Hallo,
das würde ja nichts an den ungenehmigten Umzug ändern.
Gruß!
Hallo,
das würde ja nichts an den ungenehmigten Umzug ändern.
Gruß!
Hallo,
es ist Vermögen.
Gruß!
Hallo,
da eine MPU meist die Folge eines fehlerhaften Verhaltens ist, dürfte hier kein Beratungsschein gewährt werden, zumal dieser auch nicht die Rechtsgebiete Ordnungswidrigkeiten und (Verkehrs-)Strafrecht abdeckt.
Gruß!
Hallo,
der Zustand ist dauerhaft und daran kann nichts geändert werden. Das Urteil, welches Du hier aufführst, ändert auch nichts daran bzw. hat nichts mit Deiner Anfrage zu tun.
Gruß!
Hallo
Problem des Zuflußprinzips ist besonders hoch, wen man ein
Gewerbe hatte und nach Hartz4 Steuerrückzahkungen erhält, die offizielle
dem Zuflußprinzip zugeordnet werden, aber die Kosten außer Acht
blkeiben.
nein, es ist kein Problem des Zuflußprinzipes und auch kein Problem mit dem Gewerbe. denn Du hast zwei Sachen "vergessen" zu erwähnen: die Steuerrückerstattung wurde auf ein trotz aufgelöstem Gewerbe noch vorhandenes Geschäftskonto überwiesen und es bestanden bei der Bank mit eben diesem Konto Schulden. Somit ist es eher Dein Problem und hat mit dem ALG II recht wenig zu tun. Das alles hast Du aber bei Deiner Behauptung
Problem des Zuflußprinzips ist besonders hoch, wen man ein
Gewerbe hatte
"vergessen", zu erwähnen. Somit ist die gesamte Aussage von Dir recht sinn- und wertlos.
Gruß!
Hallo,
ich sehe da keine Probleme.
Gruß
Hallo,
die Höhe des ALG II richtet sich bei Dir auch durch Deine EKS. Ändert sich dieses Einkommen, beeinflußt das auch die Höhe des ALG II, welches in Deinem Fall gezahlt wurde. Das bedeutet , daß es auch nach Nichtbezug von ALG II zu Rückforderungen kommen wird, da sich ja die Einnahmen im eigentlichen Bewilligungszeitraum entscheidend geändert haben und damit die ursprüngliche Berechnung gegenstandslos wurde.
Wenn Du die EKS nicht abgibst, wird i.d.R. immer davon ausgegangen, daß keine Hilfsbedürftigkiit vorliegt und es kommt automatisch zu Rückforderungen.
Gruß!
Hallo,
auch wenn er selbst keine Leistungen bekommt, gehört er dennoch der BG an. Von daher können theoretisch entsprechende Maßnahmen erfolgen. Die Gefahr der Forderung nach Abbruch des Studiums sehe ich dabei als nicht realistisch an - es sei denn, er ist notorischer Dauerstudent. Von daher würde ich erstmal einen entsprechenden Bescheid abwarten, mit dem Du Dich dann hier wieder melden kannst.
Gruß!
Hallo,
auch das Jobcenter wird durchaus nach den Unterhalt zumindest des Vaters fragen, sofern eine Unterhaltspflicht besteht. Von daher könnte es dazu kommen, daß ein voller Regelsatz nicht gewährt wird.
Gruß!
Hallo,
die Ratenzahlung mußt Du beantragen, wenn der entsprechende Rückzahungsbescheid kommt.
Also sollten meinen Eltern ja keine Leistungen gekürzt werden, sehe ich das richtig ?
Das siehst Du nicht richtig. Zumindest die Miete wird nicht mehr in voller Höhe übernommen werden, denn Deinen Anteiul daran mußt Du dann selbst zahlen.
Gruß!
Hallo,
nach Deinen Schilderungen besteht wegen Pflichtverletzungen des Sohnes keine Unterhaltspflicht. Teile dies dem Jobcenter unter Angabe der konkreten Ausbildungsabbrüche mit. Schlimmstenfalls kann Dein Sohn eine Unterhaltsklage einreichen, die aber nach Deinen Angaben kaum zum Erfolg führen wird.
Gruß!
Hallo,
mal unabhängig davon, daß "schwamming" schwammig, "korreckt" korrekt und "priknant" prägnant heißen sollte, ist die Antwort von bass durchaus korrekt und richtig. Und nein - wir sind nicht Deine kostenlosen Rechtsanwälte. Deine Fragen wurden beantwortet - mach was daraus, beauftrage meinetwegen auch einen Anwalt mit Deinem Anliegen. Aber komme nicht in einem Hilfsforum mit solchen blödsinnigen Vorwürfen.
.-8
Hallo Theo,
ein Studium ist auch weiterhin mit dem Aufstiegs-BaföG nicht vereinbar. Warum allerdings die schulische Ausbildung abgelehnt wird, ist auch mir ein Rätsel, zumal hier statt des Schüler-BaföG tatsächlich das Aufstiegs-BaföG in Betracht kommen würde.
Also alles gut ![]()
Hallo,
hier geht es aber nicht um den Besuch einer schulischen Einrichtung, sondern um ein Studium, welches vom Aufstiegs-BaföG nicht gedeckt wird.
Gruß!
Hallo,
ein Studium wird durch den Bildungsgutschein nicht abgedeckt.
Ob Du trotz Fernstudium ALG II erhalten kannst, kann Dir nur das örtliche Jobcenter nach Einzelfallentscheidung sagen.
Gruß
Hallo,
bist Du von einem Amtsarzt erwerbsunfähig eingestuft? Kannst Du alos nur weniger als 3 oder mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten?
Gruß!
Hallo,
bei der Berechnung des Bedarfes werden die Einnahmen mit berücksichtigt.
Gruß!
Hallo,
Das ergib für mich kein Sinn, den wen ich zb. von der Familie zum Essen eingeladen werde muss ich das Melden.
das nennt man dann Naturalienunterhalt. Wenn Du meinetwegen 10mal im Monat von der Familie zum Essen eingeladen wirst, ist das keine gelegentliche, sondern eine regelmäßige Leistung, die für Dich auch dann einen Geldwert hat: Du selbst benötigst weniger Finanzen, um Dein Essen zu kaufen, wirst also von der Familie finanziell unterstützt. Oder wenn Du kostenlos bei Deinen Eltern wohnst, könnte man dies ebenfalls als Naturalienunterhalt nsehen, weil Du keine Mietanteile zahlen mußt. Oder oder oder...
Denn soll ich auch Verpflichtend angaben über früher gestellt Sozialleistung machen, vom im Haushalt lebenden Personen. Was haben früher gestellte Sozialleistungen anderer Personen mit meiner jetztigen Situation zu tun.
Auch das läßt sich relativ leicht erklären: ein Haushaltsmitglied hat meinetwegen einen Antrag auf Wohngeld oder Sozialhilfe gestellt - und nun kommst Du mit Deinem Antrag auf ALG II. All diese genannten Leistungen schließen sich aber gegenseitig aus, weswegen also nicht Haushaltsmitlied 1 gestern einen Antrag auf meinetwegen Wohngeld stellen kann, während Du einen Tag später einen Antrag auf ALG II stellst.
Gruß!
Hallo,
Soll der Leistungsbezieher künftig die Rechnerei übernehmen?
im wahrsten Sinn des Wortes selbstverständlich zur Kontrolle der Richtigkeit eines Bescheides. Gerade weil es nach Deinen Angaben um höhere Beträge geht. Dein "Vertrauensschutz" ist in diesem Zusammenhang vollkommen uninteressant.
Gruß!
Hallo,
es bleibt auch weiterhin eine seltsame Frage.
Es ist Sache des Gesprächspartners, ob er Notizen macht oder nicht. Daran ändert auch nichts, was Du alles so gehört hast. Abgesehen davon: wo liegt das Problem? Ein Gesprächsprotokoll ist vollkommen normal und nicht mal ansatzweise zu beanstanden.
Gruß!
Hallo,
dass als die strittigen Posten in der Schwebe waren das JC nicht eingeschaltet/informiert wurde
was sich dann jetzt als Fehlleistung erweist. Das Jobcenter wird nicht Jahre später irgendwelche Nachzahlungen übernehmen, wenn es nie von irgendwelchen Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter informiert wurde und nicht mal hilfsweise ein Antrag auf Übernahme der Nachzahlung damals gestellt wurde.
Es ist somit geklärt das korrigierte Abrechnungen rechtens sind, Nachzahlungen fällig.
Nein, das ist zumindest für das Jobcenter nicht geklärt und eigentlich auch uninteressant.
Meiner Meinung nach geht hier ein Widerspruch erfolgreich raus da BGB mieter/Vermieter aber Mieter/JC ist nicht BGB sondern SGB 2.
Deine Meinung in allen Ehren - die nutzt Dir aber wenig weiter. Du kannst nicht 4 Jahre alte Nachzahlungsforderungen geltend machen, über die in den 4 Jahren zu keinem Zeitpunkt das Jobcenter informiert wurde.
Gruß!
Hallo,
sofern
bist, kommt eine Vorausleistung in Betracht.
Stelle einen formlosen Antrag persönlich bei Amt mit dem Schema
"ich stelle hiermit einen
Antrag auf Vorausleistung
gemäß § 42 Abs. 2 SGB II in Höhe von 100 €. Hilfsweise wird bei Ablehnung dieses Antrages die Gewährung eines Darlehens nach § 42a SGB II in vorgenannter Höhe für unaufschiebbar notwendige Mehrausgaben beantragt.
Begründung: Am Wochentag, dem Datum wird mein Vater beerdigt. Um ihm die letzte Ehre zu erweisen, benötige ich die Vorausleistung für den Kauf eines Kranzes."
Begründe, warum Dein Geld für diese Ausgaben nicht ausreicht.
Gruß!
Hallo,
ich habe noch nicht mal angefangen mit einer "Moralpredigt", sondern sachlich zu Deinem Anliegen Stellung genommen. Es wird Dir nichts nutzen, aus dem bevorstehenden Gespräch auszusteigen - das Jobcenter wird nachhaken und mindestens weitere Vermittlungsvorschläge machen. Auf Dauer wirst Du Dich da nicht behaupten können. Von daher machen "Erfahrungen", wie man diese jetzige Situation meisten könnte, wenig Sinn. Spätenstens beim zweiten Mal wird das Amt hellhörig werden.
Im übrigen - ich habe noch nicht mal Kritik an Deinem Verhalten geäußert, sondern nur versucht, Dir klar zu machen, daß Dein Ansinnen auf Dauer ohne Erfolg sein wird. Wenn Du da schon so reagierst und von einer "moralpredigt" wetterst, die ich nicht mal gehalten habe, hast Du ein echtes Problem.
Gruß!
Hallo,
nach Deinen Angaben besteht kein Anspruch auf ALG II, womit sich durch einen reinen Antrag auf ALG II auch nichts an der Krankenversicherung ändert. Wenn der Antrag abgelehnt wird, übernimmt das Amt auch nicht die Kranlenkassenkosten.
Gruß!