Hallo,
was das alte JC dazu sagt, ist für das neue JC ohne weiteres Interesse.
Gruß!
Hallo,
was das alte JC dazu sagt, ist für das neue JC ohne weiteres Interesse.
Gruß!
Hallo,
dann warte erstmal den Freitag ab. Sollte Dir wieder gesagt werden, daß eine BG vermutet werden wird und Du Dir sicher bist, daß es keine BG ist, bestehe auf einen entsprechenden schriftlichen Bescheid.
Gruß"!
Hallo,
wenn ich dies nicht machen würde die Leistungen für den Zeitraum 01.08.2017 bis 31.12.2017 zurück zahlen muss.
offensichtlich hat der Bewilligungszeitraum am 01.08. begonnen. Grundlage für die Höhe des ALG II war dann die vorläufige EKS. Das Jobcenter hat nun eine endgültige EKS von Dir verlangt, um Deinen vorläufigen Bescheid in einen endgültigen umzuwandeln. Soweit ist das alles ganz normal.
Wenn ich das richtig verstehe, siehst Du Dich aber nicht in der Lage, eine endgültige EKS zu erstellen. Dann wäre aber die Konsequenz tatsächlich eine Rückforderung für den gesamten Bewilligungszeitraum, denn das Amt geht dann davon aus, daß Du Deinen Lebensunterhalt selbst finanzieren konntest. Von daher verstehe ich eigentlich nicht, warum Du die EKS nicht ausfüllen magst - oder habe ich das falsch verstanden?
Die Selbständigkeit hat für den Zeitraum 01.10.2017 bis 31.12.2017 schon gar kein bestand mehr gehabt
Hast Du denn den Gewerbeschein auch bei dem Gewerbeamt abgegeben bzw. dort das Gewerbe abgemeldet?
Gruß!
Hallo,
eine Mietkaution hat auf Deinem Konto nichts zu tun, sondern ist strikt vom eigenen Vermögen zu trennen. In der Regel wird dafür ein gesondertes Konto oder Sparbuch mit bestimmten Regeln eingerichtet.
Von daher dürfte die Kaution zu Deinem Vermögen zählen, da Du offensichtlich diese eben genannten gesonderten Voraussetzungen nicht erfüllt hast.
Gruß!
Hallo,
wurde denn der Antrag als solches entgegen genommen? Hast Du eine schriftliche Ablehnung erhalten?
Gruß!
Hallo,
Du bekommst dann Antworten, wenn jemand Zeit dafür hat. Wir sind hier nicht bezahlte Support-Mitarbeiter,. sondern machen das ehrenamtlich. Von daher sind Deine "Bemerkungen" vollkommen unangepaßt ![]()
Deine Ungeduld hier setzt sich auch bei Deiner Frage fort. Du hast Deinen WBA vor gerade mal 4 Werktagen abgegeben - was erwartest Du nun? Das man den Antrag am gleichen Tag bearbeitet?
Gruß!
Hallo,
Die Änderungsmitteilung bezieht sich doch auf regelmäßige Nebeneinkünfte?
nein. Schon die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit an sich ist zu melden, was dann dazu führt, die EKS auszufüllen. Bevor Du fragst: EKS ist die (vorläufige) Einkommenserklärung bei Selbstständigkeit.
Gruß!
Hallo,
sorry - aber mit Deinen umfangreichen Ausführungen a la
Miete? Krankenkasse ?
Lebensunterhalt ?
kann hier keiner etwas anfangen.
Wie wäre es, wenn Du konkret schreibst, was bei Dir das Problem ist und nicht irgendwelche kryptischen Begriffe und Wörter....
Gruß!
Hallo,
ganz so einfach ist es nun auch nicht, zumal adsense ja nicht die 10 € im Monat auszahlt. Also können nur mit der Steuererklärung Deine Einkünfte festgestellt werden.
Gruß!
Hallo,
bei einer selbstständigen Tätigkeit kann die beglaubigte Steuererklärung oder der Steuerbescheid durchaus eine Rolle bei der Berechnung des Einkommens spielen.
Gruß!
Äh - welche Frage?
Hallo,
bist/warst Du denn selbstständig tätig?
Gruß!
Hallo,
eine reine Erklärung Deiner Tochter über ihren Anspruch auf ALG I reicht tatsächlich nicht aus.
Gruß!
Hallo,
Die Grauzone die sich das JC dort zum Vorteil macht, kenne ich.
da hast Du ein geradezu einzigartigen Kenntnisstand. Ich kenne dort keine "Grauzone".
Muss ich damit rechnen das ich einen Teil meiner erhaltenen Leistungen zurück zahlen muss?
Das Problem ist weniger das Darlehen, sondern mehr die HG. Hier wird das Amt u.U. von gemeinsamen Wirtschaften ausgehen.
Gruß!
Hallo,
mal abgesehen davon, daß die Wohnung viel zu groß bei einem ALG-II-Bezug und auch die Miete wahrscheinlich nicht angemessen ist, würde das Einkommen des Freundes abzüglich der Freibeträge angerechnet werden. Über die Freibeträge findest Du unter Freibeträge vom Einkommen alle Infos.
Gruß!
Hallo,
Steht mir nun noch ein Freibetrag zu?
Ja.
Beachte aber, daß Du während der EZ nur maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten darfst.
Gruß!
Hallo,
eine formlose Abmeldung reicht aus.
Gruß!
Hallo,
wie hoch ist das Brutto- und das Nettoeinkommen Deines Mannes? Was bedeutet "Staatliche Lohnpfändung"?
Gruß
Hallo,
stellt den Antrag schriftlich, aber ohne Hinweise auf das konkrete Krankheitsbild (geht den Sachbearbeiter nichts an), aber mit dem Hinweis auf Verschlechterung der Lage. Sollte der schriftliche Antrag abgelehnt werden, melde Dich wieder hier.
Gruß!
Hallo,
warum beantragt Ihr nicht eine Untersuchung durch den Amtsarztes der Arbeitsagentur? Dieser kann die gesundheitlichen Probleme feststellen und entsprechende Anordnungen an das Jobcenter erlassen.
Das Attest eines Hausarztes interessiert das Jobcenter recht wenig, dem Amtsarzt aber sehr. Das würde er nämlich sowieso anfordern.
Gruß!
Hallo,
wie alt bist Du?
Gruß
Hallo,
letztlich kann Dir nur das Jobcenter sagen, was nun gezahlt wird. Meine Meinung kennst Du ja schon.
Gruß!
Hallo,
wofür die Nachzahlung?
Gruß!
Hallo,
das Pflegegeld wird nicht angerechnet und der Vorschuß hat nichts mit dem Pflegegeld zu tun.
Gruß!
Hallo,
Was sich dann in dem Fall für mich kaum lohnen würde da auch Materialkosten etc. entstehen.
bei einer selbstständigen Tätigkeit kannst Du unabwendbare Betriebskosten geltend machen.
Gruß