Hallo,
wieviel Stunden in der Woche umfaßte das Praktikum? Hast Du dafür Geld bekommen? Von wann an bis wann gibg das Praktkum?
Gruß!
Hallo,
wieviel Stunden in der Woche umfaßte das Praktikum? Hast Du dafür Geld bekommen? Von wann an bis wann gibg das Praktkum?
Gruß!
Hallo,
keine Ahmumg, wie das Jobcenter das dann sehen wird. Manchen Jobcenter sehen die Rückzahlung einer Kaution auch als Vermögensumwandlung, andere so, wie ich es beschrieben habe.
Priinzipiell dürfte die Kaution aber Euch beiden zuzurechnen sein, da sie gemeinsam eingezahlt wurde. Von daher würde ich dringendst empfehlen, die Rückgabe des Kautionsanteiles an Deinen Mann zu dokumentieren und nachweisbar zu machen.
Gruß!
Hallo,
in der Berechnung des Amtes sollten die KK-Kosten durchaus berücksichtigt sein.
Da hier aber keiner die konkreten Zahlen kennt, kann Dir keiner sagen, ob Du Dich irrst oder ob das Jobcenter falsch gerechnet hat.
Solltest Du für die Ablehnung einen Berechnungsbogen erhalten haben, kannst Du ihn gerne anonymisiert mal hochladen, damit wir einen Blick darauf werfen können.
Wenn Du keinen Berechnungsbogen erhalten hast: wie alt sind die Kinder? Weclhes sonstiges Einkommen ist vorhanden? Wie hoch ist die vom akzerptierte Warmmiete? Wie hoch die Gebühren Deiner KK?
Gruß!
Hallo,
Das Hartz 4 was sie mir überwiesen haben wollen sie jetzt als Darlehn verrechnen? Aber ich habe doch für Februar, da ich ja sonst keine Miete usw zahlen könnte noch Anspruch drauf oder?
das Gehalt, welches Dir im März gezahlt wird, ist der Lohn für den Monat Februar, da Gehalt rückwirkend gezahlt wird. Das ALG II, welches Du Ende Januar bekommen hast, wird wiederum für den Februar gezahlt - womit Du also für den Februar zweimal Geld bekommst. Einmal zuviel, weswegen das Jobcenter das Geld für Februar erst einmal als Darlehen umgestellt hat.
Gruß!
Hallo,
Jetzt sagte eine Bekannte, das ich Umzugskosten und Renovierungskosten (muss bei Einzug renovieren) beantragen könnte?
wenn die Kosten der Unterkunft nicht angemessen sind, dürfte ein solcher Antrag abgelehnt werden. Die Übernahme solcher Kosten wären sonst ja eine indirekte Anerkennung der zu hohen Miete.
und was ist zb mit der geleisteten Kaution aus der alten Wohnung?
Entscheidend ist, wann Du die Kaution ausgezahlt bekommen hast. Wenn es vor dem Antrag geschehen ist, zählt sie als Vermögen. Ansonsten würde es als einmalige Einnahme angerechnet werden.
Und mit der NK+HZ Abrechnung aus dem Jahr 2017, die ja irgendwann mal kommt?
Nachforderungen werden vom Jobcenter nicht gezahlt, Guthaben würde verrechnet werden.
Gruß!
Hallo,
prinzipiell hat das Jobcenter 6 Monate Zeit, den Antrag zu bearbeiten. Ein Vorschuß wird nur dann gewährt, wenn grundsätzlich ein Anspruch auf ALG II besteht. Wenn Dein Antrag bis dato noch nicht bearbeitet wurde, wurde auch noch nicht festgestellt, ob eben grundsätzlich Anspruch besteht, weswegen es zur Verweigerung des Vorschusses kommen könnte.
Gruß!
Hallo,
Oder hätte das Geld als einmaliges EK für den Monat gerechnet werden müssen und ab dann als Vermögen?
nein. Du kannst während des Bezuges von ALG II kein Vermögen aufbauen.
Die Vorgehensweise des Jobcenters mit der 6monatigen Anrechnung ist m.M. nach durchaus richtig.
dann hätte ich ja dann wieder Anspruch auf ALG 2 weil ich mit Anrechnung der 3256 € auf 6 Monate für die Zeit lediglich nur 100 € über dem Anspruch liege?!?
Die Logik erschließt sich mir gerade nicht. Ich weiß zwar nicht, wie Du gerechnet hast . aber wenn Du 100 € über den Anspruch liegst, bekommst Du eben aus diesem Grunde kein ALG II, da Du dann ja nicht bedürftig bist. Oder verstehe ich Deine Aussage falsch?
Gruß!
Hallo,
Das Jobcenter soll in einem eigenen Verwaltungsakt ihm gegenüber einen Zahlungsanspruch auf Miete begründen.
ich befürchte mal, daß das Jobcenter da nicht mitspielt. Ein solcher Anspruch wäre z.B. bei wiederholten Sanktionen bei entsprechendem Fehlverhalten nicht gegeben. Würde das Amt also ein solchen Verwaltunsgakt aufsetzen, würde es sich im Prinzip selbst der Möglichkeit entziehen, bei groben Versäumnissen Deinerseits eine entsprechende 100%-tige Sanktion durchzusetzen. Oder aber Du vergißt meinetwegen, rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen - dann müßte im Prinzip das Jobcenter ja dennoch weiterhin die Miete zahlen. Oder oder oder...
Gruß!
Hallo,
Mein Alter spielt in diesem Fall doch keine Rolle
doch, spielt es. Zumindest solange, wie Du nicht 25 Jahre alt bist.
Sofern Du damals ohne Umzugsgenehmigung aus der elterlichen Wohnung ausgezogen bist, erhälst Du nur den verminderten Regelsatz und keine Kosten der Unterkunft. Der Regelsatz beläuft sich dann bei Dir auf 332 €. Demgegenüber steht ein Einkommen von 380 € ALG I. Bereinigt ergibt das 350 €. 332 € Bedarf - 350 € Einkommen = - 18 €.
steht meine Mutter, wie auch schon gesagt, kurz vor der Privatinsolvenz und hat somit keine finanziellen Mittel.
Private Insolvenzen haben keine Bedeutung bei Sozialleistungen. Wenn Du wieder bei Deiner Mutter leben würdest, könnte die Mutter ggf. Wohngeld oder ALG II auch für Dich beantragen.
und meinen Lebensunterhalt auch selbst finanziere.
Ach ja? Mit 380 €? Und mit Deiner eigenen Aussage
Das Problem ist jetzt natürlich, dass mir diese 380€ hinten und vorne nicht reichen würden
?
Nochmal zum Kindergeld: Du selbst hast keinen Anspruch auf das Kindergeld, sondern nur Deine Eltern. Sollten diese also noch Kindergeld für Dich erhalten, sind sie verpflichtet, Dir Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zu leisten.
Gruß!
Hallo,
Ich habe mal irgendwo gelesen, wenn die Eltern nicht mehr mitmachen, muss das Amt mir ne Wohnung geben.
sorry - Blödsinn. Kein Amt in Deutschland wird und kann Dir eine Wohnung geben.
Im Spätjahr beginne ich meine inzwischen dritte Ausbildung
Die anderen zwei Ausbildungen hast Du abgeschlossen oder abgebrochen?
Ich muss ganz schnell ne Arbeit finden
Was denn nun? Im gleichen Atemzug sprichst Du von einer Ausbildung und dann von einer Arbeit?
im Grunde genommen muss ich schon bis Ende März raus sein, dann läuft die Deadline aus.
Und was soll das nun bedeuten?
Gruß!
Hallo,
bei nur noch 10 Monaten als Hartz4-Empfänger heißt für mich absolut machbare Rückzahlungsverpflichtung
Aja. Und Du weißt bereits jetzt, daß Du in 10 Monaten die Ausbildung erfolgreich beenden wirst? Du weißt bereits jetzt, daß Du gleich nach einem eventuellen erfolgreichen Ausbildungsabschluß ein Arbeitsverhätltnis mit welchem Einkommen bekommst? Du weißt bereits jetzt, was in den 10 Monaten geschieht? Merkst Du etwas? Deine "absolut machbare Rückzahlunsgverpflichtung" ist nichts weiter als Hoffnung, das alles so klappt, wie Du es Dir vorstellst. Das aber wird weder eine Bank noch das Jobcenter interessieren und ist somit absolut NICHT machbar.
Wie kann man klar machen, dass das geliehene Geld leider gleich wieder versenkt wird im Auto und anderen notwendigen Anschaffungen?
Gar nicht. Du wirst keinen zweckgebundenes Darlehen bekommen. Erstens weil du ALG-II-Empfänger bist und zweitens weil Du offensichtlich einen normalen Ratenkredit haben willst, der verschiedenen Zwecken dient:
dass im nächsten Monat eine große Autoreparatur ansteht, eine Waschmaschine mittelfristig ersetzt werden muss und wir generell was für die Liquidität tun müssen.
Das alles widerspricht einer Zweckgebundenheit.
Ich weiß, was ich mit meinem Geld anfange,
Sorry - aber da widerspreche ich dann doch. Wenn jemand auf das ALG II dringend angwiesen ist (Deine eigene Angabe) und bereits jetzt auf eine ungewisse Zukunft in 10 Monaten anspielt (ohne zu wissen, ob man dann einen Job hat und wie der dann bezahlt werden würde), dennoch mit Macht einen Kredit aufnehmen will (den man unter seriösen Umständen nicht bekommen wird), kann man nicht unbedingt mit dem "Argument" kommen, das man schon wisse, was man mit seinem Geld anfange.
Allein schon die Aussage
Wenn die nicht mitspielen, dann geht dieser Weg eben nicht.
zeigt doch, wie angespannt Eure finanzielle Situation und bereits jetzt absehbar ist, daß Ihr binnen mindestens der nächsten 10 Monate nicht in der Lage sein werdet, ernsthafte Rückzahlungen zu leisten.
Ich bin ansonsten raus aus diesem Thema - es geht hier rein um eine Wunschvorstellung, bei der alles gesagt wurde.
Gruß!
Hallo,
Vom Konto meiner Mutter überweise ich auf mein Konto einen Großteil des Geldes, da wir gemeinsam einkaufen etc
Das spricht gleich in doppelter Hinsicht für ein gemeinsames Wirtschaften. Nicht nur, daß Du über den Großteils des Einkommens Deiner Mutter verfügst - Du selbst hast auch noch Zugriff auf das Konto Deiner Mutter.
Gruß!
Hallo,
oder ob mir ein Berechtigungsschein zusteht
falls Du damit die Prozeßkostenhilfe meinst - nein, der steht Dir bei einer Strafrechtssache nicht zu.
Gruß!
Hallo,
Darf der Sachbearbeiter von mir so eine Liste verlangen ??
Gegenfrage: was spricht aus Deiner Sicht denn gegen eine solche Liste? Oder kannst Du gar keine Liste vorlegen, weil Du nur den einen Mediziner aufgesucht hast und weitere Bemühungen nicht vorhanden waren?
Gruß!
Hallo,
Ich bin mir aller Umstände bewusst
nein, das scheint mir nicht so. Weder wäre ein Ratenkredit zweckgebunden noch könntest Du ernsthafte Rückzahlungungsverpflichtungen eingehen - beides wäre aber Voraussetzung dafür, daß ein Kredit nicht als Einkommen angerechnet wird. Und die Jobcenter sind höchstrichterlich angehalten, genau diese beiden Punkte sehr genau zu prüfen...
Gruß!
Hallo,
da sich kaum einer seriöse Bank finden lassen wird, die einem ALG-II-Bezieher einen Kredit gewährt, ist die Frage eigentlich recht sinnlos. Zumal Du schreibst
200 EUR vom JobCenter, die wir - wie jeder andere auch - dringend brauchen
Wenn schon die 200 € dringend gebraucht werden - wie sollen dann die Raten finanziert werden?
Wir würden damit nicht über die Grenze kommen (Produkt aus Lebensjahren usw.).
Das hat nichts mit dem Schonvermögen und den dortigen Freigrenzen zu tun.
Gruß!
Hallo,
Bin ich weiterhin verpflichtet bei ihm Unterhalt geltend zu machen?
das ist nicht so einfach zu beantworten. Eine gute Erklärung findest Du hier bei scheidung-online.de .
Gruß!
Hallo,
ist es rechtlich möglich gegen einen Beschluss eines Landessozialgerichts gegenanzugehen wenn am ende im Beschluss steht "Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar (§ 177 SGG)",
es kann theoretisch eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden. DiesE hat aber nur dann Erfolg, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, das heißt, ungeklärte Rechtsfragen aufwirft und über den Einzelfall hinaus von allgemeinem Interesse ist (was angesichts der von Dir dargelegten Gründe eher zweifelhaft ist) oder wenn schwere Verfahrensmängel geltend gemacht werden, wobei nicht jeder Mangel automatisch das Recht zu einer Beschwerde gibt.
Anosnten kann eine solche Beschwerde nur ein am BSG zugelassener Anwalt einreichen. Von daher ist eine Diskussion in diesem Forum recht sinnlos, da hier keiner das Urteil des LSG kennt und Du, wie bereits geschrieben, sowieso einen speziellen Anwalt benötigst. Der kann Dir dann im Rahmen einer Beratung sagen, ob eine solche Beschwerde Sinn macht.
Im übrigen: nur 3% aller eingereichten Beschwerden hatten erfolg. Das beduet, die Hürden sind sehr hoch.
Gruß!
Hallo,
wieso gehöre ich zur Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern?
weil Du unter 25 Jahre alt bist.
Gruß!
Hallo,
ok.
Ein Antrag auf Umzugsgenehmigung könnte erfolgreich sein - allerdings nun nicht unbedingt auf eine maximale angemessene Größe von 60 qm.
Gruß!
Hallo,
Was mich echt nur wundert, überall im Netz steht, dass die Abiballkosten bezuschusst werden.
was da steht, bezieht sich auf einem Urteil des LSG Saarland. Dieses Urteil ist aber eben nur im Saarland verbindlich. In den anderen Bundesländern nicht. Von daher sind Aussagen im Internet, daß generell der Abi-Ball zu beschußen ist, schlicht falsch - es sei denn, man wohnt eben im Saarland.
Gruß!
Hallo,
dass ein Vater aus Kiel und aus Dortmund mal verklagt hat und das Gericht ihm recht gegeben, dass er eine Größe Wohnung anmieten darf !?
mag sein. Aber da hat das Kind auch dauerhaft in der Wohnung gelebt - wovon bei Dir nicht unbedingt die Rede ist.
Ob die 4 Tage im Monat plus die Ferienzeit ausreichend sind, Dir dauerhaft eine dennoch überhöhte Miete zu gewähren, bezweifele ich dann doch.
Es bleibt bei meiner Aussage in #11.
Gruß!
Hallo,
Ich weiß, dass mir eigentlich mehr zusteht
das Wissen ist falsch. Du hast keinen Rechtsanspruch auf die maximal angemessenen Kosten der Unterkunft und die maximale angemessene Größe einer Wohnung.
Dieser lebt beim Vater und kommt mich regelmäßig an den Wochenenden besuchen.
Wie lange bleibt er dann bei Dir?
Gruß!
PS: Es gib ein Urteil in Saarbrücken, daß die Kosten vom Jobcenter zu tragen sind. Wenn Du also in Saarbrücken wohnst...
Gruß!
Hallo,
Überall liest man, dass die Kosten für den Abiball übernommen, bzw es einen Zuschuß von 100 Euro gebe.
wo denn? Der Abiball ist vom Bildungspaket nicht abgedeckt und es gibt auch keine gesetzliche Grundlage für einen solchen Zuschuß.
Er sollte versuchen, einen Antrag auf ein Darlehen für den Abiball stellen. Allerdings würde ich nicht unbedingt das Argument "Abi-Ball" verwenden, sondern eher so etwas wie Kauf von Bekleidungssachen für Bewerbungsgespräche für die Lehre oder für das Studium.
Gruß!
Hallo,
Eines das aussagt, dass ich nicht in der Lage bzw. Verfassung bin mich einem gewöhnlichen Alltag und einem Präsenzlehrgang zu "unterwerfen".
ähm - und was sollte ein solches Attest bringen? Du machst ein Fernlehrgang, um einen Berufsabschluß zu erwerben. Mit einem solchen Attest wäre jedoch eine Berufsausübung nicht möglich, weswegen der Lehrgang genau was bringt? Richtig - nichts.
Der Lehrgang kostet 120€/Monat
Wie willst Du die denn bezahlen bei max. 416 € Regelsatz? Denn Tatsache ist, daß solche Fernsachen tatsächlich nicht finanziert werden. Zu den 120 € im Monat kommen dann ja noch die Fahrkosten und ggf. Übernachtung und das 2x im Jahr. Scheint mir etwas sehr illusorisch zu sein.
Aus dem Bezug von ALG II wirst Du nicht herausgeschmissen werden, dafür gäbe es keine Grundlage. Aber dennoch ist Dein Plan nicht swehr überlegt - allein schon aus finanziellen Gründen.
Gruß!