Woche oder im Monat zum Thema Mobbing an - als ehrenamtliche Tätigekt (nicht mehr als 15 Stunden je Woche!). Dieses Ehrenamt kannst Du wiederum als Referenz für Deine Internetseite und auch als schönes Argument gegenüber dem Jobcenter nehmen.

    Ich kenne einige ALG-II-Bezieher, die mit einem solchen Modell (natürlich nicht mit dem Thema Mobbing) mehr als 800 € im Monat Einnahmen haben.

    Ich würde sogar noch weiter gehen: wenn Deine bisherige Selbstständigkeit sowieso nichts mehr einbringt, würde ich diese Tätigkeit gegenüber dem Gewerbeamt und dem Jobcenter aufgeben und fortan als Freiberufler z.B. die eben angerissene Tätigkeit ausüben. Dann könntest Du die entsprechenden Hilfen bei Aufnahme einer (neuen) selbstständigen Tätigkeit beantragen und verschwindest damit für mindestens 2 Jahren von der Bildfläche, was Vermittlung in andere Tätigkeiten betrifft.

    So, jetzt mach was aus der Anregung.

    Gruß!

    Hallo,

    nirgendwo steht, daß ohne die Frau die Grundsicherung zuständig wäre. Der TE schreibt weder etwas über seine Höhe der Rente noch darüber, daß er die Grundsicherung bezieht. Dennoch antwortest Du so, als wenn Deine Meinung auch in Unkenntnis all dieser Fakten die allein gültige wäre. Das ist sie nicht - und also kannst Du durchaus in Deiner Antwort schreiben, wenn das und das zutrifft, käme das und das in betracht. Das geschieht nicht - vielmehr ziehst Du indirekt meine Antwort in Zweifel und reagierst erst, wenn man Dich darauf aufmerksam macht. Das ist ziemlich unfair gegenüber dem TE, aber auch mir gegenüber.

    Zu klären wäre auch noch, bei wem eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt und/oder eine vollständige.

    Das steht eindeutig in der Eingansgfrage.

    :(

    Hallo,

    war keine gute Idee. Du kannst damit rechnen, daß das Jobcenter Probleme machen und das ganze als einmaliges Einkommen ansehen wird. Von daher würde ich dem Fortsetzungsantrag ein formloses Schreiben beilegen, in dem Du erklärst, wie es zu der Einzahlung kam. Und in Zukunft würde ich auf solche Aktionen verzichten...

    Gruß!

    Hallo,

    mit Bezug einer unbefristeten EM-Rente hast Du kein Anspruch auf ALG II, womit also auch kein Anspruch auf die für ALG-II-Empfänger geltenden Grundfreibeträge udn Absetzmöglichkeiten besteht. Von daher werden tatsächlich nur die 30 € Versicherungspauschale als Freibetrag gewährt.

    Die Frage ist allerdings, ob die Anrechnung an sich berechtigt ist. Lade mal den Berechnungsbogen und das Widerspruchschreiben inkl. Antwort anonymisiert hoch.

    >Gruß!

    Hallo,

    da sagt sie der medizinische Dienst ist der Meinung obwohl sie mein mann nie gesehen haben

    das ist in der Regel auch so, ein persönlicher Termin findet eher selten statt. Der Amtsarzt stützt sich auf die Befunde der behandelnden Ärzte und lädt nur bei Zweifel vor. Von daher ist es auch nicht möglich, einen persönlichen Termin zu erzwingen (der dann auch kein anderes Ergebnis ergeben würde). Das Problem scheint mir hier eher der behandelnde Arzt zu sein, weswegen der Ratschlag des Sachbearbeiters vom Jobcenter nicht unbedingt der schlechteste ist.

    Was passiert wenn er sich weigert die EGV zu unterschreiben.

    Dann werden die Sachen aus der EGV per Verwaltungsanordnung erlassen.

    Gruß!

    Hallo,

    auch wenn das Grundstück in einem Naturschutzgebiet liegt, hat es natürlich einen Wert, der von einem amtlich bestellten bzw. vereideten Gutachter ggf. zu bewerten ist. Wobei allein schon wegen der Größe wahrscheinlich jede Vermögensfreigrenze überschritten sein dürfte. Ist dies der Fall, dürfte das ALG II bis zum Verkauf maximal nur noch als (vom Verkaufspreis rückzahlbares) Darlehen gewährt werden.

    Die Vermögensfreigrenze von Kindern ist nicht auf die Freigrenze der Mutter aufrechenbar.

    Gruß!

    Hallo,

    Muss meine Tochter jetzt einen Hauptantrag stellen. Muss sie mich mit eintragen oder muss ich eine Veränderungsmitteilung ausfüllen ?

    da Deine Tochter eine eigene BG bildet, muß sie auch einen eigenen Antrag stellen, worin Sie dann natürlich nur die H#lfte der Miete angibt.

    Wenn sie jetzt schon eine Wohnung finden würde, muss sie sich die erst genehmigen lassen, auch wenn sie im Rahmen liegt.

    Wäre schon allein wegen der Mietkaution und ggf. Umzugskosten empfehlenswert.

    Gruß!

    Hallo,

    derartige Hilfen sind in § 24 Abs. 4 SGB II geregelt. Das ganze ist eine reine KANN-Leistung, es besteht also kein Rechtsanspruch. Allerdings ist es in der Praxis eher unüblich, dieses Darlehen nicht zu zahlen, wenn der Arbeitgeber keinen Vorschuß geben will und der Antragsteller kein eigenes Vermögen hat, um die Lücke zu schließen.

    Insofern würde ich persönlich nochmal beim Amt vorsprechen unf ggf. um ein Gespräch mit dem Teamleiter bitten.

    Gruß!

    Im Volksmund Bannmeile

    Im Volksmund eher Annäherungsverbot.

    Sie solle sich beim Jugendamt einen Nachweis holen

    Prinzipiell durchaus richtig, denn die bloße Behauptung von schwerwiegenden sozialen Spannungen reicht nicht aus. Somit sind also entsprechende Nachweise wie die vom JA, aber auch Urteile oder Anzeigen, vorzulegen. Wenn das geschehen ist und alles hinhaut, sehe ich keinen Grund, warum kein Anspruch auf ALG II vorliegen sollte.

    Auch haben wir weder ein geteiltes Konto

    Du meinst sicherlich gemeinsames und nicht geteiltes Konto und zielst darauf ab, daß ihr nicht zusammen wirtschaftet. Daran habe ich aber angesichts der Aussage

    wohne kostenfrei in einer Eigentumswohnung von Verwandten.

    gewisse Zweifel, wenn Deine Freundin zu Dir gezogen ist. Aber diese Baustelle ist erstmal nicht primär - erst muß der grundsätzliche Anspruch auf ALG II geklärt werden. Und dazu siehe mein erster Abschnitt.

    Gruß!