Beiträge von Corinna
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Hallo,
im Prinzip basiert alles auf Deinen Aussage, denn
Bedauerlicherweise habe ich für die Psychische Problematik mit den Räumen und Personen bis dato keine Attestierung und seit dem auch noch keinen neuen Psychologen der mir das bestätigen könnte
Von daher ist dem Vorschlag von bass dringendst zuzustimmen. Wobei ein Hausarzt da nicht ausreichend sein könnte.
Gruß!
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Hallo,
was bedeuten die 4 Monate in Tagen umgerechnet? Ist Dein Sohn Schüler?
Gruß!
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Hallp,
1. der UV wird mit dem ALG II rückwirkend verrechnet.
2. es könnte durchaus zu Änderungen insbesondere beim Regelbedarf, aber auch ggf. bei den KdU geben. Ich gehe mal davon aus, daß die Tochter dort nicht nur wohnt, sondern auch eine Vollverpflegung und Du diese zwei Sachen nicht zahlen mußt.
Gruß!
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Hallo,
die Lohnbescheinigung ist ohne Wenn und Aber vorzulegen. Die Angaben im Arbeitsvertrag reichen da nicht aus, da Lohn durchaus Schwankungen oder Erhöhungen unterliegen kann, die dann nicht jedesmal neu im Arbeitsvertrag verankert werden. Ohne genaue Lohnabrechnung wiederum kann die Höhe des ALG II nicht korrekt berechnet werden. Das betrifft dann die gesamte BG.
Hab ihr angeboten Kontoauszüge zuschicken,das wollte sie aber nicht.
Aus Kontoauszügen ist auch nicht das Bruttoeinkommen und ggf. vermögenswirksame Leistungen ersichtlich.
Wie grace richtig geschrieben hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Lohnbescheinigungen auszustellen. Was also ist das Problem, sich diese Bescheinigungen zu holen und dem Jobcenter vorzulegen? In dem Augenblick wird die Sperre ja wieder aufgehoben.
Gruß!
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Hallo,
wie lange lebst Du schon mit Deiner Partnerin zusammen?
Gruß!
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Hallo,
Nur bei der Höhe bin ich mir auf Grund der getrennten Wohnungen nicht sicher.
es kommt auf die Gründe der doppelten Haushaltsführung an.
Gruß!
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Hallo,
Wenn ich mich recht erinnere, hast Du Deine Wohnung selbst gekündigt, hast also Dein Problem selbst verursacht.
Kann das JobCenter nicht für eine Unterkunft, für eine Pension oder ähnliches in der monatlichen Höhe des Wohnungsgeldes aufkommen?
Nein.
Du kannst Dich an Dein örtliches Sozialamt wenden und dort einen Antrag auf eine Notunterkunft stellen.
Nochmal in aller Deutlichkeit: Du selbst hast die bisherige Wohnung selbst gekündigt, ohne eine andere Wohnung zu haben. Deine Probleme sind also selbst gemacht. Nun darauf zu hoffen, daß Dir irgendjemand auf Grund Deiner eigenen Entscheidungen eine neue Wohnung zur Verfügung stellt, ist etwas vermessen.
Gruß!
Themen wurde wegen der Übersichtlichkeit alle zu einem vereint!
Grace -
Hallo,
und es gibt keinen vom Vermieter vor Ort bestellten Hausmeister oder dgl.? Im Augenblick scheint es mir eher ein Problem des Vermieters und nicht des Jobcenters zu sein...
Gruß!
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Hallo,
warum holst Du Dir bei dem JC nicht einfach eine Kopie der Abtretungserklärung und gibst diese bei dem Vermieter persönlich ab?
Gruß!
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Hallo,
Das nächste bzw. größte Problem ist ,ich habe die Kündigungsfrist für meine gewerblich genutzten Räumlichkeiten verpennt und muss ein weiteres Jahr (september 18 )dafür aufkommen.
Das war ein riesen Fehler ,lässt sich aber leider nicht mehr ändern (bin von 3 monaten ausgegangen ,waren aber 6 )
Gibt es eine Chance diese Kosten übernommen zu bekommen ?nein.
Gruß!
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Hallo,
mit dem Hinweis, dass die Kontoauszüge nachgereicht werden, abgegeben. Diese müssen allerdings erst noch nachgefordert werden und sind von der Bank noch nicht zugestellt worden.
nach einem Monat noch nicht? Wieso kann man nicht die aktuellen Kontoauszüge und die der letzten 3 Monate ohne Aufwand und Anforderung bei der Bank nachweisen? Verstehe ich jetzt nicht. Bei jeder Bank kann ich online solche Kontoauszüge auch für die letzten 3 Monate ausdrucken bzw. mir in der Filiale ausdrucken lassen.
Man möchte einen Nachweis vom Jugendamt, dass sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen kann, Jugendamt ist aber nach eigener Aussage nicht mehr zuständig?!
siehe Posting 5.
Schriftliche Nachweise wie ihr Lebensunterhalt bisher bestritten wurde - wie sollen diesen erbracht werden?! Sie hatte ihr erspartes abgehoben
Nachweis über das Ersparte und die Abhebung?
Nachweise von mir, können meiner Ansicht nach nicht angefordert werden, da wir noch kein Jahr zusammen wohnen und auch kein gemeinsames Konto haben oder irgendwelche Kosten des anderen tragen.
Siehe Posting Nummer 7.
Gruß!
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Hallo,
Wie siehts eigentlich mit diesem Zuschuß für langzeitarbeitslose aus? 272€? Würde der mir auch zustehen?
einen solchen Zuschuß gibt es nicht.
Gruß!
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Hallo,
Und sind diese Darlehen denn überhaupt für die monatlich laufenden Kosten wie Miete und Verpflegung gedacht ?
ja natürlich. Für was sonst?

Den Rest wird Dir sicher casa beantworten.
Gruß!
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Hallo,
Ich habe irgendwie gedacht, dass es nur für den Zeitraum gilt, in
welchem ich Leistungen beziehe, also von April- Juli.nein. Bei einer selbstständigen Tätigkeit wird von Deiner vorläufigen EKS und den dortigen Prognosen von Dir ausgangen und das ALG II dementsprechend berechnet. Verkürzt sich nun der Bewilligungszeitraum (BWZ) z.B. durch Arbeitsaufnahme, verändert sich ja auch die Prognose von Dir, die auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet war, was dann natürlich die Höhe des ALG II beeinflußen würde. Deswegen gilt also in Deinem Fall für die Berechnung des ALG II und ggf. Rückforderungen der Zeitraum der Prognose und nicht der BWZ, was jetzt die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit betrifft. Das Einkommen der nichtselbstständigen Arbeit kann dann allerdings nicht in die Prognose mit einbezogen werden.
Gruß!
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Hallo,
Da steht alles aufgelistet und deswegen sehe ich es nicht ein
Ja - und Du hast das, wie Du schreibst, korrigiert. Also nochmal: wo sind die Unterschiede zwischen der lange vorliegenden Liste und Deiner Korrektur?
Und auch bitte die Frage von casa beantworten:
ohne die Zeiten des Kindes in deiner BG zu kennen und zu wissen, wie viel du bisher erhalten hast, kann ich keine Aussage treffen.
Gruß!
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Hallo,
wenn ich Deinen Beitrag richtig gelesen habe, hast Du Berichtigungen der Aufenthaltszeiträume an das Jobcenter geschickt. Damit hast Du ein klassisches Eigentor geschossen, weil das Amt von höheren Aufenthaltszeiträumen ausgegangen ist.
Wenn ich das so richtig verstanden habe: warum hast Du das gemacht? Inwiefern unterscheiden sich die ursprünglichen und die von Dir jetzt gemachten Zeiträume?
Gruß!
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Hallo,
im allgemeinen werden durch das Jobcenter diese Fahrtkosten nicht bezahlt. Es gib zwar ein entsprechendes Urteil, nachdem diese zu übernehmen seien, aber das betraf den ständigen Besuch bei einem Facharzt, der also in wahrscheinlich wesentlich größerer Entfernung als ein Allgemeinarzt praktiziert.
Habt Ihr mal mit dem Arzt über die Möglichkeit eines Hausbesuches gesprochen? Mein Hausarzt bietet dies z.B. durchaus an, wenn Notwendigkeit besteht. Wenn er keine Hausbesuche anbietet, nehmt Verbindung mit Eurer Krankenkasse auf - die kann Euch dann örtlich ansässige Allgmeinärzte mit Hausbesuchsmöglichkeiten nennen.
Gruß!
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Hallo,
ist das ein Facharzt oder ein allgemeiner Arzt? Ist Deine Mutter gehfähig?
Gruß!
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Hallo,
Wenn ein Auszubildender eine Ausbildung abbricht und dann eine 100% Sanktion bekommt, die
ihn somit Mittellos macht, so hat dieser wenigstens noch die Möglichkeit Hilfe bei der Familie zu suchen.und wenn die Familie nicht will oder selbst ALG II bezieht? Und auch wenn die Eltern Deiner Freundin in Spanien leben: auch von dort kann man Unterhalt an die in Deutschland lebende Tochter leisten - was man dann landläufig auch "Hilfe von der Familie" nennt...
Aber das Problem ist auch ein ganz anderes: nach Deinen Angaben hat Deine Freundin wenig bis gar keine Möglichkeiten genutzt, um das Problem anzugehen. So hätte sie vor der Kündigung
- je nach Zuständigkeit den Projektträger, die IHK oder jeweilige Kammer um Vermittlung und ggf. eine andere Ausbildungsstelle bitten können
- sich vom behandelnden Arzt an einen Arbeitsmediziner überweisen lassen können
- sich an die Arbeitsagentur wenden und auch hier um Hilfe bitten können.
Geschehen ist das alles nicht - stattdessen wurde gekündigt. Das ist nun mal der einfachste Weg - und wird dann auch ggf. sanktioniert.
Und wie ich bereits in meiner ersten Antwort geschrieben habe: die Wohnungskosten (sofern angemessen) werden auch dann übernommen und man kann Lebensmittelgutscheine beantragen. Das mag nicht schön sein - hat dann aber wenig mit "MIttellosigkeit" zu tun.
Im übrigen bringt uns diese Diskussion auch nicht weiter. Noch ist ja wohl von keinem Amt eine Sperre ausgesprochen worden.
Gruß!
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Hallo,
man könnte das mit den gesundheitlichen Problemen bei der Arvbeitsagentur ansprechen. Aber ob hier ein direkter Zusammenhang mit der Lehre besteht und das Amt dies als Kündigungsgrund akzeptiert steht auf einem anderen Blatt. Allerdings würde ich das mit dem
Trotz Krankheit ist sie meistens arbeiten gegangen
nicht unbedingt erwähnen.
Sollte die Arbeitsagentur die dreimonatige Sperre aussprechen, gilt auch bei dem ALG II eine vollständige Sanktion. Übernommen werden nur die Unterkunftskosten, die dann auch direkt ausschließlich an den Vermieter gezahlt werden.
In dieser Situation könnte man beim Jobcenter Lebensmittelgutscheine beantragen.
Vielleicht fällt casa dazu noch etwas ein...
Gruß!
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Hallo,
nochmal zur Klarstellung: eine Umzugsgenehmigung für Deine Stadt oder Deinen Landkreis steht außer Frage und wird bei Einhaltung der angemessenen Kosten der Unterkunft auch zu erteilen sein.
Meine Aussage
eher nein. Die Gründe, die Du aufführst, rechtfertigen einen solchen Umzug nicht unbedingt.
bezieht sich ausschließlich auf die Umzugsgenehmigung in eine 150 km entfernte Stadt. Hier sehe ich weiterhin keine ausreichenden Gründe für eine solche Genehmigung.
Gruß!
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