Hallo,
"Hat der Leistungsempfänger sich hingegen korrekt verhalten und ist seinen Mitwirkungspflichten und Hinweispflichten nachgekommen und hat sich das Jobcenter dennoch verrechnet, so kann überzahltes Geld für die Vergangenheit (jedenfalls, wenn es nicht mehr vorhanden ist), grundsätzlich nicht zurückgefordert werden."
Ja und? Die "Vergangenheit" bezieht sich auf einen längeren Zeitraum als Deine 5 Monate. Abgesehen davon trifft die Aussage sowieso nicht auf Dich zu: es geht hier nicht um Änderungen in Deinen wirtschaftlichen Verhältnissen oder dergleichen, die zu einer Falschberechnung geführt haben und wo man solche Sachen wie Mitwirkungspflichten zu beachten hätte. Du hast eine auch für Dich ersichtliche Überzahlung ohne jeglichen Grund erhalten - Punkt. Und diese ist nun mal zurück zu erstatten. Nochmals Punkt. Ein telefonischer Hinweis an eine Sachbarbeiterin, die höchstwahrscheinlich nicht der Leistungsabteiling angehört, ist dann auch nicht ausreichend, zumal die Überzahlung ja bereits stattgefunden hat.
Wie auch immer: lade mal die Bescheide hoch - die doppelte Forderung könnte es durchaus wert sein, näher betrachtet zu werden.
Gruß!