Beiträge von Corinna

    Hallo,

    irgendwie sinnlos Deine Beiträge.

    Weihnachts- und Urlaubsgeld werden bei dem ALG II angerechnet und können also durchaus eine Rolle bei der Einkommensermittlung spielen.. Somit bringen weder Dein Link noch Deine seltsame Bemerkung etwas.

    Und nebenbei: ich suche auch nicht nach einer Antwort, sondern gebe welche.

    Gruß!

    Hallo,

    Bin in keinem Monat an den Freibetrag von 230 Euro gekommen.

    wie schwer ist es eigentlich, zu begreifen, daß Du nach Deinen eigenen Angaben keinen Freibetrag von 230 € hattest?

    Für den nächsten Zeitraum muss ich mindestens 200 Euro vedienen um 150 Euro zu erhalten.

    Auch das ist vollkommen irreal. Wenn Du schon bei einem Einkommen von 250 € einen Freibetrag von 130 € hast, kannst Du nicht bei einem Einkommen von 200 € einen Freibetrag von 150 € haben.

    Sorry - aber hier können wir Dir nicht mehr weiter helfen. Mir scheint es, daß Du ein Verständnisproblem hast, wobei wir Dir nicht Hilfe geben können, weil Du nicht den vollständigen Berechnungsbogen hochladen willst. Nur aus dem kann man aber ersehen, ob hier etwas falsch berechnet wurde.

    Natürlich mußt Du das nicht machen - aber dann helfen Dir Ratschläge aus dem Internet auch wenig, weil sie nicht belastbar sind.

    Du kannst natürlich zum örtlichen Amtsgericht gehen und dort einen Beratungsschein beantragen (Kosten: 15 €). Mit diesem Beratungsschein kannst Du einen Rechtsanwalt aufsuchen, der Dich dann nichts weiter kostet. Allerdings mußt Du dem dann tatsächlich Deine Bescheide vorlegen...

    Gruß!

    Hallo,

    bei Deinem Einkommen beläuft sich der Freibetrag auf 130 €. Was bedeutet, daß Du tatsächlich zuviel ALG II bekommen hast. Oder wir Infos nicht haben, die relevant sind.

    Wie auch immer - wir kommen hier nicht weiter. Ohne Kenntnis des vollständigen Berechnungsbogen kann kaum jemand einschätzen, ob und was schief laufen könnte.

    Gruß!

    Hallo,

    Ich finde wenn man einen minijob mit Chancen auf eine solzialversicherungspflichtige teilzeitstelle hat

    sorry - aber das ist ein Widerspruch in sich. Oben hast Du ausgeführt

    ich habe momentan einen 450 Euro job.
    Durch Kind sind mir momentan keine längeren Arbeitszeiten möglich.

    Das liest sich dann etwas anders als eine Aussicht auf eine Teilzeitstelle.

    Abgesehen davon ist es vorrangig, einen Job zu finden, der es Euch ermöglicht, den Lebensunterhalt selbst zu decken. Du kannst angesichts des Alters des Kindes nicht davon ausgehen, daß das Jobcenter nur deswegen einen Minijob oder auch einen Teilzeitjob akzeptiert.

    Gruß!

    Hallo,m

    im Prinzip wurden die KdU für eine Wohnung bezahlt, die Du nicht bewohnt hast. Das könnte tatsächlich zur einer Rückforderung der gesamten Miete seit Umzug führen.

    Um nicht die ganze Lage zu verschlimmern, würde ich DRINGENDST zuzm Jobcenter und die Lage dort klären, damit ab sofort die Miete für die tatsächlich bewohnte Wohnung gezahlt wird. Sonst vergrößerst Du vollkommen unnötig die vetl. Rückzahlungssumme.

    Meint ihr ich habe dann größere Sanktionen zu erwarten wenn ich mich melde?

    Naja - bis auf die evtl. Rückforderung eher nicht.

    Gruß!

    Hallo,

    Sie zahlen mit ihren 450 euro job nichts in die Kassen ein, deswegen würde es nicht gehen.

    das Argument ist Blödsinn.

    Auto ist 20 Jahre alt, schaden ca. 500 euro.

    Hier dürfte eher der Rotstift berechtigt sein. Bei einem solch alten Auto dürfte eine Reparatur in der von Dir genannten Höhe eher unwirtschaftlich sein, zumal weitere Schäden angesichts des Alters zu erwarten sind.

    Wie alt ist das Kind?

    Gruß!

    Hallo,

    nein, du bekommst kein BAB..wegen der U-25 Regelung

    nein.

    Ein Nichtanspruch kommt dann nur in Betracht, wenn die Eltern genügend Einkommen haben, um ggf. Unterhalt zu zahlen oder die Ausbildung nicht förderfähig ist. Wegen des Alters über 18 Jahre und der bisherigen BG kann BAB nicht abgelehnt werden.

    Unter https://forum.buergergeld.org/www.babrechner.arbeitsagentur.de kann der eventuelle Anspruch errechnet werden.

    Gruß!

    Hallo,

    Leider wurde meinem Stiefsohn vom Arbeitsamt nahegelegt, das er keinen Anspruch auf BAB hat, da er ja in einer Bedarfsgemeinschaft wohnt.

    ein Anspruch auf BAB besteht erst dann, wenn Dein Stiefsohn ausgezogen ist und einen eigenen Hausstand hat. Allerdings ist aus Deiner Frage nun auch nicht ersichtlich, ob er nun in eine eigene Wohnung ziehen will.

    Gruß!

    Hallo,

    Netto bekommt sie 450€

    der Nettobetrag sagt aber wiederum nicht über das Bruttoeinkommen aus, weil ggf. unterschiedliche Absetzungen erfolgen. So kann das Brutto bei Deiner Freundin durchaus niedriger als bei Dir sein.

    ob man sich vor dem unterschreiben des Mietvertrags bei der zuständigen Wohngeldstelle ausrechnen kann

    Das wird wegen Arbeitsbelastung kaum möglich sein.

    Gruß!

    Hallo,

    ein Anspruch auf ALG II besteht nicht, weswegen auch keine Wahlmöglichkeit vorhanden ist. Ein Anspruch auf Wohmgeld könnte gerade so noch durchgehen.

    Laut Online Wohngeldrechner würde ich mit meinem Einkommen (Gehalt: Brutto ca. 610€ + 192€ Kindergeld) ca. 130€ Wohngeld bekommen.

    Nein. Im günstigsten Fall sind es maximal 90 €, im ungünstigsten Fall um die 30 €.

    Gruß!

    Hallo,

    sicher gibt es Einzelschicksale. Gesetze jedoch richten sich nicht nach Einzelschicksalen und die Voraussetzungen sind also nicht gegeben.

    Im übrigen habe ich durchaus geschrieben, was Du machen solltest. Wenn es Dir angenehmer ist, mich nun zu beschimpfen statt schleunigst meinen Rat zu realisieren ist dann Dein Geheimnis.

    Schliesslich ging es auch um meine DEUTSCHE Partnerin die deswegen ebenfalls die Miete nicht zahlen konnte

    Deine Fragen betreffen ausschließlich Deine Person - von Deiner Freundin ist nur am Rande die Rede und dann auch nicht in Bezug auf die Miete, sondern auf den Biuldungsgutschein. Dein Argument ist von daher ziemlich sinnlos.

    Gruß!

    Hallo,

    beachte meinen letzten Satz in meinem vorigen Beitrag.

    Du hattest in den 35 Jahren genug Zeit, eine deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Das hast Du nicht getan. Das ist Dein gutes Recht - aber Du kannst Dich nun nicht darüber beschweren, daß Du anders behandelt wirst wie ein deutscher Staatsbürger.

    Auch das Argument mit den 35 Jahre in Deutschland haut nicht hin. Du selbst gibst an, daß Du in diesen 35 Jahren keine 5 Jahre gearbeitet hast. Das bedeutet im Umkehrschluß, daß Du die meiste Zeit von Sozialleistungen in einem Staat gelebt hast, dessen Staatsbürgerschaft Du jedoch nicht annehmen wolltest.

    Ansonsten ist das ganze eine ausländerrechtliche Frage - wir sind aber "nur" Experten in Sachen Sozialrecht. Von daher sind wir hier die falschen Ansprechpartner und Du solltest Dich an eine Ausländerberatungsstelle wie z.B. von der Caritas wenden. Die haben mehr Ahnung von dem Problem Daueraufenthaltsbescheinigung als wir hier. Es kann durchaus sein, daß bei Dir andere Regelungen in Betracht kommen - das aber wissen wir hier nicht.

    Und nein - es bringt nichts, über den ersten und zweiten Absatz in meiner Antwort zu streiten. Sie sind nicht ausländerfeindlich, sondern stellen nur Tatsachen auf Basis Deiner eigenen Angaben fest.

    Gruß!

    Hallo,

    das mit der eventuellen Übernahme - alles gut und schön. Hat aber nicht geklappt. Nun kannst Du aber nicht erwarten, daß das Jobcenter dafür und Dein nicht durchdachtes Konzept gerade steht. Soll heißen, Du hast mit Steuerrückzahlung immer noch einen geldwerten Vorteil.

    Bisher hast Du nirgendwo geschrieben, um welche Summe es eigentlich geht. Anfangs haben Dich nur eventuelle Freibeträge interessiert, dann plötzlich wurden Schulden genannt. Zuletzt schreibst Du, daß Du wegen der Rückzahlung kein ALG II erhälst. All diese Angaben sind ziemlich undurchsichtig, zumal es dann schon eine sehr hohe Steuerrückzahlung sein müßte, damit das ALG II tatsächlich eingestellt werden würde. Solange Du aber nicht die Karten auf den Tisch legst, können wir hier nur rätseln.

    Vom Grundsatz her könntest Du bei völliger Mittelloisgkeit Lebensmittelgutscheine beantragen. Theoretisch wäre auch eine darlehensweise Übernahme der Miete möglich. Aber wie bereits geschrieben: trotz etlicher Anfragen Deinersiets hast Du bisher nicht geschrieben, um welche Summen es konkret geht.

    Gruß!

    Hallo,

    in Sachen ALG II kann Dir nichts geraten werden. Das Geld ist zu verrechnen. Somit wäre der einzige Hebelpunkt die Bank - aber dazu kenne ich mich zu wenig mit der Materie aus.

    Allerdings stellt sich mir die Frage, warum Du das Geschäftskonto nicht schon längst aufgelöst und die Rückzahlung somit nicht auf Dein Privatkonto veranlaßt hast und dieses als P-Konto führst... Irgendwie scheint mir die Situation auch selbst verschuldet zu sein.

    Gruß!

    Hallo,

    ein Anspruch auf ALG II besteht für Ausländer erst dann, wenn sie 5 Jahre in Deutschland gelebt haben und in dieser Zeit einer Tätigkeit mit existenzsicherndem Einkommen gehabt haben. Ist dies nicht der Fall, ist in dem Heimatland eine eventuelle Sozialleistung zu beantragen. Entscheidend dabei ist die Staatsbürgerschaft.

    Gruß!

    Hallo,

    kann man - trotz Zuflussprinzip - doch eigentlich nicht von wirksamer Einnahme sprechen.

    natürlich verbuchst Du eine Einnahme, von der Deine privaten Schulden beglichen werden, Du also eine geldwerte Leistung hast. Das mit den Schulden ist Deine Sache. Würde das Jobcenter deswegen die Steuerzahlung nicht berücksichtigen, würde das ja bedeuten, daß das Amt indirekt für Deine Privatschulden aufkommen würde...

    Gruß!

    Hallo,

    Wird ihr der Mietanteil meiner Schwester angerechnet?

    der Mietanteil wird aus den für Deine Mutter fälligen Kosten der Unterkunft herausgerechnet.

    Meine Schwester, meine Mutter und ich trennen die Haushaltsführung und jeder kommt für seine Bedürfnisse wie essen, Wäsche waschen, etc. selbst auf.

    Mal abgesehen davon, daß Untermietsverträge zwischen Verwandte 1. Grades nicht sehr plausibel sind, ist schon der Umstand, daß Du keinen Mietanteil zahlst, ein Indiz für ein gemeinsames Wirtschaften.

    Hinzu kommt noch, dass ich aufgrund meiner Trennung zwei minderjährigen Kinder gegenüber unterhaltsverpflichtet bin.

    Ob das ein Argument ist, kann ich nicht beurteilen - Du schreibst zwar vieles, aber nicht das entscheidende: die Zahlen. Was also Du an ALG I beziehst, wie hoch die Warmmiete ist und und und...

    Gruß