Hallo,
Weil sie das in meiner letzten Wohnung auch übernommen haben. Sowohl Strom/Heizkosten als auch Betriebskosten haben sie bezahlt.
Anteilige Stromkosten werden nur dann übernommen, wenn die Heizung oder das Warmwasser auf einer Strombasis zur Verfügung gestellt werden. Die sonstigen Stromkosten sind ausschließlich vom Regelsatz zu begleichen.
Von daher wurden auch in Deiner "letzten Wohnung" nicht die vollständigen Stromkosten übernommen.
Wobei sich dann sowieso die Frage stellt, was Du mit Deiner "letzten Wohnung" meinst. Du hast deine Anfrage überschrieben mit "Mein erster Umzug mit ALG II" und hast den Sachverhalt in Deiner Anfrage so dargestellt, daß Du noch bei Deinen Eltern wohnst und eben erstmalig umziehen willst. Nach dieser Logik konntest Du keine "letzte Wohnung" haben, bei der dann auch noch die Stromkosten vom Jobcenter übernommen wurden.
Ich lasse mich ungern versch*** und bin eigentlich auch nicht auf die nun fällige Ausrede Deinerseits gespannt.
Ich bin raus aus diesem Thema.
Gruß!