Hallo,
Vollzeit-Job und dauerhafte Krankheit der Ehefrau!
Man wohnt dann auf einer Liege und in einer leeren Wohnung.
Ich will mich ja nicht streiten - aber sorry, plausibel ist etwas anderes. Gerade wenn die Partnerin dauerhaft erkrankt ist, werde ich alles dafür tun, um binnen 3 Monaten einen halben Tag Urlaub zu nehmen oder meinetwegen auch vorarbeiten zu können, um eben dieser Partnerin statt einer Liege ein Bett und andere Annehmlichkeiten mittels eines 3 Monate gültigen Gutscheines zu beschaffen. Zumal man dann auch noch fröhlich anmerkt, daß die dauerkranke Partnerin statt dem ihr unmöglichen Einkauf dennoch in der Lage ist, bei dem Jobcenter vorzusprechen, um möglichst mehr aus der Erstaustattung zu machen... Aber das alles ist Deine Sache und auch gar nicht das Thema hier.
Anspruch auf Neuware mag nicht bestehen, jedoch ist es wettbewerbswidrig, mir die Kaufhäuser vorzuschreiben.
Blödsinn. Es geht hier um gebrauchte Ware und nicht - wie von Dir gewünscht - um Neuware. Von daher kann schon keine "Wettbewerbswidrigkeit" vorliegen, weil der normale Möbel- und Elektrohandel keine Gebrauchtgegenstände verkauft. Im übrigen macht der Geldgeber (hier das Jobcenter) die Regel und bestimmt eben, daß nur Gebrauchtware in Betracht kommt, was rechtlich nicht zu beanstanden ist. Du kannst das in Anspruch nehmen - oder läßt es halt bleiben. Mir bleibt da immer etwas die Spucke weg, wenn jemand für 2 Personen 1.400 € quasi geschenkt bekommt, dieses Guthaben über ein Viertel Jahr nicht in Anspruch nimmt, sich dann aber über die Bedingungen echauffiert und - wie in Deinem Fall - auf Neuware besteht, um dann mit einem solchen Quatsch wie "Wettbewerbswidrigkeit" zu kommen.
Aber wie bereits geschrieben: Du kannst es versuchen. Wie es ausgeht, kann Dir keiner im Internet sagen, weil das immer vom Jobcenter vor Ort abhängt.