Beiträge von Corinna

    Hallo,

    Wohnungsgröße max. 60 qm, Bruttokaltmiete für Radebeul 388,20 €, Heizkosten in tatsächlicher Höhe, sofern normaler Verbrauch.

    Und ab wann bekomme ich eigentlich vom Amt das Schreiben wo drin steht,was denn angemessen ist?

    Ab Deiner entsprechenden Bitte darum.

    Kann es also sein,dass das Amt sagt,ich könne noch weiter mit dem Kind in der 1-Raum-Whg bleiben bis es ein bestimmtes Alter erreicht hat?

    Ist durchaus denkbar, da ein Säugling ja nun nicht unbedingt ein eigenes Zimmer benötigt. Hängt aber immer auch vom Sachbearbeiter ab und meist wird das nicht so entschieden. Einen Rechtsanspruch auf eine Maximal-Wohnung hast Du jedoch grundsätzlich nicht.

    Gruß!

    Hallo,

    sorry - aber Du scheinst mir recht seltsame Ansichten zu haben.

    Zum Glück hat Widerspruch ja "aufschiebende Wirkung"

    Noch einmal - nein.

    EIn GV war noch nicht hier, zur Sicherheit erteilte ich auch Hausverbot

    Lächerlich.

    und u.a. auch diese EGVs gefunden, die man zuvor ja so locker flockig mal unterzeichnete

    Deine Ausführungen dazu sind wenig fundiert und manche Deiner Ansichten auch ziemlich daneben.

    Aber das ist Dein gutes Recht - auch wenn das alles recht wenig mit der Gesetzgebung und der Rechtssprechung zu tun hat, was Du da teilweise abläßt.

    Ich bin dann mal raus aus dem Thema.

    Gruß!

    Hallo,

    1. der Widerspruch als solcher ist kein Widerspruch, sonderrn maximal eine Stellungsnahme, die jedoch an keiner Stelle auf konkrete rechtliche Handlungen verweist, gegen die Du widersprechen willst

    2. eine EGV ist nicht so einfach zu kündigen. Siehe dazu § 59 SGB X

    3. die Rückforderung entspringt wohl eher nicht einer EGV, sondern resultiert aus der Dir vorgeworfenen fehlenden Mitwirkung.

    4. ein Widerspruch hat entgegen Deiner Auffassung keine aufschiebende Wirkung.

    Gruß!

    Hallo,


    Meine Miete ist zu hoch aber für 6 Monate zahlt die Gemeinde alles ,auch die hohen Nebenkosten.
    Danach wird alles auf Norm gestrichen.
    Nach wie gesagt 6 Monaten.

    Mag sein. Aber eben erst ab September 2017.

    Warum sollte das Jobcenter denn eine Nachforderung aus dem Jahr 2016 übernehmen?

    Die von Dir genannten 6 Monate gelten erst bei Antragstellung für die aktuellen Kosten der Unterkunft - aber doch nicht für die bis zur Antragstellung angefallenen Nachforderungen.

    ob ein Widerspruch Erfolg haben könnte?

    Ein Widerspruch wie auch eine Klage haben nicht mal ansatzweise den Hauch einer Chance.

    Vereinbare mit dem Vermieter eine Ratenzahlung.

    Gruß!

    Hallo,

    mein Anspruch als Single inkl. Schwerbehinderung sind mtl. 900 Euro für Grundsicherung inkl. KdU!

    dann müßte die Miete sich auf 484 € belaufen. Was aber nichts mit der Schwerbehinderung zu tun hat.

    Jetzt wurde meiner Partnerin gesagt, sie erhalte nur die hälftige Miete

    Selbstverständlich. Warum sollte denn das Jobcenter die ganze Miete bezahlen?

    Kann es sein, dass ich jetzt ganz ALLEIN den Lebensunterhalt tragen muss!

    D mußt ja nicht ganz allein für den Lebensunterhalt aufkommen, wenn das Jobcenter die Hälfte der Miete übernimmt. Denn auch die Miete gehört zum Lebensunterhalt.

    Das heißt also mein Einkommmen wird voll auf Grundsicherung für eine Bedarfsgemeinschaft angerechnet!

    Du redest die ganze Zeit von Grundsicherung, meinst aber ALG II. Das ist etwas anderes als die Grundsicherung. Anonsten kann das Einkommen von Dir bei Deinem Partner angerechnet werden, wenn Ihr länger als 1 Jahr zusammen wohnt und/oder miteinander wirtschaftet. Wobei ich allerdings auch nicht schlau werde aus Deinen Beschreibungen: im ersten Beitrag von Dir schreibst Du

    Das Jobcenter meinte nun, dass meine Partnerin lediglich die hälftige Miete erhalten würde und keinen Beitrag zum Lebensunterhalt erhält!

    was sich dann im zweiten Beitrag ganz anders liest

    Jetzt wurde meiner Partnerin gesagt, sie erhalte nur die hälftige Miete bis max. Grundsicherung plus KdU für eine Bedarfsgemeinschaft!

    Ist es so wie im ersten Betrag, gilt das im Vorigen Absatz. Wirst Du im 1. Jahr des Zusammenlebens nicht mit berücksichtigt (worauf Deine 2. Aussage hinweist), würde Dein Partner 374 € + Hälfte der angemessenen KdU erhalten.

    Gruß!

    Hallo,

    stelle - sofern noch nicht geschehen - einen Antrag auf

    x Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG

    x einen Antrag auf Em-Rente und vor allem

    x einen Antrag auf gerichtliche Betreuung.

    Der Betreuer - der durchaus auf Deinen Wunsch hin auch ein Familienmitglied oder ein Freund sein kann - hat dann die Vollmacht, in Deinem Namen alle Sachen mit Ämtern, Krankenkasse und Vermieter zu regeln.

    Stelle diese Anträge sofort - insbesondere den letzten Antrag. Du mußt dafür nicht zum Gericht - rufe bei der Beutreuungsabteilung Deines Sozialamtes oder direkt beim Amtsgericht an und schildere Deinen Fall. Die werden sich sofort der Sache annehmen.

    Im übrigen - die mißbräuchliche Nutzung eines privaten Parkplatzes ist kein Kündigungsgrund für eine Mietwohnung. Für so etwas gibt es andere Möglichkeiten der Sanktionierung. Du hättest also vor Gericht sehr gute Chancen, die Kündigung anzufechten - sofern das der einzige Grund für die Kündigung ist.

    Gruß!

    Hallo,

    DESHALB noch mal meine Frage… Kann man eine einstweilige Anordnung durch Soz.Gericht erwirken, das JC Miete zahlen muss….

    Schauen wir uns das mal näher an (damit Du es auch LESEN kannst):

    1.

    Am 15.01. stellst Du einen Antrag auf eine EA beim Gericht. Du kannst im Prinzip nichts anderes beim Gericht vorlegen als die Aufforderung zur Mitwirkung. Weder wurde Dein Antrag auf Übernahme der Kosten der Unterkunft abgelehnt noch bist Du unter der angegebenen Adresse gemeldet.

    2.

    Ein Antrag auf eine EA bedeutet nicht, daß quasi automatisch die Anordnung erlassen wird. Vielmehr muß ein Richter sich Deinen Fall ansehen.

    3.

    Dies geschieht angesichts der Arbeitsüberlastung am 22. 01. Der Richter sieht keinen Grund für eine sofortige Anordnung, da der Mietvertrag durch eine einmalig verspätete Zahlung der Miete nicht gefährdet ist und somit mangels drohender Obdachlosigkeit kein Handlungsbedarf besteht.

    4.

    Der Richter fordert am 27.01. eine Stellungsnahme des Jobcenter zu dem Fall an (sofern er den Antrag nicht sowieso vorher mangels Eilbedürftigkeit abgelehnt hat).

    5.

    Das Jobcenter antwortet am 04.02., daß Du die notwendigen Unterlagen an diesem Tage eingereicht hast

    6.

    Das Gericht lehnt nun endgültig Deinen Antrag (sofern nicht vorher schon geschehen) ab.

    Klappt es nun mit dem Lesen?

    weil Vermieter ja schon geprellt wird

    Wieso sollte der Vermieter mit der Miete "geprellt" sein, wenn Du sie verspätet zahlst?

    Dir haben nun schon drei Leute gesagt, daß Du kaum Chancen hast, eine Übernahme der Kosten der Unterkunft gleich zu Beginn des Mietverhältnisses zu erzwingen. Akzeptiere das - und rede ganz einfach mit dem Vermieter. Ich kann mir nicht vorstellen, daß er die Gründe der verspäteten Mietzahlung nicht akzeptieren wird.

    Gruß!

    Hallo,

    Wenn Vermieter die Miete nicht pünktlich erhält, kann er vom Vertrag zurücktreten!

    Nein, kann er nicht. Ein Kündigungsgrund liegt nur bei andauernden verspäteten Mietzahlungen und entsprechenden schriftlichen Abmahnungen des Vermieters vor.

    Kann man eine einstweilige Anordnung durch Soz.Gericht erwirken

    Hat kaum Aussicht auf Erfolg. 1. sind alle zur Miete relevanten Angaben zu tätigen und 2. ist nun mal die Meldebestätigung entscheidend dafür, ob das Jobcenter überhaupt für Dich zuständig ist. Du wurdest aufgefordert, bis zum 05.02. die Unterlagen beizubringen, hast also 5 Tage Zeit ab Einzug, die Ummeldung zu organisieren.

    Hier liegt kaum ein Handlungsbedarf für das SG vor, zumal auch keine durch das Jobcenter verursachte Obdachlosigkeit droht.

    Gruß!

    Hallo,

    Und die 14€ die ich drüber liege zahle ich selber das ist kein Problem

    doch, das ist ein Problem. Bei nicht angemessenen Kosten der Unterkunft könnte das Jobcenter eine Umzugsgenehmigung verweigern. Ziehst Du dann dennoch in das Haus, würde Dir nur maximal die bisherige Miete gezahlt werden.

    Das ganze hat noch einen zweiten Schönheitsfehler: die nicht angerechneten Betriebskosten könnten Dir als Einkommen aus einer freiberuflichen Tätigkeit (Gartenpflege) angerechnet werden.

    Gruß!

    Hallo,

    Dass ich den Betrag für Dezember zurückzahlen soll erscheint mir irgendwo noch nachvollziehbar, wenn auch nicht gerecht

    wieso sollte dan in Deinen Augen nicht gerecht sein? Das ALG II wurde Ende November im Voraus für Dezember gezahlt. Am 29.12. hast Du Dein Gehalt erhalten. Du hast also für den gleichen Monat zwei Zahlungen bekommen. Was sollte also irgendwie ungerecht sein, wenn du für den gleichen Zeitraum doppelt Einnahmen verbuchen kannst und also eine Rückforderung verlangt wird?

    Aber was würde es bedeutet wenn der Bescheid vom 17.11. ganz aufgehoben wird? Komplette Rückforderung?

    Nein. Die Rückforderung betrifft die die Zahlung Ende November für den Monat Dezember, aber wahrscheinlich nicht den Zeitraum von Mitte November bis Anfang Dezember.

    Gruß!

    Hallo,

    gegen eine EGV, die mangels Deiner Unterschrift nicht rechtsgültig ist, kann man keinen Widerspruch einlegen. Eben weil sie nicht rechtsgültig ist..

    Was nun den Verwaltungsakt betrifft, ist ein Widerspruch gegen die Forderung, Eigenbemühungen zu unternehmen und diese nachzuweisen, vollkommen aussichtslos. Das nämlich gehört zu den üblichen Pflichten bei Bezug von ALG II und ist auch durch das Gesetz und die Rechtssprechung bestätigt.

    Gruß!

    Hallo,

    Casa,leiderfalsch!

    nein, nicht falsch.

    Sofern keine Bedürftigkeit vorliegt, wird auch keine KK bezahlt. Woran auch der von Dir genannte § nichts ändert.

    Allerdings kommen wir hier auch nicht weiter. So manche Deiner Infos hier sind eher zweifelhaft und widersprüchlich.

    Im Zweifelsfall empfehle ich den Besuch bei einem Fachanwalt für Sozialrecht ggf. mit einem Beratungsschein.

    Ich bin raus aus dem Thema.

    Gruß!

    Hallo,

    Mitte Dezember habe ich festgestellt, dass ich von der Arge noch kein Geld erhalten habe

    Selbstverständlich nicht, wenn Du den Antrag erst auf dem letzten Drücker gestellt hast. Aber egal, darum geht es nicht:

    Sofern Du nicht nachweisen kannst (z.B. Einschreiben mit Rückschein), daß Du den Antrag fristgerecht gesestellt hast, kannst Du auch nicht nachweisen, daß Du ihn überhaupt los geschickt hast. Von daher sehe ich kaum Möglichkeiten, hier eine Nachzahlung zu erreichen.

    Das ganze hätte anders ausgesehen, wenn Du im Dezember telefonisch oder persönlich nachgefragt hättest...

    Was die KK betrifft: vereinbare eine Ratenzahlung.

    Gruß!

    Hallo,

    1. der Prüfer entscheidet gar nichts und kann auch nichts fordern. Er verfaßt einen Bericht an Deinen Sachbearbeiter und der entscheidet dann, wie es weiter geht.

    2. das mit der Geldleihe für Einrichtungsgegenstände war ziemlich unklug von Dir. Jetzt könnte es nämlich passieren, daß sich die Höhe der Erstaustattung vermindert - weil Du ja diverse Einrichtungsgegenstände bereits hast.

    3. warte ab, wie sich das Jobcenter jetzt positioniert. Viel mehr kannst Du auch kaum machen, denn prinzipell hat das Amt 3 Monate Zeit, über den Antrag zu entscheiden.

    Gruß!

    Hallo,

    das Einkommen wird anhand von 2 Parametern ermittelt: dem Vorjahresgewinn im gleichen Zeitraum und den Prognosen in der EKS. Offensichtlich hast Du es versäumt, mit der EKS den von Dir erwartenden Gewinneinbruch von immerhin 300 € auch zu begründen. Also ist der Sachbearbeiter, um Rückforderungen zu vermeiden, vom Vorjahresgewinn ausgegangen.

    Du solltest also schnellstmöglich zum Jobcenter und Dein Versäumnis korrigieren und plausibel Gründe liefern, damit die Einkommensanrechnung korrigiert werden kann.

    Gruß!

    Hallo,

    anstatt der vorrangig zu gewährenden Grundsicherung

    wie kommst Du darauf? Die Grundsicherung bei EM-Rente ist nur für unbefristete EM-Rentner vorgesehen. Von daher ist hier nichts "vorrangig".


    Ich habe auch in Erfahrung bringen können das die Sozialämter teilweise auf eine Unterhaltsprüfung verzichten

    Das wäre dann neu und wohl eher nicht gesetzeskonform. Verlasse Dich also nicht darauf.

    Allerdings ist diese unverständlicher Weise - da sich gesundheitlich lt. Auskunft meines behandelnden Arztes nichts mehr zum positiven ändern wird - auf 3 Jahre befristet.

    Eher nicht unverständlich, sondern normale Prozedur. In der Regel wird eine EM nur in ziemlich schweren Fällen sofort unbefristet gewährt, der Normalfall ist erst mal eine 2-3-jährige befristete Rente. Von daher wird Dein Widerspruch kaum etwas daran ändern.

    Gruß!

    Hallo,

    Von den ca. 350€ BAB, behält sich die Mutter den größten Teil ein, mit der Begründung ihr würde alles
    angerechnet und abgezogen werden

    das Schüler-BaföG hat den gleichen Zweck wie das ALG II: die Deckung des Lebensunterhaltes. Deine Tochter lebt bei der Mutter, die ebenfalls Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes erhält. Prinzipiell haben also beide Leistungen (BaföG und ALG II) den gleichen Zweck.

    Daraus ist zu folgern, daß das BaföG keine Art Taschengeld oder dergleichen darstellt. Solange die Mutter an die Tochter Naturalienunterhalt (also ihr Zimmer, das Essen, Strom usw.) leistet, ist an der Begründung der Mutter nichts auszusetzen. Denn tatsächlich erhält sie ja weniger ALG II in der Bedarfsgemeinschaft, weil das BaföG zumindest anteilsweise angerechnet wird.

    Das große ABER besteht allerdings darin, daß bei dem BaföG als Einkommen ein höherer Grundfreibetrag (200 €) gewährt wird als bei anderem Einkommen. Insofern kann die Mutter nicht mit der von Dir genannten Begründung das BaföG zu 100% anrechnen - ein bißchen Geld (im konkreten Fall so um die 100 €, da der normale Grundfreibetrag nur 100 € beträgt) sollte also für die Tochter für deren Bedürfnisse durchaus abfallen.

    Ach ja, das Kindergeld hat die Mutter ja auch noch zur Verfügung.

    Das ist auch das gute Recht der Mutter. Das Kindergeld ist nicht für die Tochter direkt bestimmt, sondern stellt einen Ausgleich für den Mehraufwand der Eltern dar - in diesem Falle eben der Mutter. Anders gesagt: die Tochter hat keinen Anspruch auf nur einen Cent des Kindergeldes, solange sie noch bei einem Eltenteil wohnt.

    Gruß!

    Hallo,

    ob ich dennoch einen Anspruch an Leistungen für den Februar habe.

    Nein. Wie Du ja selbst feststellst, wird ALG II im Voraus gezahlt. Da Du aber im Februar nicht mehr bedürftig bist, besteht auch kein Anspruch auf ALG II.

    ich hätte für den Monat Februar keinen Cent, obwohl ich Geld für Unterkunft, Lebensmittel und bspw. Fahrkarte bräuchte.

    Stelle einen Antrag auf Überbrückungsgeld, welches in solchen Fällen als Darlehen gewährt qwird.

    Gruß!

    Hallo,

    somit zog ich in Erwägung Sozialhilfe zu beantragen. Dies hat auch soweit geklappt.

    das bezweifele ich ganz stark. Du hast prinzipiell bei einer schulischen Ausbildung keinen Anspruch auf Sozialhilfe.

    Ist da ein Fehler seitens des Jobcenters angefallen

    Ein Jobcenter ist nicht zuständig für Sozialhilfe.

    Also: von welchem Amt bekommst Du nun welche Leistungen?

    befindet sich der Begriff "Unterhaltsbeitrag 1" von 170€.

    Das dürfte der Unterhaltsbeitrag Deiner Eltern sein, zu dem sie in der Lage sind und zu dem sie verpflichtet sind. Wobei sich durch die Weiterleitung des Kindergeldes der Unterhaltsbetrag Deiner Eltern auf 364 € beläuft.

    Gruß!