Beiträge von Corinna

    Hallo,

    Fühl mich da wohl und will da auch erstmal bleiben.

    mag sein, ist aber nicht Sinn vom ALG II.

    Wer hat konkrete Erfahrung??

    Was erwartest Du jetzt? Eine Anleitung, wie man sich da durchmogeln kann? Zumal selbst das nicht helfen würde, weil dann halt ein neuer Vermittlungsvorschlag kommen würde. Und auf Dauer würde das Amt irgendwelche Kinkerlitzchen bei den entsprechenden Bewerbungsgesprächen nicht mehr akzeptieren.

    Du hast alles zu tun, um Deine Hilfsbedürftigkeit zu beenden.

    Gruß!

    Hallo,

    Deine Tochter gilt mit Vollendung des 15. Lebensjahr als erwerbsfähig und unterliegt somit den normalen Rechten und Pflichten. Ziel einer solchen Vorladung ist meistens das Abklopfen der Chancen auf eine Lehre oder einem Studium, manchmal wird auch die Vorlage vom Zeugnis verlangt, um ggf. frühzeitig gegen schleche Schulergebnisse (und damit verbunden schlechte Chancen auf eine Ausbildung) entgegen zu wirken.

    Du solltest Deine Tochter nicht allein zum Termin lassen, sondern sie begleiten.

    kann der Vater gezwungen werden den unterhalt direkt ans JC zuzahlen?

    Nein. Aber das Jugendamt kann dies bei bestimmten Situationen fordern und durchsetzen.

    Gruß!

    Hallo,

    Kommt jetzt der Gerichtsvollzieher und nimmt mir all meine Werte weg?

    naja -300 € Schulden sind eher überschaubar. Was da ein Insovenzberater nutzen sollte, entzieht sich auch meinem Verständnis. Du solltest mit dem Gläubiger versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.-

    Und wird jetzt das Konto meines Sohnes gepfändet?

    Was sollte das Konto Deines Sohnes mit Dir zu tun haben?

    Gruß!

    Hallo,

    ist ja schon ab 1.10 eingestellt

    nein, ist es laut Deiner hochgeladenen Bescheide nicht.

    Du hast im November und Oktober durchaus ALG II erhalten, womit nichts eingestellt wurde.

    Das Thema insgesamt kann hier nicht geklärt werden. Dazu sind die Angaben insgesamt zu widersprüchlich. Du hast die Möglichkeit, für einmalige 15 € einen Beratungsschein bei Deinem örtlichen Gericht zu beantragen, um damit dann einen Fachanwalt aufzusuchen. Das würde ich Dir dann auch empfehlen - hier kann Dir kaum jemand mehr helfen.

    Womit ich aus dem Thema raus bin.

    Gruß!

    Hallo,

    offensichtlich hat sich ja was zum Januar geändert, was Dein Einkommen betrifft.

    Wenn Du keinen Berechnungsbogen erhalten hast, solltest Du das Jobcenter auffordern, Dir die entsprechende Berechnung zukommen zu lassen. Schreibe also einen Wdierspruch und begründe ihn damit, daß es für Dich nicht nachvollziehbar ist, das kein Anspruch auf ALG II mehr besteht und Du um eine entsprechende Begründung bittest.

    Gruß!

    Hallo,

    schaue auf Seite 2 gleich oben: Du hast ein Guthaben von 691 € erhalten. Da nicht die gesamten Unterkunftskosten übernommen wurden, reduziert sich dieses Guthaben für das Jobcenter auf 462 €, den Rest kannst Du behalten.

    Gruß!

    Hallo,

    nein, es bleibt dabei: der Antrag wurde erst am 15.12. gestellt. In dem damaligen Schreiben hast Du erklärt, daß die Nachforderung geprüft und ggf. anzufechten sei. Mit dieser Erklärung hast Du im Prinzip den eigentlichen Antrag ausgehebelt, weil er damit bis zur Prüfung und ggf. Anfechtung gegenstandslos wurde.

    Hättest Du den letzten Satz nicht geschrieben, wäre der Antrag bereits ab August zu bearbeiten gewesen.

    Gruß!

    Hallo,

    Find ich aber auch traurig das die vom JC das einem nicht einmal sagen oder in irgendeiner form mitteilen.

    naja - kann es nicht eher daran liegen, daß Du den Antrag damals nicht richtig ausgefüllt hast? Dort werden die Betriebskosten explizit abgefragt und entsprechende Unterlagen angefordert. Dir hätte bereits beim ersten Bescheid auffallen müssen, daß in Sachen Wamrmiete etwas nicht stimmt...

    Gruß!

    Hallo,

    ich soll bis zum 18.Feb das Geld zurück überweisen. Soll ich das erstmal machen? Um kein Inkasso Bescheid zu bekommen?
    Oder verbaue ich mir dann das mit ALG2 und Wohngeld weil ich indirekt dem Arbeitsamt recht gebe.

    Du kannst auch eine Ratenvereinbarung vorschlagen

    wie viel bekommt man bei ALG2+Wohngeld? komme ich da auf das gleiche Geld?

    Du bekommst ALG II, aber nicht gleichzeitig Wohngeld. Das ALG II berechnet sich auf den Regelsatz (416 €) plus angemessene Kosten der Unterkunft.

    oder über mein online Zugang/Profil den einreichen? Anschreiben mit Begründung ausführlicher schreiben?

    Das ALG II hat nichts mit Deinem Profil bei der Arbeitsagentur zu tun. Den Antrag mußt Du bei dem örtlichen Jobcenter einreichen, die Formulare findest Du unter https://forum.buergergeld.org/www.arbeitsagentur.de .

    Was irgendwelche andere Leute angeblich erlebt haben, ist hier nicht Thema - zumal da auch oft falsche Behauptungen getroffen werden. Es geht umD einen konkreten Fall und da habe ich Dir die Rechtslage erläutert.

    Auch sehe ich eine gewisse Schuld bei meinem Arbeitgeben bzw. seinem Steuerbüro, uns überhaupt so einen schei** Praktikumsvertrag gegeben zu haben. Die hätten das doch wissen müssen mit den 15 Stunden und es gar nicht soweit kommen lassen.

    Es ist Dein Job, Dich über Rechte und Pflichten zu informieren.

    Gruß!

    Hallo,

    stelle den entsprechenden Antrag und lege ein Attest Deines Arztes bei. Je nach Sachlage wird dann evtl. der Amtsarzt dazu um Stellungsnahme gebten, weshalb Du also mit längerer Bearbeitungszeit rechnen mußt.

    Gruß!

    Hallo,

    letztes jahr lag ich ca 65,- über der grenz , meine bitte das ich das selber zahlen könnte wurde abgelehnt , da es zu viel wäre.
    jetzt liege ich noch mal 55,- drüber insgesamt sind es 119 , laut düsseldorfer tabelle.

    erstens wird eine Selbstzahlung sicher nicht abgelehnt und zweitens hat die Düsseldorfer Tabelle absolut nichts mit den Kosten der Unterkunft zu tun. Oder was meinst Du mit dieser Tabelle?

    noch schlechter ist es wenn man einen 66 kg schweren hund hat .

    Und was genau hat der Hund nun mit den Grundsicherungsleistungen für Dich und einer angemessenen Miete zu tun?

    besteht die möglichkeit das ich in meiner wohnung bleiben kann ?

    Ja - solange Du die Differenz zwischen den angemessen Kosten der Unterkunft und der tatsächlichen Miete selbst zahlen kannst.

    Du führst hier Argumente wie einen Hund oder Deinen Sohn an. Wobei auch nicht ersichtlich ist, warum Du nun zwei neue Wohnungen brauchst, wenn Dein Sohn in seiner eigenen Wohnung lebt, zumal dann auch der Sohn

    selber für sich sorgen

    kann.

    So richtig komme ich nicht klar mit Deinem Problem.

    Gruß!

    Hallo,

    Wie kann ich jetzt endlich das JC zur Bearbeitung veranlassen?

    im Prinzip nichts. Das Amt hat 3 Monate Zeit, über einen Antrag zu entscheiden - und die sind noch nicht vorbei. Eine einstweilige Verfügung zu beantragen hat auch wenig Sinn, da keine unmittelbare Obdachlosigkeit durch eine andauernde Bearbeitung bevorsteht und bene die Fristen noch nicht überschritten sind.

    Wie wäre der Weg, eine direkte Zahlung vom JC an die WVW zu veranlassen. Geht das auch noch für die anstehende Nachforderung?

    Sollte das Darlehen bewilligt werden (woran ich so meine Zweifel in dem jetzigen Stadium habe), würdest Du die Summe so oder so nicht in die Hände bekommen, sondern dirtekt an den Vermieter gezahlt werden. Wenn Du die zukünftigen Mieten meinst, reicht eine formlose Mitteilung an das Jobcenter, daß die Miete direkt zu überweisen sei (Kontonummer des Vermieters nicht vergessen).

    Gruß!

    Hallo,

    Du bist nur berechtigt, ALG I zu empfangen, wenn Du für eventuelle Nebentätigkeiten, zum Beispiel geringfügige Beschäftigungen oder selbstständige Tätigkeit, nicht mehr als 15 Stunden pro Woche aufwendest. Auch ein Praktikum wäre eine derartige Nebentätigkeit. Wenn Du nun im Praktikum mehr als 15 Stunden gearbeitet hast, dann verfällt das Anrecht auf das ALG I - und das auch, wenn das Praktikum unbezahlt ist.

    .aber ich habe das Praktikum doch erwähnt und keiner hat was gesagt....
    Der Vermittler habe das Praktikum nicht eingetragen

    Hier dürfte dann Aussage gegen Aussage stehen und Du wirst schwer nachweisen können, ob Du das mit dem Praktikum nun gesagt hast oder nicht.

    Insgesamt sehe ich da wenig Chancen, noch etwas zu machen.

    Vielleicht hat ja jemand anders noch eine Idee.

    Gruß!

    Jens

    Auch von mir ein Disklike. Du bist in einem ehrenamtlich betriebenen Forum - und da antwortet dann jemand, wenn er Zeit hat. Durch Nachfragen, ob jemand Zeit habe, erreichst Du absolut nichts - außer Verärgerung :(

    Zu Deinem Problem: nach Deinen eigenen Angaben sehe ich durchaus einen Anspruch. Aber es sind eben nur Deine Angaben - keiner hier weiß, was das Jobcenter gerechnet hat.

    Lag dem Ablehnungsbescheid ein Berechnungsbogen bei? Wenn ja, stelle ihn bitet anonymisiert hoch.

    Gruß!