Beiträge von Corinna

    Hallo,

    würde das dann jetzt in Teilzeit umändern

    und was sollte das bringen? Du hast keinen Anspruch auf ALG II und würdest damit Euer Einkommen bewußt absenken. Wäre eigentlich kontraproduktiv.

    Wohngeld wird bezogen in Höhe von 407 €

    Man kann nur eines beziehen: Wohngeld oder ALG II.

    Bei dem ALG II ist ausschließlich Deine Frau berechtigt. Das wären dann 368 € + ggf. Schwangerenmehrbedarf + Hälfte der angemessenen Kosten der Unterkunft. Dein Einkommen dürfte nicht angerechnt werden. Und nun rechne selbst...

    Wenn du Dein Einkommen bewußt absenken, dürfte bei Dir allein der Wohngeldanspruch (der natürlich durch den Wegfall Deiner Frau erheblich reduziert wäre) auch wegfallen.

    Gruß!

    Hallo,

    auch bei einem Aushilfsjob müssen entsprechende Verträge vorhanden sein.

    Mich wundert es nur dass das Jobcenter jetzt damit ankommt..

    Mich nicht. Selbstverständlich will das Amt konkrete Angaben über Dein Arbeitsverhältnis haben.

    Kann das Jobcenter mir das Geld kürzen?

    Auf den Widerspruch in Deinen Angaben habe ich Dich bereits aufmerksam gemacht. Du kannst nicht gegenüber dem Jobcenter einen Job mit 100 € geltend machen, wenn Du dann auch mal 150 € verdienst. Dementsprechend kann die Berechnung Deines Bedarfes anders ausfallen.

    Gruß!

    Hallo, ich kenne mich hier noch nicht aus, hätte auch gern alle im Forum um Hilfe gebeten.
    Meine Frage ist, wenn ich ein kleines billiges Eigenheim mit meiner Familie (Bedarfsgem.) bewohne und das Gesundheitsamt uns nötigt, die Trinkwasserversorgung aus unserem Brunnen kontrollieren zu lassen, inwieweit kann man auf Kostenerstattung hoffen?
    Stadtwasser beziehen wir nicht, wir sind da auch gar nicht angeschlossen. Die Analyse würde uns über 200,- EUR kosten.

    Vielen Dank für die Hilfe schon jetzt

    Gruß Martin

    Hallo,

    ich befürchte, Du hast da eher schlechte Karten. Das Geld steht Deinem Kunden mit Überweisung zur Verfügung und er kann es für den Lebensunterhalt verwenden. Die Bedienung eines privaten Konsumentenkredites ist da nachrangig.

    Für einen Widerspruch brauchst Du keine großartigen Argumente. Verweise auf die in Deinen Augen zweckgebundene Einnahme - das Jobcenter muß dann genau begründen, warum es das so nicht sieht. Die richtige Argumentation brauchst Du erst dann, wenn Du gegen den Widerspruchsbescheid vor Gericht ziehen willst.

    Gruß!

    Hallo,

    nein, dein Sachbearbeiter darf das nicht. Allerdings wird er das auch nicht tun. Vielmehr dürfte die Schweigepflichtentbindung an den medizinischen Dienst gehen, der offensichtlich Deine Erwerbsfähigkeit feststellen soll. Der Sachbearbeiter selbst erhält dann vom MD nur die Auskunft, ob Du erwerbsfähig bist oder nicht.

    Insofern war es vielleicht etwas unüberlegt, die Entbindung zu verweigern.

    Gru?!

    Hallo,

    Also muss es komplett mit angerechnet werden

    ja - abzüglich eines Freibetrag von 100 €, sofern dieser Freibetrag nicht bereits z.B. durch die Ausbildungsvergütung, abgegolten wurde. Wobei sich mir die Frage stellt, wieso Deine Tochter BAB bekommen sollte. Das wird normalerweise nur dann gewährt, wenn der Auszubildende nicht mehr im Elternhaus wohnt.

    Gruß!

    Hallo,

    sofern Du nicht mit Strom heizt, kann dieses Guthaben nicht vom Jobcenter einbehalten werden. Das gleiche gilt für Gas: nur wenn Du mit Gas heizt, kann das Jobcenter dieses Guthaben einbehalten.

    Und dabei denke ich mal,hätte das Jobcenter ja auch keine Nachzahlung für mich übernommen...

    Falsch. Solange Deine KdU angemessen sind und Du im Bezug von ALG II bist, hätte das Amt die Nachzahlung übernehmen müssen, was die Betriebskosten und also auch die Heizkosten betrifft

    Gruß!

    Hallo,

    der Bildungskredit hat den gleichen Zweck wie das ALG II - er dient der Sicherung des Lebensunterhaltes. Von daher wird er abüglich bestimmter Freibträge durchaus als Einkommen bei dem ALG II gewertet.

    Abgesehen davon bist Du sowieso verpflichtet, Änderungen in der wirtschaftlichen Situation unaufgefordert per Änderungsmitteilung dem Jobcenter bekannt zu geben. Unabhängig davon, ob dies dann angerechnet wird oder nicht.

    Gruß!

    Hallo,

    Ist meine Frage irgendwie unverständlich?

    ja. Es geht eigentlich doch nicht darum, ob sich das Amt Dir gegenüber als "Vormund" aufspielt, sondern darum, daß Deine Mietschulden beglichen werden. Oder ist Dir die vermeintliche "Vormundschaft" wichtiger als eine Bereinigung gegenüber dem Vermieter mit allen evtl. Konsequenzen?

    Grundsätzlich sind die Kosten der Unterkunft in Deinem Regelsatz enthalten. Entstehen Mietschulden durch Dein Verschulden - und davon ist erst mal auszugehen - kann das Jobcenter durchaus diese von sich aus übernehmen und mit deinem Regelsatz verrechnen.

    Die Frage wäre, ob die 50 € angemessen sind. Mangels konkreten Angaben zu deiner Situation kann ich das nicht einschätzen.

    Das kommt ja einer Lohnpfändung gleich...

    Nein, kommt es nicht. Es geht hier nicht um irgendwelche Privatschulden, sondern um die Vorsorge vor weiteren mietrechtlichen Konsequenzen.

    Mal ganz ehrlich: manch meiner Klientel wäre dankbar für eine solche rigide Maßnahme des Jobcenters gewesen. Hätte sie das dann doch vor einer Obdachlosigkeit bewahrt.

    Aber das nur nebenbei.

    Hat das Jobcenter die Berechtigung dazu "mein" Geld einzubehalten

    "Dein" Geld umfaßt auch die Kosten der Unterkunft. Zwar schreibst Du etwas merkwürdig von einem etwaigen Verschulden des Jobcenters bei der Mietzahlung, aber im Augenblick ist das nicht bis zu einem erfolgreichem Widerspruchsbescheid oder einer erfolgreichen Klage interessant. Du hast trotz der Zahlung der KdU Mietschulden - nur das ist entscheidend.

    Gruß!

    Hallo,

    Das löst aber das eigentliche Problem leider nicht.

    Es hilft aber, sich einen Überblick über Deine Situation zu machen. Und deswegen sind solche Fragen durchaus berechtigt, wenn Du entsprechende Antworten haben willst.

    Ich beziehe lediglich Basis-Elterngeld und entsprechend Kindergeld.

    Wie sieht es mit Unterhalt aus?

    Ansonsten sehe ich derzeit kaum eine Möglichkeit, als Dich an das jetzige Jobcenter zu wenden, dort einen Antrag auf Umzug abzugeben mit der Maßgabe, daß du am neuen Wohnort auf ALG II angewiesen sein wirst. Wenn das derzeitige JC dem zustimmt, hast Du erstmal Deine Sicherheit in Sachen neue Wohnung.

    Gruß!

    Hallo,

    Eine eingetragene Lebenspartnerschaft (so heißt das richtig) gibt es auch zwischen Heteros.

    nein. Für die gibt es die Hochzeit. Die eingetragene Lebenspartnerschaft war nur für gleichgeschlechtliche Paare bestimmt, die bis dato nicht heiraten konnten. Das ist ab 1. Oktober abgeschafft und der § 3 (3) im entsprechenden Einführungsgesetz schließt die weitere Möglichkeit vonm neuen Lebenspartnerschaften aus.

    Gruß!

    Hallo,

    In dem Fall rate ich gern zu einer eingetragenen Lebensgemeinschaft

    mal abgesehen davon, daß ich hier nichts von einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lese, ist mit Einführung des Rechts auf Ehehschließungen die Eintragung als Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich - weil sie schlicht nicht mehr notwendig ist.

    Gruß!

    Hallo,

    Aber beide Urteile berufen sich auf das BSG-Urteil, in dem zwar um Kleidung für gewachsene Kinder ging, aber in dem klar gesagt wird das Wachstum der Kinder sei vorhersehbar, eine Erstausstattung sei jedoch zu gewähren wenn der Bedarf nicht vorhersehbar – also auch nicht im Regelsatz berücksichtigt

    und was sollte noch ein in der Kindheit klar erwartbaren Wachstum von Kindern mit dem konkreten Fall zu tun haben? Hier geht es um jemanden, der ohne ärztliche Kontrolle einen massiven Gewichtsverlust hat, was natürlich kein Vorwurf ist. Aber was hat das nun mit dem wiederum erwartbaren Wachstum von Kindern und der damit verbundenen Kleiderfrage zu tun?

    Es ist wieder eine der typischen Antwort und Rechtsauslegung von Dir, die keinem wirklich weiter nutzt.

    Gruß!