Beiträge von Corinna
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Hallo,
weil ich nicht wusste, dass ich nicht ausbildungssuchend gemeldet bin
natürlich wußtest Du das - denn diese Meldung hättest Du schließlich selbst bei der Arbeitsagentur machen müssen.
und auch kein Schreiben bekommen habe, wo man diese einfordert.
Wieso sollte jemand etwas schreiben, wenn er nicht weiß, daß Du ausbildungssuchend bist?
Auch unklar ist mir, warum die Familienkasse etwas von Dir zurückfordert. Du bist nicht der Kindergeldberechtigte, sondern Deine Eltern - weswegen eigentlich an diese eine entsprechende Forderung erfolgen müßte.
Wie auch immer: Du kannst nicht damit rechnen, daß das Jobcenter quasi Deine Schulden übernimmt und rückwirkend für ein Fehlverhalten Deinerseits aufkommt. Es gibt eine Menge Urteile in ähnlichen Fällen, die fast immer einen solchen Anspruch gegen das Jobcenter verneint haben.
Da wir aber kein Rechtsforum sind, würde ich den Gang zu einem Anwalt empfehlen.
Gruß!
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Hallo,
und wie hoch ist nun Dein Brutto- und Dein Nettoeinkommen? Wie hoch ist die Warmmiete?
Gruß!
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Hallo,
ist mir nicht entgangen. Aber könnte es sein, daß Dir entgangen ist, daß schon bei einer ersten Maßnahme zum Mittel einer Krankschreibung gegriffen wurde, was vielleicht eine aktuelle Lösung sein könnte, aber nicht ständig wiederholt werden kann?
Deine "Ratschläge" sind zwar immer wieder putzig - zeugen aber nicht gerade von Weitsicht, vorausschauendem Denken oder der Realität.
Oder hälst du einen sanktionswürdigen Abbruch für einen gangbaren Weg, nur, weil der Kollege das so angedacht hat?
Nein. Was ich auch nirgendwo empfohlen habe. Ich habe eindeutig zu einem Gespräch mit dem Jobcenter geraten.
Gruß!
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Hallo,
Ihr wohnt offensichtlich noch nicht am zukünftigen Wohnort, weswegen zumindest im ersten Monat die beruflich entstandenen Fahrtkosten zwischen dem jetzigen Wohn- und dem zukünftigem Arbeitsort überommen werden.
Mehr kann ich dem Schreiben auch angesichts fehlender Angaben von Dir nicht entnehmen. Du hast bisher nur geschrieben
meine Frau hat in Norddeich eine Arbeit gefunden.
Von der Notwendigkeit irgendwelcher Pendelfahrten oder einer eventuellen Übergangswohnung habe ich bisher nichts gelesen.
Gruß!
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Hallo,
So lange du krank geschrieben bist hast du nichts zu befürchten
hast Du die Ursprungsfrage gelesen? Scheinbar nicht. Sonst würdest Du nicht solche - sorry - blödsinnigen Äußerungen hier posten.
Gruß!
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Hallo,
prinzipiell seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft - schon allein durch die Kinder. Nun kann man natürlich so wie piedro argumentieren und von vorn herein jegliche entsprechende Einstandsgemeinschaft gegenüber dem Amt ablehnen (wobei das von piedro genannte Beispiel mit einer WG nun ziemlich am Thema vorbei geht).
In der Praxis wird die von piedro gebetsmühlenartig wiederholte Meinung jedoch kaum vom Amt akzeptiert werden - was auch damit zusammen hängt, daß man in den meisten Fällen das Nicht-miteinander-Wirtschaften nicht tatsächlich nachweisen kann. Was aber gerne von den Verfechtern dieser Theorie verschwiegen wird. Letztendlich bedeutet das Abstreiten einer Einstandgemeinschaft, daß man sich erst in einem - ebenfalls von piedro ständig empfohlenen - Sozialrechtsverfahren wehren muß. Das ist recht schwierig: nicht das Jobcenter muß beweisen, daß keine Wirtschafts- und Einstandsgemeinschaft vorliegt, sondern ihr - zumindest im Widerspruchsverfahren.
Es gibt sehr wenige Fälle, in denen bei Kindern und einem längeren Zusammenwohnen nicht von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden kann. Leider werden dennoch immer wieder andere Meinungen gepostet - die aber dann weder mit der Gesetzes- noch mit der Rechtslage zu tun haben, sondern nur mit einer selbst zugeordneten Rolle als angeblicher "Experte für ALG II".
Gruß!
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Hallo,
die mich nochmal da rein stecken nach der Sanktion?
das kann dann auch währen der Sanktion bereits geschehen. Und wenn Du dann wieder nicht teil nimmst, kommt es zu weiteren Sanktionen bis hin zum volkommenen Entzug der Leistungen. Von daher ist Dein Weg nicht unbedingt empfehlenswert. Du solltest dringendst das Gespräch mit dem Jobcenter suchen und hier eine Lösung finden.
Gruß!
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Hallo,
Sollte er an meine Freundin Vermieten und ich bleibe raus oder an uns beide?
und was sollte das bringen? Du tauchst doch dennoch in den Unterlagen auf.
Gibt es Renovierungsgeld?
Könnte beantragt werden. Allerdings sind die von Dir genannten Sachen eigentlich Angelegenheiten des Vermieters.
Gruß!
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Hallo,
ich habe gleich für morgen einen Termin bei einem anwalt.
schreib uns, was der Anwalt gesagt hat - das kann anderen hier im Forum durchaus helfen.
Gruß!
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Hallo,
Der Gesamtbedarf für die Gemeinschaft wäre ja laut Rechner 1366 Euro, davon wurden dann die 700 abgezogen.
nein.
Dein Partner hat keinen Anspruch auf das ALG II, weswegen er auch nicht dem Gesamtbedarf zugerechnet und also auch nicht die 700 € abgezogen werden können. Das hatte ich auch schon so erklärt:
Wie auch immer: selbst wenn es zur Anrechnung des Einkommens auf Dein ALG II kommt, ist erst mal der eigene Bedarf vom Partner abzuziehen, der dann 368 € + seine anteilige Warmmiete + ggf. KK besteht, in Eurem Fall also 568 € >(was mit der KK ist, weiß ich mangels Angaben nicht). Bleibt die Differenz in Höhe von 132 € abzüglich der Versicherungspauschale von 30 €, also 102 €. Dann würde sich der Anspruch auf ALG II für Dich und Deine Kinder auf 876,67 € belaufen.
Gruß!
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Hallo,
Deine Warmmiete liegt innerhalb der angemessenen Kosten der Unterkunft. Somit findet hier eine Minderleistung statt, die Du Dir nicht erklären kannst, weshalb Du bis zum 19.10. (also in 8 Tagen) Widerspruch einlegen solltest. Das Jobcenter muß Dir bzw. ggf. Deinem Anwalt erklären, warum nicht die angemessenen Kosten der Unterkunft übernommen werden.
Gruß!
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Hallo,
- lege sofort einen Widerspruch ein. Der Widerspruch muß Deinen Namen, Deine Adresse, Deine BG-Nummer und den Satz "Ich lege hiermit Widerspruch gegen den Bescheid vom 19.09.2017 ein, eine Begründung erfolgt zeitnah".
- Gehe zu Deinem örtlichen Gericht und beantrage dort bei der Rechtsantragsstelle einen Beratungsschein. Dazu nimmst Du den aktuellen und den zukünftigen Bescheid, Deinen Personalausweis und einen tagesaktuellen Kontoauszug sowie 15 € mit.
- Mit dem Beratungsschein suchst Du Dir dann einen Fachanwalt für Sozialrecht, den Du dann nicht weiter bezahlen mußt. Der Anwalt wird sich dann Deine Unterlagen zeigen lassen und die Begründung für den Widerspruch formulieren und ggf. weitere gerichtliche Schritte einleiten.
Gruß!
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Hallo,
Aber dass man es machen müsste um nicht in der Armut zu landen ist schon traurig...
äh - du hast, wie Du selbst schreibst, keine Ahnung von der Materie, hast auch noch keine Antwort - mit welchem Recht ziehst Du dann solche Schlüsse? Ist ein bißchen voreilig, meinst Du nicht?
Selbst wenn der Unterhalt des Parters voll angerechnet werden würde, hättet Ihr zusätzlich zum Kindergeld von 388 € und dem Unterhalt von 700 € einen Anspruch auf ALG II in Höhe von 756 €. Zusammen also 1.844 €. Da von angeblicher Armut zu reden, scheint mir etwas verfehlt zu sein.
Wie auch immer: selbst wenn es zur Anrechnung des Einkommens auf Dein ALG II kommt, ist erst mal der eigene Bedarf vom Partner abzuziehen, der dann 368 € + seine anteilige Warmmiete + ggf. KK besteht, in Eurem Fall also 568 € >(was mit der KK ist, weiß ich mangels Angaben nicht). Bleibt die Differenz in Höhe von 132 € abzüglich der Versicherungspauschale von 30 €, also 102 €. Dann würde sich der Anspruch auf ALG II für Dich und Deine Kinder auf 876,67 € belaufen.
Bleibt schließlich noch die Frage, ob Ihr automatisch eine Einstandsgemeinschaft seid. Das wird Dir aber jemand anders besser antworten können.
Gruß!
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Hallo,
und von wann ist der Bescheid nun?
Gruß!
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Hallo,
nun ja - daß irgendwas nicht mit der Liste im Internet stimmen kann, siehst Du schon daran, daß danach eine 5köpfige Familie eine höhere Miete als eine Familie mit 6 Angehörigen beanspruchen kann.
Davon abgesehen: entscheidend ist nicht die Internetseite, sondern die Auskunft des Amtes.
Ist das Beamtenwillkür wenn eine im Job- Center sagt: die Wohnung in Hage darf eine Kaltmiete mit 6 Personen haben von 478,
Kann es sein, daß das Jobcenter die Grundmiete meint und Du das vielleicht falsch verstanden hast?
Gruß!
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Hallo,
wieviel Personen seid Ihr?
Gruß!
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Hallo,
wann hast Du den Bescheid erhalten? Und kannst Du mal bitte Seite 1 des Bescheides hochladen?
Gruß!
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Hallo,
Ich fand das halt komisch das die nur anteilig miete bezahlen.
Du selbst schreibst, daß Deine
Miete sind GM 237,44, NK 71,08 und HK 63,02
hoch ist, also 371,54 €. Diese Summe wird laut Bescheid auch direkt an den Vermieter gezahlt. Wo also siehst Du nur eine "anteilige Miete", die bezahlt wird?
Gruß!
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Hallo,
Ihr erreicht ganz knapp das erforderliche Mindesteinkommen, sofern Eure Angaben dann im Neuantrag auf Wohngeld plausibel sind. Weitere Infos dazu Wohngeld.
Gruß!
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Hallo,
ich weiss das dass wohnungsamt uns das geld erhöht weil die neue miete teuerer ist.
nicht unbedingt. Die Miete wird je nach Mietstufe gedeckelt, was im ungünstigsten Fall dazu führt, daß sich das Wohngeld nicht erhöht.
meine frau bekommt nur 520€ mutterschutz (elterngeld) bis 31.5.18 + 190€ kindergeld insgesammt ca. 1.000€
520 + 190 machen 710 €. Wie kommst du also auf 1000 €?
Wieviel Kinder habt Ihr?
Gruß!
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Hallo,
die Ablehnung der höheren Pflegestufe hat nichts mit der Krankenkasse zu tun, weswegen mein Ratschlag unverändert bleibt.
Gruß!
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Hallo,
wenn die 40 € für Strom direkt vom Amt gezahlt werden und weitere 40 € für ein Darlehen abgezogen werden, sehe ich keine falsche Berechnung.
weil meine kleine ja "zu viel Einkommen hat"
Dein Kind hat durchaus genug Einkommen, um den eigenen Lebensunterhalt abzudecken. Und ja - rein rechnerisch hat das Kind nun mal Einnahmen von 342 €.
sind ja ca. 100 euro für die miete die von meinen regel Leistungen weggehen
Naja - dennoch sind es Leistungen -nämlich die für Deine Miete. Die Du ja ansonsten auch zahlen müßtest.
Ehrlich gesagt sehe ich im Augenblick keine Unterzahlung oder dergleichen und also auch keinen Anlaß zu einem Widerspruch.
Man müßte jetzt dazu übergehen, die angemessenen kosten der Unterkunftzu prüfen. In welcher Stadt und welchem Landkreis wohnst Du?
Gruß!
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Hallo,
ich brauch definitiv einen Erbschein ?
ja - spätestens dann, wenn Du auf das Konto der Mutter zugreifen willst.
Kann ich das Erbe auch ausschlagen ? Hintergrund Die Enkel erben, oder meine Schwester regelt nach dem Willen meiner Mutter.
Was ist, wenn meine Schwester (kontozugangsberechtigt) alles Geld runterholt und so verteilt wie meine Mutter es wollte.Du kannst es ausschlagen. Was aber dann nicht den Zugang aus einem Erbe für Deine nicht erbberechtigten Kinder erklären würde.
Wird nicht das Konto auch gesperrt ?
Gesperrt wird es nicht.
Was ist dann mit der noch ausstehenden Mietzahlung ? Was mit der Wohnungsrenovierung ?
Was soll damit sein? Die Mietzahlung kann aus der Rentenzahlung beglichen werden und die Endreinigung wird ja wohl kaum 5.000 € kosten.
Das ganze Thema gleitet so langsam in Richtung " Wie kann ich eine Anrechnung meines Erbes auf meinen ALG-II-Anspruch verhindern" ab. Dafür stehe ich nicht zur Verfügung.
Gruß!
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Hallo,
- wer zahlt die Miete?
- Du sorgst nach Deinen Angaben nachweisbar nicht für das Kind und holst es auch nicht von der KiTa/Schule ab und/oder betreust das Kind nicht, wenn die Mutter nicht anwesend ist?
Gruß!
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Hallo,
wenn ich das richtig sehe, gehen 40 € für die Stadtwerke weg. Sind das Stromkosten oder Kosten für was?
Bleiben also 41 € übrig, die noch nicht geklärt sind und aus dem Berechnungsbogen nicht ersichtlich sind. Kannst Du mal bitte Seite 1 des Bescheides auch hochladen? Alternativ: hat Du irgendeine Sanktion wegen einem Versäumnis zum Laufen?
Gruß!