Hallo,
Ist meine Frage irgendwie unverständlich?
ja. Es geht eigentlich doch nicht darum, ob sich das Amt Dir gegenüber als "Vormund" aufspielt, sondern darum, daß Deine Mietschulden beglichen werden. Oder ist Dir die vermeintliche "Vormundschaft" wichtiger als eine Bereinigung gegenüber dem Vermieter mit allen evtl. Konsequenzen?
Grundsätzlich sind die Kosten der Unterkunft in Deinem Regelsatz enthalten. Entstehen Mietschulden durch Dein Verschulden - und davon ist erst mal auszugehen - kann das Jobcenter durchaus diese von sich aus übernehmen und mit deinem Regelsatz verrechnen.
Die Frage wäre, ob die 50 € angemessen sind. Mangels konkreten Angaben zu deiner Situation kann ich das nicht einschätzen.
Das kommt ja einer Lohnpfändung gleich...
Nein, kommt es nicht. Es geht hier nicht um irgendwelche Privatschulden, sondern um die Vorsorge vor weiteren mietrechtlichen Konsequenzen.
Mal ganz ehrlich: manch meiner Klientel wäre dankbar für eine solche rigide Maßnahme des Jobcenters gewesen. Hätte sie das dann doch vor einer Obdachlosigkeit bewahrt.
Aber das nur nebenbei.
Hat das Jobcenter die Berechtigung dazu "mein" Geld einzubehalten
"Dein" Geld umfaßt auch die Kosten der Unterkunft. Zwar schreibst Du etwas merkwürdig von einem etwaigen Verschulden des Jobcenters bei der Mietzahlung, aber im Augenblick ist das nicht bis zu einem erfolgreichem Widerspruchsbescheid oder einer erfolgreichen Klage interessant. Du hast trotz der Zahlung der KdU Mietschulden - nur das ist entscheidend.
Gruß!