Hallo,
DESHALB noch mal meine Frage… Kann man eine einstweilige Anordnung durch Soz.Gericht erwirken, das JC Miete zahlen muss….
Schauen wir uns das mal näher an (damit Du es auch LESEN kannst):
1.
Am 15.01. stellst Du einen Antrag auf eine EA beim Gericht. Du kannst im Prinzip nichts anderes beim Gericht vorlegen als die Aufforderung zur Mitwirkung. Weder wurde Dein Antrag auf Übernahme der Kosten der Unterkunft abgelehnt noch bist Du unter der angegebenen Adresse gemeldet.
2.
Ein Antrag auf eine EA bedeutet nicht, daß quasi automatisch die Anordnung erlassen wird. Vielmehr muß ein Richter sich Deinen Fall ansehen.
3.
Dies geschieht angesichts der Arbeitsüberlastung am 22. 01. Der Richter sieht keinen Grund für eine sofortige Anordnung, da der Mietvertrag durch eine einmalig verspätete Zahlung der Miete nicht gefährdet ist und somit mangels drohender Obdachlosigkeit kein Handlungsbedarf besteht.
4.
Der Richter fordert am 27.01. eine Stellungsnahme des Jobcenter zu dem Fall an (sofern er den Antrag nicht sowieso vorher mangels Eilbedürftigkeit abgelehnt hat).
5.
Das Jobcenter antwortet am 04.02., daß Du die notwendigen Unterlagen an diesem Tage eingereicht hast
6.
Das Gericht lehnt nun endgültig Deinen Antrag (sofern nicht vorher schon geschehen) ab.
Klappt es nun mit dem Lesen?
weil Vermieter ja schon geprellt wird
Wieso sollte der Vermieter mit der Miete "geprellt" sein, wenn Du sie verspätet zahlst?
Dir haben nun schon drei Leute gesagt, daß Du kaum Chancen hast, eine Übernahme der Kosten der Unterkunft gleich zu Beginn des Mietverhältnisses zu erzwingen. Akzeptiere das - und rede ganz einfach mit dem Vermieter. Ich kann mir nicht vorstellen, daß er die Gründe der verspäteten Mietzahlung nicht akzeptieren wird.
Gruß!