Hallo,
wenn das Jobcenter nichts von der Maßnahme weiß, wirst Du sie auch kaum absetzen können. Aber das dürfte letztendlich im Einzelfall zu entscheiden sein.
Gruß!
Hallo,
wenn das Jobcenter nichts von der Maßnahme weiß, wirst Du sie auch kaum absetzen können. Aber das dürfte letztendlich im Einzelfall zu entscheiden sein.
Gruß!
Hallo,
Darf ich mein Schonvermögen den auflösen und das Geld für die mpu ausgeben ?
ja. Was Du mit Schonvermögen machst, ist ausschließlich Deine Sache.
Nun verlangt das Jobcenter- trotz schriftlicher Erklärung - das ich einen nachweis über die verkauften Artikel erbringe.
Das Jobcenter dürfte von einer gewerbsmäßigen Tätigkeit ausgehen. Weise anhand der Verkäufe und der Angebotstexte nach, daß es sich um bereits benutzte Artikel handelt, die sich offenichtlich aus Deinem Besitz handelt.
Und das eingenommene Geld nutze ich ja auch nicht um mich zu bereichern , sondern kaufe davon auch wieder Artikel für meinen Haushalt, die ich eben dringender benötige als die die ich verkaufe ....
Das Argument taugt nun nicht unbedingt. Wenn Du aus Verkäufen Erlös erzielst, um damit für Dich Sachen zu kaufen, ist es nun mal eine Bereicherung für Dich und nichts anderes.
Gruß!
Hallo,
Bitte nur die Fragen beantworten
ich entscheide, wie ich zu antworten habe - und nicht Du.
Und nein, ich werde bei einem Versuch, Einkommen zu verschleiern, keine weitergehende Antworten geben, die dabei dann noch eine Hilfe darstellen könnten.
Gruß!
Hallo,
Er will jetzt wissen was wäre wenn er manche Einnahmen über ein zweites PayPal Konto bezahlen lässt und diese auf einem ausländischen Konto auszahlen lässt.
das wäre dann ein Betrugsversuch.
Gruß!
Hallo,
die Kosten der Heizung werden nach den örtlichen Regularien der angemessenen Kosten der Unterkunft gewährt. Hier sind Durchschnittswerte vorgesehen, von denen das Jobcenter i.A. nicht abweichen wird und kann. Wird diese Grenze überschritten , muß vom Regelsatz der zusätzliche Bedarf bezahlt werden.
Soweit erst mal der Regelfall.
Werden diese Heizkosten also überschritten, solltest Du einen entsprechenden formlosen Antrag auf Übernahme der erhöhten HK stellen. Diese erhöhten HK sind konkret zu begründen. Diesen Antrag hat das Jobcenter einzelfallbezogen zu prüfen und dazu ggf. eine fachlich fundierte Heizenergiebedarfrechnung eines Sachverständigenb oder eines Ing-Büros einzuholen (im Antrag darauf verweisen). Geht auch der Sachverständige von einem erhöhten Heizbedarf aus, sind die tatsächlichen Kosten zu übernhemen.
Gruß!
Hallo,
wobei ich den Sinn der Frage nicht verstehe. Auf Grund der Freibeträge würdest Du auch bei einem Einkommen von 847 € rein finanziell ohne ALG II schlechter dastehen als mit ALG II.
Gruß!
Hallo,
412 Regelbedarf + 345 Warmmiete = 847 €.
Vorausgesetzt, Du übst dann auch einen sozialversicherungspflichtigen Job aus. Ansonsten erhöht sich der Bedarf um den Mitgliedbetrag der KK.
Gruß!
Hallo,
wie lange müsste man den weg sein vom Amt um so eine ETW behalten zu dürfen?
einige Monate müßten es schon sein.
Gruß!
Hallo,
2 Schreiben habe ich vom Jobcenter erhalten, jedoch wurden diese erst am 27.11.17 und am 29.11.17 rausgeschickt.
Schreiben vom 27.11.17 besagt folgendes:
Bitte beachten Sie:
Haben Sie bis zum genannten Termin (14.12.17 nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen (§§ 60, 66, 67 SGB 1). Dies bedeutet das Sie keine Leistungen erhalten.Frage: Die Leistungen sind jedoch ohne Möglichkeit der klarstellung verweigert und nicht gezahlt, ist dies rechtens?
das erste Schreiben dürfte nichts mit der aktuellen Sperre zu tun haben.
Von daher ist das zweite Schreiben eher interessant.
Aber: Du zitierst hier zwar fleißig die Folgen einer mangelnden Mitwirkung, nennst aber nicht mal ansatzweise, worum es eigentlich geht und was konkret das Amt haben will. Wie aber sollen wir dann einschätzen können, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht?
Bin ich verpflichtet die 15 Monate komplett nachzuweisen?
+
Reicht meine Aussage, was ich da verdient habe, wie beim Finanzamt?
ODER werde ich wohl aufgefordert für 15 Monate Kontoauszüge hinzuzufügen und ist dies rechtens?
Bei Selbstständigkeit und gleichzeitigem Bezug von ALG II ist nicht unbedingt die Steuererklärung entscheidend, weil nicht alle bei dem Finanzamt abzugsfähigen Ausgaben auch bei dem Jobcenter abzugsfähig sind. Von daher können durchaus vom Amt konkrete Nachweise gefordert werden.
Die Miete habe ich Bar bezahlt und in Unterschiedlichen Abhebungen, bin ich verplichtet diese Mietzahlungen nachzuweisen oder reicht ein Schreiben des Vermieters in dem steht, dass die Miete immer korrekt bezahlt wurde?
Das macht mich nun doch etwas stutzig. Mal abgesehen davon, daß Mietzahlungen durchaus nachweisbar sein sollten, ist eine bare Mietzahlung dann doch etwas sehr unüblich und bedarf von daher Deiner Erklärung.
muss ich für den gesamten Zeitraum Kontoauszüge dem EKS Formular beifügen oder reicht auch als selbstständiger nur für 3 Monate???
Die 3-Monate-Regelung gilt nicht unbedingt dür Selbstständige.
Gruß!
Hallo,
das dürfte tatsächlich ein Problem sein, weil die ETW nicht zu Schonvermögen hinzugerechnet wird: ein solches Schonvermögen kann nur vor Antragstellung erworben werden.
Theoretisch wäre es denkbar, bei der notariellen Übertragung ein Verwertungverbot zu vereinbaren. Ob dies allerdings dann Bestand vor dem Jobcenter haben wird, kann keiner sagen, da hier die Rechtslage recht verzwickt ist. Du solltest also fachanwaltlichen Rat suchen (ggf. mittels Beratungsschein) und Dich keinesfalls auf Äußerungen im Internet verlassen.
Gruß!
Hallo,
beziehst Du denn ALG II? Wenn ja - weiß das Jobcenter von der Weiterbildungsmaßnahme? Hat es diese genehmigt? Warum lehnt der AGB die Förderung ab? Handelt es sich um eine staatlich anerkannte Weiterbildung?
Gruß!
Hallo,
für einen Widerspruch sehe ich keinerlei Veranlassung, denn Du bist ja erst in der Anhörung.
In der Anhörung gebe an, daß medizinische Probleme bestehen und Du um eine Begutachtung durch den Amtsarzt des Jobcenters bittest. Dem kannst Du dann eine entsprechende Schweigepflichtentbindung geben. Der Amtsarzt darf dem Sachbearbeiter das Ergebnis seiner Untersuchung mitteilen (also z.B. ob Du für solche Maßnahmen geeignet bist), aber nicht die Diagnose und die Umstände der Krankheit.
Ohne diesen von mir vorgeschlagenen Schritt wirst Du andernfalls sehr leicht in arge Probleme kommen. Erfahrungsgemäß ordnen die Jobcenter bei einer abgebrochenen Maßnahem eine weitere an. Wenn Du diese wieder abbrichts, sind schon 60% des Regesatzes futsch, widerholt sich das dann nochmal, besteht für Dich gar kein Anspruch mehr.
Wenn es also diese Krankheit tatsächlich gibt, mache es so, wie ich geschrieben habe.
Gruß!
Hallo,
Du solltest Dich mit solch pauschalen und unsinnigen "Argumenten" dann doch etwas zurück halten.
Du bejammerst bei einem Einkommen von über 1600 € netto für einen 2-Personen-Haushalt Deine wirtschaftliche Situation und erwartest offensichtlich, daß Euch durch den Staat geholfen wird. Weil Du private Schulden hast, weil offensichtlich die Krankheit Deines Partners von der Krankenkasse nicht anerkannt wird (sonst würde sie ja auch die Behandlungskosten zahlen) - das ist mir ehrlich gesagt etwas zuviel. Du kannst nicht erwarten, daß ich als Steuerzahler für Deine Schulden aufkomme und ich kann nicht davon ausgehen, daß die von Dir genannte Krankheit des Partners tatsächlich zutrifft, wenn angeblich die Krankenkasse nichts für die Heilung zahlt.
Du merkst es vielleicht selbst - irgendwas stimmt nicht bei Deinen Angaben.
Bei diesem Einkommen von 1.600 € leistet Ihr Euch eine Wohnung, die 740 € im Monat kostet. Das ist Euer gutes Recht, aber absolut kein Grund, nun Hilfe vom Staat einzufordern. Es ist nicht Aufgabe des Staates, eine für 2 Personen wahrscheinlich volkommen überteuerte Wohnung zu finanzieren. Wenn die Miete zu hoch ist, muß man seine Ansprüche reduzieren und in eine kleinere und/oder günstigere Wohnung umziehen - so einfach ist das.
Dein Bashing in Sachen Politiker hat mit all Deinen Problemen nichts zu tun und ist vollkommen verfehlt. Im übrigen finde ich es auch nicht als "asozial", wenn private Schulden oder zu hohe Mietkosten nicht akzeptiert werden.
Ansonsten sollte eigentlich gelten, daß man für einen Partner einsteht - auch in schlechten Zeiten. Es mag sein, daß ich da eine andere Einstellung habe, aber von diesem Einstandswillen spüre ich bei Dir nicht allzuviel. Du versuchst mit allen Mitteln, diese Einstandsverpflichtung auf die Allgemeinheit (sprich Steuerzahler) abzuwälzen und reagierst bei entsprechender Ablehnung mit Beschimpfungen.
Wie armselig...
Gruß!
Hallo,
Hast Du da so spontan eine Idee?
ich weiß durchaus, wie es zu dieser Berechnung kam. Aber sei mir nicht böse - ich nenne Dir die Grundlage dafür nicht. Denn das verwirrt in dieser Phase nur. Es geht bei dem Widerspruch nicht um die Höhe des anrechenbaren Einkommen, weswegen eine entsprechende Ausführung Deinerseits im Widerspruch auch zweck- und sinnlos ist. Es geht um die Vermutung, daß Ihr zusammen wirtschaftet. Punkt. Über die Höhe des anzurechnenden Einkommens der Mutter kann dann trefflich in einem eventuellen Klageverfahren diskutiert werden.
Befrei Dich also für den Widerspruch von all solchen Gedanken. Führe einfach auf, daß Ihr nicht zusammen wirtschaftet, Du von Deinen Ersparnissen gelebt hast, Dich an der Miete beteiligst und keine Unterhaltspflicht mehr besteht. Alles weitere überlasse der eventuellen Klage und dem dann empfohlenen Fachanwalt.
Du kannst einen Entwurf des Widerspruches gerne anonymisiert vor Absendung hier reinstellen, damit wir einen Blick darauf werfen und ggf. Anregungen für eine Korrektur geben können.
Gruß!
Hallo,
das mit der Miete ist dann ein starkes Argument, welches gegen das gemeinsame Wirtschaften spricht. Von daher solltest Du es tatsächlich so machen, wie ich schon geschrieben habe.
Gruß!
Hallo,
und auch hier wieder ein Denkfehler: Du zahlst ja nach Deinen Angaben nicht zu den HK dazu, sondern zur Grundmiete. Also wurden die HK vollständig vom Jobcenter gezahlt und ein Guthaben daraus steht dann auch dem Jobcenter zu.
Du mußt tatsächlich die KdU samt den kalten BK in Deiner Denke von den HK trennen - das sind zwei unterscheidliche Bereiche.
Gruß!
Hallo,
wenn die drei Monate überschritten sind, werde ich mir nicht die Mühe machen, Urteile heraus zu suchen - das trifft ja dann nicht auf Dich zu.
Was nun die Ablehnung betrifft: lege einen Widerspruch ein, in dem Du begründest, warum ihr nicht miteinander wirtschaftet. Erwähne das mit der Deckung Deines Lebensunterhaltes aus Vermögen. Allerdings dürfte dieser Widerspruch recht schwer zu führen zu sein, denn ich nehme z.B. mal nicht an, daß Du Deinen Mietanteil selbst bezahlt hast.
Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, gehe mit dem Ablehnungsbescheid SOFORT (zur Wahrung der Fristen) zu Deinem örtlichen Sozialgericht und beantrage dort einen Beratungsschein (Kosten 15 €). Mit diesem Schein kannst Du dann kostenlos einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen, der sich dann die Unterlagen ansehen und mit Dir entscheiden wird, ob eine Klage sinnvoll ist.
Gruß!
Hallo,
irgendwie ist Deine Frage unter gegangen.
Sind Deine Krankheiten denn ärztlich attestiert und bist Du in Behandlung deswegen - und das nicht nur beim Hausarzt?
Gruß!
Hallo,
Eine bestehende Unterhaltspflicht meiner Eltern halte ich für abwegig
was Du nun für abwegig hälst oder nicht, ist vollkommen egal. Mit Studiumende hat man i.A. nicht gleich automatisch einen Arbeitsplatz in Aussicht, weswegen durchaus noch eine Unterhaltspflicht von ca. 3 Monate in Betracht kommt, um einen Arbeitsplatz zu finden. So lautet trotz Deiner Abwegigkeitsvermutung nunmal die aktuelle Rechtsprechung.
Aber der § 9 Absatz 5 SGB II ist eben ein Vermutenstatbestand und den sollte man doch wohl erschüttern können?
Da Du nicht auf meine Frage nach der Anhörung und etwaigen konkreten Gründen in der Ablehnung geantwortet hast ist das jetzt alles reines Rätselraten.
Gruß!
Hallo,
Auch wirtschaftlich ist die Entscheidung des Jobcenters in meinen Augen kaum zu rechtfertigen
naja. Es kann durchaus auch noch eine nterhaltspflicht der Eltern bestehen, denn diese endet nicht automatisch mit Studienende.
Aber mal davon abgesehen: irgendwas führt ja anscheinend zur Annahme, daß hier eine WG vorliegt. Fand denn kein schriftliches Anhörungsverfahren statt? Steht im Ablehnungsbescheid irgendein konkreter Grund?
Gruß!
Hallo,
wovon lebst Du denn derzeit?
Gruß!
Hallo,
der Amtsarzt wird feststellen, wie es um Deine Erwerbsfähigkeit steht. Das Jobcenter ist an diesem Ergebnis gebunden, kann also z.B. nicht von Dir verlangen, vom Amtsarzt als unzulässig angesehene Tätigkeiten auszuüben.
Allerdings kann das auch Auswirkungen auf die von Dir angedeutete Selbstständigkeit haben.
Gruß!
Hallo,
wie das hier abläuft in Deutschland!
eine vollkommen unnötige pauschale Äußerung Deinerseits. Bitte unterlasse solche sinnlosen Äußerungen und beschränke Dich auf sachliche Antworten und Bemerkungen. Du erwartest ja schließlich auch von uns eine sachliche Hilfe.
RV und Jobcenter sind zwei unterschiedliche Baustellen. Stelle bei dem Jobcenter einen Antrag auf Feststellung der Erwerbsfähigkeit.
Gruß!
Hallo,
wurde denn Deine Erwerbsfähigkeit vom Amtsarzt des Jobcenters bereits festgestellt?
Gruß!