Hallo,
so langsam frage ich mich, um was es hier eigentlich wirklich geht.
Wenn ich das richtig verstehe, können die vom Jobcenter angeforderten Angaben mühelos eingereicht werden. Diese Angaben mögen zwar rein abstrakt irgendeiner Datenschutzregel unterworfen sein (was ich aber auch nicht unbedingt so sehe), sind aber letztendlich auch nicht ein besonderer Eingriff in persönliche Rechte. Anders gesagt: ich bin bei entsprechender Hilfsbedürftigkeit heilfroh, daß die Kosten der Unterkunft übernommen werden.
Hier wird aber ein riesiges Theater darüber aufgemacht, daß einerseits gefälligst die Mietkosten zu übernehmen sind, aber selbstverständlich gleichzeitig die dafür notwendigen Angaben nicht gemacht werden sollen. Das ist ein Widerspruch in sich.
Bisher ist leider niemand auf die Idee gekommen, dem TE zu sagen, daß er nun halt die entsprechenden Angaben machen soll - zumal ich nirgendwo eine konkrete Angabe dafür finde, wo denn nun konkret der Anfragende einen Nachteil erleiden sollte, wenn er ein Formular oder eine Bescheinigung (mehr) ausfüllt oder einreicht.
Man kann alles übertreiben - und hier habe ich genau dieses Gefühl.
Statt über einen Rechtsweg oder einer weiteren Eingabe an den Bundesdatenschutzbeauftragten nachzudenken: wie wäre es, einfach mal durch zu atmen und einer in meinen Augen legitimen Forderung nach einer Vermietbescheinigung nachzukommen?
Oder gibt es andere Gründe, die hier nicht genannt wurden und gegen diese Bescheinigung sprechen?
Gruß!