Beiträge von Corinna

    Hallo,

    Jedoch war meine Frage wie ich als Hartz 4 Empfängerin mit den möglichen Kosten umgehen kann

    sorry - aber das ist ja nicht unbedingt das Problem. Es handelt sich in erster Linie um eben eine mietrechtliche Frage, bei der anhand Deiner Schilderung nicht mal im Ansatz feststeht, daß irgendwelche Kosten auf Dich vom Vermieter zukommen. Daher auch mein Ratschlag, Dich an das Mietrecht-Forum zu wenden.

    Hier kann man sich mit dieser Angelegenheit erst dann beschäftigen, wenn eindeutig feststeht, daß Du Verursacher des Schimmelbefalles bist und dafür auch finanziell gerade stehen mußt. Für rein spekulative Aussagen fehlen mir Zeit und Lust.

    Gruß!

    Hallo,

    Also das mit den Schenkungen ist schon so richtig wie es der RA angab.
    Schenkungen der letzten 10 Jahre sind von Amtswegen unter bestimmten Voraussetzungen rückholbar.
    Darum auch NUR die letzten 10 Jahre im Bogen

    was auch keiner bestritten hat. Nach Deinen Äußerungen hast Du Dich aber vor 7 Jahren mit Deinem Vermögen ins Ausland begeben, womit die Frist von 10 Jahren überhaupt nicht zur Debatte steht. Womit Dein groß geschriebenes NUR ohne irgendwelchen Belang ist.

    Die Äußerungen von Rike bezogen sich auf Deine Aussage

    Das ist bei Schenkungen 10 Jahre der Fall.
    Man muss das aber nicht von sich aus beim Jobcenter angeben

    Ich selbst habe Dich darauf hingewiesen, daß

    Spenden, Schenkungen und Übertragungen in den letzten 10 Jahren unaufgefordert im Formular VM anzugeben.

    sind. Zumal Du ja selbst davon geschrieben hast, daß Du "Spenden" (Anführungszeichen von Dir selbst) vorgenommen hast. Aber irgendwie habe ich das Gefühl, daß Du all diese Hinweise nicht ernst nimmst.

    All Deine Argumente haben nichts mit der Realität zu tun. Aber scheinbar bist Du aus welchen Gründen auch immer der Meinung, daß die ganze Vorgeschichte ohne Belang ist. Das ist Dein gutes Recht. Aber dann endet hier auch die Möglichkeit, Dir Antworten zu geben. Du weist nämlich diese vollkommen zurück - angeblich interessiert es nicht, wenn Du über 200.000 € in den letzten 7 Jahren verschenkt hast, das Amt hat selbstverständlich 1.500 € monatlich an Hotelkosten für Dich zu übernehmen, die Solidargemeinschaft hat für Dich trotz verschwendetem Vermögen und exorbitant hoher Hotelkosten einzustehen und vollkommen selbstverständlich ist auch eine PKV zu bezahlen.

    Träume und lebe in deiner Welt weiter - aber hier ist nun irgendwo ein Ende erreicht, bei dem man nicht weiter helfen kann.

    Thema ist für mich erledigt - ich bin raus.

    Gruß!

    Hallo,

    dass ich in Ausbildung bin. Nur der Brief kam als ich gekündigt wurde , daher konnte ich es nicht mehr nachweisen.

    dann wurde das KG eher mangels Mitwirkung versagt. Wenn Du jetzt ausbildungssuchend bist, besteht weiterhin ein Anspruch auf das KG. Ich gehe mal davon aus, daß Du seit der Ablehnung wegen des fehlenden Nachweis keine Aktivitäten mehr in Sachen KG unternommen hast (sofern Du nun tatsächlich Vollwaise bist, was ich nicht weiß). Das aber ist nicht Sache des Jobcenters, sondern Deine, denn der KG-Anspruch als solches besteht ja weiterhin. Also kümmere Dich um dieses Problem und rede mit der Kindergeldkasse.

    Gruß!

    Hallo,

    wenn Du Vollwaise bist, dann hast Du selbst den Kindergeldanspruch. Die Frage wäre also, warum bei Dir der Anspruch versagt wird. Das gleiche gilt für Deine Freundin: warum sollten die Eltern (das kann auch der Vater sein) kein Kindergeld erhalten? Das wäre zu prüfen.

    Gruß!

    Hallo,

    dann ist davon auszugehen, daß Eure Eltern noch Kindergeld für Euch erhalten. Mit Auszug aus dem Elternhaushalt sind die Eltern verpflichtet, Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes an Euch zu zahlen. Und dieser Unterhalt wird dann als Einkommen bei Euch angerechnet. Von daher ist die Berechnung rechtens.

    obwohl wir beide eine Ablehnung von der Familienkasse hin geschickt haben.

    Die Ablehnung ist auch richtig, denn Ihr selbst seid ja nicht kindergeldberechtigt.

    Gruß!

    Hallo,

    ergänzend zu der Antwort von Rike:

    Mietkosten / Wohnraumkosten werden für mindesten 6 Monate komplett übernommen, ggf. auch länger.

    Nein, in Deinem Fall nicht. Das habe ich bereits erläutert: Du ziehst in eine vollkommen überteuerte Einrichtung mit dem Wissen ein, daß Du ALG II beantragen wirst. In einem solchen Fall gelten die 6 Monate nicht.

    Auch werden meine Hotelkosten übernommen, wenn diese durch eine Dauermietvereinbarung für selbstgenutzten Wohnraum entstehen.

    Es bleibt dabei: nein, sie werden nicht übernommen werden. Die Gründe hatte ich bereits genannt.

    Auch die Aussage, daß nur Schenkungen der letzten 10 Jahre relevant seien, ist nicht richtig. Vielmehr sind Spenden, Schenkungen und Übertragungen in den letzten 10 Jahren unaufgefordert im Formular VM anzugeben. Auch Dein Argument, Du wüßtest nicht, an wen Du was geschenkt hast, ist eher untauglich. Erstens wird das Amt dann von einer reinen Schutzbehauptung ausgehen und zweitens wirst Du ja wohl Deine Familie kennen, denen Du offensichtlich mehr als 40.000 € geschenkt hast.

    Du hattest Vermögen von 150.000 € und hast dies in 7 Jahren offensichtlich ausgegeben. Dazu kommen noch die Erlöse aus dem Verkauf des Wohnmobils mit mindestens weiteren 80.000 €. Du kannst nicht nachweisen, wie Du das Geld verwendet hast

    wem man was Geschenkt hat und das weiß ich sicherlich nicht mehr.

    und rechnest jetzt ernsthaft damit, daß all das anstandslos akzeptiert wird und Du das alles verschweigen kannst?

    Vielleicht solltest Du den

    Rechtsbeistand für Sozialrecht

    wechseln...

    Gruß!

    Hallo,

    aber es gibt doch kein Überbrückungsgeld mehr so weit ich das weiß!

    Naja - Dein Wissen reicht dann nicht so weit. Denn genau genommen betraf der Begriff "Überbrückungsgeld" früher Leute, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollten, was so gar nichts mit Deinem Problem zu tun hat.

    Aber ist auch mein Fehler, das Wort einfach so verwendet zu haben. Obwohl das Wort an und für sich genau das beschreibt, wofür es steht.

    Der Begriff "Überbrückungsgeld" ist heute umgangssprachlich üblich, wenn durch Arbeitsaufnahme und erstem Lohn eine Deckungslücke besteht. Dann werden durchaus Leistungen als Darlehen erbracht - in Deinem Fall dann eben anteilig für die 15 Tage im Mai. Je früher Du das beantragst, um so besser sind die Chancen.

    Gruß!

    Hallo,

    wenn Du das ALG II für April bekommen hast, geht es also nur um den Zeitraum der ersten 15 Tage im Mai. Dafür kannst Du einen entsprechenden Antrag auf Überbrückungsgeld stellen.

    Was Dein "erstes" Problem betrifft - ich verstehe nicht mal ansatzweise, was Du da schreibst und was dieses Problem sein sollte.

    Gruß!

    Hallo,

    entweder hast Du die Mieterhöhung nicht an das Jobcenter gemeldet oder nicht in den Bescheiden geprüft, ob die Mietzahlung angepaßt wurde (zumal es ja auch bei einem Zeitraum von mehreren Jahren auch Mahnungen des Vermieters gegeben haben müssen), Beides wäre dein eigenes Verschulden, womit also nicht das JC rückwirkend haftbar gemacht werden kann.

    Gruß!

    Hallo,

    Hat niemand ein Idee?

    Natürlich hat die jemand. Allerdings habe ich keine Idee, warum jemand binnen 2 Stunden in einem ehrenamtlich und kostenlos geführten Forum eine Antwort erwartet und also auch noch nachfragt. :(

    lag gestern Mittag, als die Post bereits durchs Haus gegangen ist

    In Berlin werden die Briefe des Jobcenters i.d.R. nicht durch die Post versandt, sondern durch einen privaten Zustelldienst.Und diese haben keine feste Touren, weswegen sich der Zeitpunkt der Auslieferung auch nicht bestimmen läßt.

    Ich habe das Gefühl, dass mir wieder eine EGV aufs Auge gedrückt werden soll

    Wieso erwartest Du nun, daß wir hier wegen irgendwelche Gefühle Deinerseits antworten sollen/können? Natürlich kann es auch um die EGV gehen, was aber durchaus im Rahmen der Besprechung zur aktuellen beruflichen Situation erfolgen kann. Denn schließlich sopll die EGV ja genau eine Vereinbarung darstellen, was konkret unternommen werden soll, um die Arbeitslosigkeit zu beenden.

    Meine Frage ist: inwieweit darf das Gespräch vom im Brief genannten Thema abweichen?

    Falls Du auf die EGV abzielst, wäre dies keine Abweichung. Siehe den vorigen Absatz.

    Gruß!

    Hallo,

    Ich selbst bekomme den gleichen Studienkredit, der nicht als Einkommen gilt.

    Ja und? Du bist ja auch Vollzeitstudentin, der TE aber nur Teilzeitstudent. Dementsprechend wird bei dem ALG II bei Dir nicht der Kredit angerechnet, bei einem Teilzeitstudium jedoch durchaus.

    Ansonsten weiß ich nicht, was Du mit Deinem Beitrag eigentlich bezweckst. Du machst keine konkreten Angabe z.B. zur Miete oder auch Alter des Kindes, womit Deine Zahlen kaum überprüfbar sind.

    Gruß!

    Hallo,

    bei 500.000 € Vermögen hast Du in den letzten 7 Jahren also 71.400 € je Jahr ausgegeben. Umgerechnet also fast 6.000 € im Monat. Zusätzlich hast Du weiteres Vermögen an die Verwandschaft verschenkt. Nun beantragst Du Grundsicherung.

    Merkst Du den Widerspruch an dieser Rechnung?

    Ich habe auch seit 2011 kein Konto mehr in Deutschland, darum sollte es dem Amt auch nicht möglich sein, Kenntnis über meine früheren Vermögensverhältnisse zu erlangen.

    Sorry - aber das ist nun wirklich kein Argument. Du hast das Haus und die Firma sicher nicht ohne Vertrag und in bar verkauft.

    In Spanien leben übrigens verdammt viele Menschen die Grundsicherung außerhalb des Rentenalters erhalten

    Grundsicherung und ALG II sind zwei vollkommen unterschiedliche Paar Schuhe. Bei Bezug von ALG II wirst Du nicht in Spanien leben können.

    dass die bei Antragsstellung tatsächlichen Wohnraumkosten für mind. 6 Monate voll übernommen werden

    Ja - bei einem tatsächlich vorhandenen Mietverhältnis. Was bei Dir nicht der Fall ist. Zumal Hotelkosten generell nicht übernommen werden.

    Wie auch immer: es bleibt abzuwarten, wie das Jobcenter vor Ort reagieren wird. Anhand der ganzen Geschichte ist keine Prognose möglich und Du wirst Dich darauf einstellen müssen, daß Leistungen ggf. im Klageweg erstritten werden müssen.

    Gruß!

    Hallo,

    Oder stellt ggf. das Amt einen adäquaten Wohnraum zu Verfügung?

    nein, natürlich nicht. Die Wohnungssuche ist schon Dein alleiniger Job. Fakt ist aber, daß eine Miete von 1.500 € auch bei einer Wohnung nicht akzeptiert werden würde. Wobei ein Hotel für 1.500 € auch jeglichen Rahmen für einen ALG-II-Bezieher sprengen würde.

    Des Weiteren schrieb ich schon das ich sämtliches Vermögen, "gespendet" habe.

    Mal abgesehen davon, daß Du selbst das Wort gespendet in Anführungszeichen setzt (also irgendwas da nicht stimmt) geht es eigentlich um bewußtes Verschleudern von Vermögen. Man könnte Dir vorwerfen, daß Du bereits mit Deinem Ausstieg wußtest, daß Du nach Rückkehr in Deutschland auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sein wirst und also das Vermögen aus Firmen- und Hausverkauf bewußt verschleudert hast. Trotz Nachfrage schreibst Du ja auch weiterhin nicht, um welches Vermögenshöhe wir überhaupt reden - aber mit Problemen bei dem ALG II dürftest Du rechnen müssen, da ggf. erst gerichtlich geklärt werden kann, ob hier der Vorwurf zutrifft oder nicht.

    Mir persönlich liegt vor allem die Krankenversicherung am Herzen

    Das ist hier ist kein KK-Forum. Ob Du also nach 7 Jahren Nichtzahlung in die PKV einen Anspruch auf Aufnahme in eine GKV hast, kann ich Dir nicht beantworten.

    Habe ich Anspruch auf Hartz4 (Taschengeld)

    Taschengeld? Das ALG II ist das Geld, welches für Deinen Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Das ist also kein "Taschengeld".


    Gruß!

    Hallo,

    Momentan wohnhaft in einem Hotel, wird die „Miete“ von ca. 1500 Euro mtl. übernommen?

    Nein.

    Ansonsten lassen sich Deine Fragen nicht pauschal beantworten. Angesichts der 1.500 € Hotelkosten dürfte Vermögen vorhanden sein, über dessen Höhe Du Dich jedoch nicht ausläßt. Auch schreibst Du nichts vom Vermögen durch Haus- und Firmenverkauf und was mit diesen Erlösen geschehen ist. Die Aussage

    und sonst so das Geld unter die Leute gebracht

    dürfte in diesem Zusammenhang etwas wenig sein.

    Gruß!

    Hallo,

    spätestens bei deinen Ausführungen

    Nachdenklich und die ist eigentlich die Aufforderung an Euch folgendes.

    Dem Schreiben ist eine 2-fache Aufforderung beigelegt und Diese ist zu unterschreiben und zwar alle Daten einer Firma zur Verfügung zu stellen
    die für das Jobcenter meine EKS uberprüft.

    Ich bin nicht gewillt das zu unterschreiben und bitte um Eure Hilfe wie ihr in diesem Fall handeln würdet.

    habe ich nicht mehr verstanden, um was es geht.

    Was meinst Du mit

    Nachdenklich und die ist eigentlich die Aufforderung an Euch folgendes.

    ?

    Diese ist zu unterschreiben und zwar alle Daten einer Firma zur Verfügung zu stellen
    die für das Jobcenter meine EKS uberprüft.

    Was spricht dagegen?

    Gruß!