Hallo,
daß Dein Kind zu groß für das Kinderbett ist und Du deswegen das Geld ein passendes Bett beantragst?
Gruß!
Hallo,
daß Dein Kind zu groß für das Kinderbett ist und Du deswegen das Geld ein passendes Bett beantragst?
Gruß!
Hallo,
solange Du tatsächlich selbstständig bist (woran auch ich so meine Zweifel habe) und eine gewisse Gewinnspanne nicht überschreitest (Kleinstunternehmen), hast Du keine Steuern auf deine Einnahmen zu zahlen. Was Dich aber dennoch nicht davon befreit, jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Eben um festzustellen, ob Du die Freigrenze überschritten hast.
Du scheinst hier mit Variablen zu spielen, ohne diese jemals gecheckt zu haben. Angefangen von den Abgaben an das Finanzamt hin zu einer von Dir nur vermuteten Höhe des KK-Beitrages. Selbst die Kosten für Büromaterial dürften eine reine Vermutung von Dir zu sein, zumal Du ja selbst schreibst, daß sich die Arbeit saisonal stark ändert. Also können auch nicht feste 20 € Bürokosten je Monat gerechnet werden.
Das alles sind keine belastbaren Zahlen, die Du kaum erfolgreich in der EKS angeben kannst - zumal Du nicht nur für alle Einnahmen, sondern auch für alle Ausgaben Nachweise führen mußt.
Gruß!
Hallo,
und eine Kürzung nicht für alle Personen die in der WG wohnen
wieso WG? Eben noch hieß es, Ihr seid eine BG? Wenn ein Mitglied der BG erwerbstätig ist, bekommt ja dennoch die gesamte BG entsprechende Leistungen unter Anrechnung des Einkommens. Warum also sollten Rückforderungen nicht die gesamte BG betreffen? Und warum wird zurück gefordert?
Gruß!
Hallo,
aja. Seit wann sind denn Sozialabgaben an das Finanzamt zu zahlen? An das Finanzamt sind Steuern zu zahlen, von denen Du aber schreibst
So weit ich verstanden habe bin ich von der Umsatzsteuer befreit
Von daher scheint mir Deine Rechnung nicht zu stimmen..
Gruß!
Hallo,
und nun?
Was ist Deine Frage? Was steht als Begründung für die Rückforderung?
Bißchen mager, Deine Informationen...
Gruß!
Hallo,
zwar kann der AG während der Probezeit jederzeit kündigen (was auch nichts mit einer Erkrankung zu tun hat), allerdings ist dennoch der Ratschlag von casa zu beachten: wird als Kündigungsgrund "andauernde Krankschreibung" angeführt, ist eine Bestätigung Deines Arztes durchaus sinnvoll, um Sanktionen zu vermeiden.
Im übrigen mußt Du Dich darauf einstellen, daß nach Kündigung das Jobcenter Deine Erwerbsfähigkeit überprüfen lassen wird.
Gruß!
Hallo,
was für Abzüge sollten das sein?#
Gruß!
Hallo,
mit 19 gehörst Du zur Bedarfsgemeinschaft der Mutter und also müßte Deine Mutter einen Antrag auf ALG II stellen. Womit sich die ganze Rechnerei erübrigen dürfte.
Nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörst Du, wenn Du Deinen eigenen Lebensunterhalt finanzieren kannst. In diesem Fall aber besteht wiederum kein Anspruch auf ALG II.
Somit ist mit Ablehnung Deines Antrages zu rechnen.
Gruß!
Hallo,
Bin kein klassischer Selbstständiger, wie man es beim EKS Formular erwartet.
wenn Du Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit hast, hast Du diese Einnahmen auch nachzuweisen. Nicht nur gegenüber dem Jobcenter, sondern auch gegenüber dem Finanzamt. Das ein Gewinn bei Selbstständigkeit saisonal schwankt, ist dabei vollkommen normal.
Gruß!
Hallo,
Wenn Du mir sagst wo ich eine Wohnung brkomme die genau dieselbe Miete hat wie die jetzige und im Umkreis unserer Schule ist ziehe ich gern da hin.
sorry - das ist nicht meine Aufgabe. Ich habe Dich darauf hingewiesen, daß die Wohnung zu teuer sein könnte - weswegen Du mich nun nicht dafür haftbar machen kannst, für Dich eine Wohnung zu suchen.
Ich würde also einen Teil der Miete wieder selber übernehmen müssen.
Das bedeutet aber auch keine Übernahme der Umzugskosten, keine Mietkaution und keine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung.
Gruß!
Hallo,
Denn die Vordrucke vom JC sind so gewählt das das Jobcenter ALLES erfährt, unter anderem auch vom Amtsarzt
Sorry, aber das ist falsch. Ich kenne die Formulare der Jobcenter, die aber nichts mit einer Schweigepflichtentbindung gegenüber Amtsärzte zu tun haben.
Aber 14 Tage reichen ja nicht. Wieso denn nicht?
Weil kein Arzt binnen 14 Tage auf eine Anforderung zu einem Gutachten reagieren kann und wird, wenn nicht direkte Lebensgefahr besteht. Also muß die Entbindung einen entsprechend langen Zeitraum umfassen, damit der Arzt also genug Zeit hat, das Gutachten zu schreiben.
Aber dafür ist der Arzt doch da um festzustellen ob ich arbeitsfähig bin oder nicht.
Ein normaler Arzt kann nur feststellen, ob Du arbeitsfähig bist - nicht aber die mittelfristige Erwerbsfähigkeit feststellen (und zwischen Arbeits- und Erwerbsfähigkeit liegen Welten).
Sorry - aber das sind bisher alles keine wirklichen Argumente für Deine Vorgehensweise, sondern eher der etwas hilflose Versuch, Dich um eine Begutachtung zu mogeln.
Vor allem, wenn Du einerseits Dein ganzes Ansinnen damit begründest, daß
ich habe dem Arzt auch viele persönliche, private Dinge erzählt die NIEMANDEN etwas angehen. NIEMANDEN!
um dann etwas später festzustellen, daß dieser Arzt überhaupt nicht mehr praktiziert und also auch nicht mehr Ansprechpartner des Amtsarztes ist.
Im übrigen: offensichtlich hast Du selbst gegenüber dem Jobcenter wesentliche Einschränkungen bei der Erwerbsfähighkeit geltend gemacht. Und verweigerst nun den Beweis dafür. Das mag Dein gutes Recht sein - aber ob du Dir damit einen Gefallen tust, bezweifele ich mal stark: dadurch, daß der Amtsarzt Deine Angaben nicht überprüfen kann, werden die von Dir gemachten Einschränkungen nicht berücksichtigt werden.
Gruß!
Hallo,
Dir ist aber schon klar, daß die Schweigepflichtentbindung nur die Dich behandelnden Ärzte betrifft, die der Amtsarzt zu einem Gutachten auffordert? Dir ist auch klar, daß der Amtsarzt wiederum selbst einer Schweigepflicht unterliegt, von der Du ihn nicht entbindest (was auch nicht gefordert sein dürfte) und also das Jobcenter nichts von Deinem Krankheitsbild erfährt? Dir ist auch klar, daß das Jobcenter also nur erfährt, ob Du unter welchen Einschränkungen erwerbsfähig bist? Und wenn Dir das alles klar sein würde - was soll dann das ganze hier? Ohne die Einschätzung Deiner behandelnden Ärzte kann nun mal ein Amstarzt nicht genau das feststellen, wozu er beauftragt wurde: in wie weit Einschränkungen bei Dir bestehen.
Gruß!
Hallo,
nun ja - das alles heißt aber immer noch nicht, daß Du eine Wohnung mit unangemessen hohen der Kosten der Unterkunft beziehen kannst.
Gruß!
Hallo,
würde das Amt mir hier jedoch wieder unterstellen dass wir zusammen haushalten
das ist ein kaum widerlegbares Argument dafür, daß Ihr aus Sicht des Jobcenters miteinander wirtschaftet.
Gruß!
Hallo,
wie sollen wir beurteilen können, ob die Nachzahlung angewiesen wurde und wie lange Deine Bank braucht, um das zu buchen? Richtig - wir können das nicht.
Also würde ein Anruf bei der Hotline des Jobcenters und anschließend bei Deiner Bank mehr helfen als unser Blick in die Glaskugel...
Gruß!
Hallo,
sehe ich kaum Chancen dafür, wenn noch nicht mal der Antrag und die Unterlagen abgegeben wurden. Voraussetzung für einen Vorschuß wäre nämlich der grundsätzliche Anspruch auf ALG II - der aber mangesl Antrag und Unterlagen bislang nicht festgestellt werden konnte.
Gruß!
Hallo,
oder ob es auch in Ordnung ist, das die Kaltmiete z. B. 220,00€ betragen würde und ich den Rest der Kosten halt von dem übrig gebliebenen Budget von 595,00€ die ich insgesamt zur Verfügung hätte, finanzieren kann?
das kannst Du machen. Aber: es werden eben nur die maximalen Kosten der Unterkunft gezahlt. Das magst Du zwar vielleicht noch machen können, aber: es wird auch keine Mietkaution gezahlt werden und vor allem keine Nachforderungen bei den Betriebskosten übernommen. Auch Mieterhöhungen sind dann ohne Belang für das Jobcenter. Womit der von Dir angestrebte Weg ein äußerst risikoreicher Schritt wäre.
Gruß!
Hallo,
weil ich es komisch finde das die Arge nun die Miete durch 3 Teilt obwohl meine Erwachsene Tochter ja nicht im Bedarf ist.
Auch wenn die Tochter nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört und ihr eigenes Einkommen hat, wohnt sie ja schließlich in Deiner Wohnung. Wenn sie aber eben nicht zur BG gehört - warum sollte dann das Jobcenter ihren Anteil an den Mietkosten zahlen?
Kurzum: die Tochter hat ihren Anteil an der Miete selbst zu zahlen und das Jobcenter zahlt nur den Mietanteil für Dich und die andere Tochter.
Gruß!
Hallo,
grundsätzlich kann von Dir erwartet werden, daß Du auch artfremde Jobs annimmst, um die Hilfsbedürftigkeit zu verringern.
Gruß!
Hallo,
Nunja das Haus ist verkauft so viel wissen wir mittlerweile.Da etliche Kaufinteressenten vor Ort waren wird es jemand davon sein.Weitere Infos gibt es noch nicht aber ich gehe mal davon aus das uns Mietern die zurückbleiben ein Kündigungsschreiben ins Haus flattert.
sorry - aber das sind nur Vermutungen, mit denen sich das Jobcenter nicht auseinandersetzen wird.
Davon abgesehen das Amt muss ja wohl auch bei einem nicht von ihnen genehmigtem Umzug die bisherige Höhe der Miete weiterzahlen
Ja. Aber das ist nicht unbedingt der Knackpunkt. Die Gefahr liegt darin, daß evtl. Nachforderungen bei den Betriebskosten nicht übernommen werden.
Gruß!
Hallo,
ob hier ausländer- und sozialrechtlicher Anspruch besteht, vermag ich angesichts der sich ständigen ändernden Gesetzesänderungen und der laufenden Rechtssprechung nicht einzuschätzen. Hier wäre die Inanspruchnahme einer ausländerrechtlichen Beratungsstelle oder eines Anwalt empfehlenswert.
Gruß!
Hallo,
nun ja - das kann tausende Gründe haben. Anscheinend ist es aber so, daß der Verkauf ja erst mal eine reine Vermutung von Euch ist. Dementsprechend wird sich der Außendienst also den Zustand der Wohnung betreffs der angezeigten Mängel ansehen wollen. Danach wird dann entschieden, ob Du eine Umzugsgenehmigung für eine Wohnung mit angemessenen KdU bekommst.
Gruß!
Hallo,
zwar schreibst Du nicht über die Staatsbürgerschaft Deines Partners, aber mit dem ALG II könnte es zumindest bei ihm zu Problemen kommt. Je nach Staatsbürgerschaft könnte ein Antrag auf ALG II auch schädlich in ausländerrechtlicher Hinsicht sein-
Gruß!
Hallo,
Ankündigung zum Hausbesuch wegen dem Umzug
wer will denn kommen - das Jobcenter oder der evtl. Käufer?
Gruß!