Hallo,
Übernahme der Wohnungs- und Versicherungskosten
äh - diese Kosten gehören mit zum Lebensunterhalt. Von daher gilt: entweder Du bist bedürftig (und mußt Dich dann ggf. vermitteln lassen) oder Du bist es nicht (und hast dann nichts mit dem Jobcenter zu tun).
und Weiterbildung
Vergiß diese Weiterbildung zumindest in den ersten3 Monaten. Zumal eigentlich auch keine Weitzerbildungen, sondern Umschulungen bezahlt werden.
Aber es gab doch bestimmt mal ähnliche Fälle, wo man den Ausgang kennt und es gewisse Tendezen gibt oder entscheiden die willkürlich?
Es gibt Gesetze - von daher wird nicht willkürlich entschieden. Ob der Antrag jedoch ganz sicher durchkommt, kann hier keiner einschätzen - schon allein, weil keiner die konkreten Daten kennt.
Allgemein gesehen kann durchaus ein Anspruch bestehten - sonst hätte ich schon längst etwas anderes geschrieben.
Gruß!