Hallo,
na gut - dann ist die Sache schon mal klarer. Prinzipiell ist die Meldebescheinigung tatsächlich für den Antrag erforderlich, ohne diese Bestätigung kann und wird das Amt nicht aktiv werden.
Dieser Aufforderung kam ich am 5. August nach.
Seitdem sind gerademal 5 Werktage (und das auch noch in der Urlaubszeit) vergangen. Von daher würde ich keine Panik schieben - es ist ja leider nicht so, daß sich die Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung langweilen und also sofort einen Antrag bearbeiten.
Ich gehe davon aus, daß sich spätestens diese Woche in der Richtung etwas ergeben wird und Du dann auch rückwirkend Dein ALG II und die Miete ab 01. August bekommst.
Sollte sich bis Freitag nichts ergeben, melde Dich nochmal...
Gruß!