Beiträge von Corinna

    Hallo,

    Aber wenn man sich mal mit Teilnehmern einer solchen Zwangsmaßnahme unterhält, so ist zu hören, dass der Nutzen einer solchen Maßnahme eher bescheiden.

    Aja. Und wann genau hast Du nun die Möglichkeit gehabt, Dich mit den Teilnehmern Deiner Dir zugewiesenen Maßnahme zu unterhalten? Du schreibst selbst, daß du die Maßnahme nie besucht hast. Also stellst Du einfach mal eine Behauptung in den Raum und alle haben darauf Rücksicht zu nehmen?

    Nun möchte ich gerne nochmals an meine Fragen anknüpfen.

    Nein. Es geht Dir nicht um "krankheitsbedingte" oder um überhaupt legitime Gründe für eine Ablehnung der Maßnahme. Es geh Dir offensichtlich darum, die Maßnahme grundsätzlich abzulehnen. Das mag Dein gutes Recht sein, aber hier werde ich garantiert keine Ratschläge für ein solches Verhalten geben.

    Du hast bisher nicht ein einziges sachliches Argument abgegeben, warum eine Integration in den Arbeitsmarkt für Dich unmöglich ist. Du suchst stattdessen nach Argumenten, wie Du Dich auf der Krankheits-Schiene davon befreien lassen kannst. Im Kern bedeutet das, daß Dir gefälligst Dein ALG II weiterhin bezahlt werden muß, ohne irgendwelche Ansprüche an Dich zu stellen.

    Gruß!

    Hallo,

    Lass dir das mal schriftlich geben.

    inwiefern bringt Deine Meinung nun neue Erkenntnisse, wenn schon geschrieben wurde

    hast Du denn bereits einen Rückzahlungsbescheid? Auf den würde ich erst einmal bestehen

    Oder schreibst Du nur um des Schreibens willen?

    Aber kann mir jemand sagen ob ich hier einen Denkfehler habe bzgl den Zahlungen, ich meine es gilt doch das Zuflussprinzip!

    Nein, kein Denkfehler - auch ich sehe das so wie Du.

    Gruß!

    @DDEnte

    All Deine Ausführungen ändern jedoch nichts daran, daß erstmal die Maßnahme wohl angesagt wurde und der TE sich daran nicht beteiligen will. Da der TE selbst von den 4 Stunden Erwerbsfähigkeit am Tag schreibt, hätte er wohl auch etwas davon geschrieben, wenn diese Stundenanzahl überschritten wurde. Was die Anforderungen betrifft: da der TE bisher nicht an der Maßnahme teil genommen hat, dürfte es schwer sein, das vor Ort zu prüfen...

    Von daher sind Deine Anmerkungen nicht unbedingt hilfreich.

    Gruß!

    Hallo,

    hast Du denn bereits einen Rückzahlungsbescheid? Auf den würde ich erst einmal bestehen und ansonsten darüber nicht weiter heute im Jobcenter reden - das bringt nichts.

    Gegen den Bescheid kannst Du Widerspruch einlegen - aber ein persönliches Gespräch bringt keine harten unwiderlegbaren Fakten für eben einen solchen Widerspruch. Die Gefahr ist eher, daß man sich in erregung eher zu Äußerungen hinreißen läßt, die dann einen Widerspruch erschweren.

    Gruß!

    Hallo,

    Da sind ständige AU eher unproduktiv.

    naja, ich verstehe die Antwort anders als Du. Der TE erwägt, sich jedesmal zu Beginn einer Maßnahme krank schreiben zu lassen, was tatsächlich dann die Frage in den Raum stellen würde, warum er immer zu einer Maßnahme krank wird, nicht aber dazwischen. Natürlich sind beide Möglichkeiten für den TE kaum sinnvoll: während die Krankschreibungen zu Beginn einer Maßnahme sehr schnell auffliegen würden, wäre eine Dauer-Krankschreibung auch kontraproduktiv und würde entsprechende Konsequenzen haben.

    Gruß!

    Hallo,

    Was ist der bessere Weg - sich vor einer solchen Maßnahme krank zu melden oder unmittelbar nach Beginn einer solchen?

    keiner ist besser, denn von der Liste verschwindest Du so in keinem Fall, sondern riskierst eine Überprüfung Deiner Erwerbsfähigkeit bzw. die Einschaltung des medizinischen Dienstes auch der KK.

    Wobei sich auch die Frage stellt, warum Du generell diese Maßnahme ablehnst.

    Gruß!

    Hallo,

    was sollte die Obdachlosgkeitsmeldung bezwecken? Sie ist ja offensichtlich erst mal untergebracht und würde bei einer offiziellen Meldung dann wieder erst zum Sozialamt geschickt werden, um eine Übergangslösung zu finden, was dann auch wieder Zeit und Energie kostet. Das ganze würde ich mir sparen und sofort Montag zum Jobcenter - und da auch bezüglich des Ex die Karten auf den Tisch legen.

    Gruß!

    Hallo,

    Was zu einer Trennung gehört und was nicht ist ja mal Sache des betroffenen Paares.

    ja - solange man den Lebensunterhalt selbst finanziert. Nein - nicht wenn Sozialleistungen in Anspruch genommen werden sollen. Dann ist das von Euch gewählte Modell nicht üblich und lebensnah. Weswegen es also zu einer entsprechenden Prüfung kommen wird.

    lässt mich dann doch am Begriff Sozialstaat zweifeln

    Naja - ich habe dann eher Zweifel daran, was Du als Sozialstaat verstehst. Der Sozialstaat ist u.a. nicht dafür da, Deinen bisherigen Lebensstil direkt oder indirekt zu finanzieren.

    Wie auch immer: die Diskussion bringt nichts weiter. Es wurde schon mehrmals geschrieben, daß es auf die Reaktion des Jobcenters ankommt. Wenn Du soviel Geld für einen Rechtsanwalt hast, um diesen bereits vor Antragstellung mit der Sache zu beauftragen, kannst Du dies machen. Allerdings widerspricht selbst dieses Ansinnen mit dem RA etwas Deiner bisherigen Argumentation: Du bist nicht der Antragsteller. Und nur bei diesem kann der RA tätig werden. Wenn Du aber den RA für den Antragsteller bezahlst, dann übernimmst Du wieder Leistungen für denjenigen, mit dem Du angeblich nichts zu tun hast...

    Ich bin raus aus dem Thema.

    Gruß!

    Hallo,

    im Gegensatz zur Meinung von @Casa sehe ich durchaus Probleme, zumal der von Dir genannte "Naturalienunterhalt" (was immer Du darunter auch verstehst) nicht gerade für eine strikte Trennung spricht. Die Aussage, daß Ihr getrennt voneinander lebt, ist nun auch nicht gerade lebensnah und könnte als reine Schutzbehauptung aufgefaßt werden. Wie aber @Casa bereits festgestellt hat, wird es auf einen Vor-Ort-Termin des Prüfdienstes (mit) ankommen.

    Gruß!

    Hallo,

    ob hier im Einzelfall anders entschieden wird, kann nur der Sachbearbeiter vor Ort festlegen. Beantrage also die Ortsabwesenheit und warte ab.

    Habe gelesen wenn man "ungenemigt" geht wir nur das geld für den "Fehlzeitraum" gestrichen

    Naja - kritisch wird es aber, wenn Du in diesem Zeitraum einen Termin o.ä. bekommst. Dann bleibt es nicht bei der Streichung, sondern es kann auch zu 3monatigen Sanktionen kommen.

    Gruß!

    Hallo,

    mal abgesehen davon, daß Du nun schon seit einiger Zeit von einer BD redest (und keiner weiß, was Du damit meinst): Steuern bei Selbstständigkeit werden bei dem Finanzamt nicht bei einer geringfügigen Selbstständigkeit erhoben. Hier gibt es i.A. eine Freigrenze von 17.500 € im Jahr, also 1.458 € je Monat. Und nein - fällige Steuern auf ein höheren Gewinn werden nicht unbedingt bei dem Bezug von ALG II berücksichtigt. Was nun nicht unbedingt irgendwas mit "Reichtum" zu tun hat. Ich hatte Dich mehrfach gebeten, den konkreten Grund der Rückzahlungsforderung zu nennen, was Du mehrmals negiert hast. Nun plötzlich eventuelle Steuerzahlungen als Grund für "Reichtum" und Rückforderungen zu bezeichnen, ist eher Deine Vermutung, aber offensichtlich keine Tatsache.

    Womit ich jetzt tatsächlich genug habe von diesem Thema - es bringt nichts, sich mit dem dürftigen Informationsstand und den immer noch nicht erfolgten Antworten weiter damit zu beschäftigen.

    Thema geschlossen.

    Gruß!

    Hallo,

    erklären Sie mal dem Finanzamt der Selbständige aus der Bedarfsgemeinschaft da, will keine
    Umsatzsteuern und Einkommensteuer zahlen.. (es sind ja nur freiwillige Abgaben zu leisten

    gegenüber dem Finanzamt sind keine "freiwilligen Abgaben" zu leisten, sondern bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die vorgeschriebenen Steuern. Ob ein Selbstständiger keine Steuern zahlen will, ist dabei vollkommen unerheblich.

    Und vor allem - das alles hat nichts mit dem ALG II zu tun, genau so wenig wie die Steuerklasse irgendwas mit einer Überzahlung und Rückforderung des Jobcenters zu tun hat.

    Tut mir leid - aber ich werde aus Deinen Texten beim besten Willen nicht schlau.

    Gruß!

    Hallo,

    wenn jemand zuviel Leistungen erhalten hat, kann man kaum etwas von "Zwang" schreiben, wenn es zu Rückforderungen kommt. Und ganz ohne Vorwarnungen kann ich mir auch nicht vorstellen, denn es muß ja irgendwann einen entsprechenden Änderungs- oder Aufhebungsbescheid gegeben haben.

    Wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst, kannst Du mit einem Beratungsschein vom Sozialgericht einen Fachanwalt mit der Prüfung der Rückforderung beauftragen. Hier kommen wir nicht weiter, weil Du immer noch nicht konkret auf Rückfragen antworten willst.

    Gruß!

    Hallo,

    1. andere Leistungen sind gegenüber ALG II vorrangig, es besteht jedoch keine Pflicht, erst alle anderen Anträge zu stellen. Und genau das hattest Du ja geschrieben und darauf bezog sich meine Antwort.

    2. das mit dem Unterhaltsvorschuß ist für Dich ein Nullsummen-Spiel.

    3. die Grenze von 600 € bedeutet noch lange nicht, daß Du dann tatsächlich den KizU bekommst. Vielmehr ist das von anderen Parametern abhängig.

    4. Du hast offensichtlich keine Fragen, sondern wolltest bloß mal Dampf ablassen. Das ist gut so und auch richtig. Aber ich bin damit dann mal raus aus dem Thema.

    Gruß!

    Hallo,

    Es heisst ja, man soll erstmal alle anderen Zuschüsse beantragen bevor man ALG II in Erwägung zieht.

    nein, heißt es nicht.

    Jugendamt zahlt für die Große (Beantragung UHV im Juli 2017) keinen Vorschuss weil bereits ALGII gezahlt wird

    Der Vorschuß wird schon noch gezahlt werden - aber nicht rückwirkend. Der rückwirkende Betrag an dem UHV geht direkt an das Jobcenter.

    Mietzuschuss das gleiche - Bearbeitungszeit ca. 6 Monate, dann die Antwort, weil ALG II keine Zahlung.

    Vollkommen richtig (und eigentlich schon bei Antragstellung abzusehen gewesen): im ALG II sind die Kosten der Unterkunft bereits enthalten. Warum also solltest Du dann zu diesen Kosten der Unterkunft auch noch einen Zuschuß erhalten?

    habe aber mehr als 600,00€ brutto

    Naja - abhängig von der Warmmiete dürften 600 € nicht unbedingt für den Kinderzuschlag reichen.

    Gruß!

    Hallo,

    Kann ein Monatsticket als Ausgabe angeben, auch wenn ich es nicht für die Arbeit benötige? I

    und was sollte das dann mit Deinen Betriebsausgaben zu tun haben?

    Richtige Ausgaben habe ich ja eigentlich. Was zählt denn alles für als Ausgabe?

    Woher sollen wir denn nun wissen, welche Betriebsausgaben Du hast?

    Was wird denn als Investition definiert?

    Investitionen sind in keinem Fall Weiterbildungen.

    Du scheinst mir sehr blauäugig an die ganze Sache heran zu gehen, wenn Du nicht einmal den Unterschied und Zweck von Betriebsausgaben und Investitionen kennst.

    Ich war beim Jobcenter und dort hat man meinen Antragsversuch direkt abgelehnt, als ich denen gesagt habe wie viel ich monatlich ungefähr verdiene.

    Naja - bei 800 € Gewinn ohne Miete und offensichtlich ohne echte Betriebsausgaben ist das durchaus nachvollziehbar.

    Anstatt hier nun tagelang zu posten, setze Dich hin und mache einen Plan mit allen direkt mit der Selbstständigkeit zusammenhängenden Betriebskosten. Dann frage bei der KK nach der Höhe des Tarifes nach und schaue Dich meinetwegen nach einer angemessenen Wohnung um. Wenn Du das alles hat, kannst Du den Antrag beim Jobcenter erneut abgeben und solltest zugleich ein Coaching für angehende Selbstständige beantragen. Mir scheint das bei Dir notwendig zu sein.

    Gruß!

    Hallo,

    da werden jetzt alle bestraft weil einer versucht hat da rauszukommen?
    So wie ich weis ist der Junggeselle Steuerklasse 1 beim Amt registriert!

    sorry - aber zumindest kann mit Deinen Angaben nichts anfangen. Du schreibst mal etwas von einer WG (also Wohngemeinschaft), dann wieder von einer Bedarfsgemeinschaft, Du antwortest nicht auf meine Fragen und bringst jetzt noch eine Steuerklasse ins Spiel, die nichts mit Deinem Problem zu tun hat.

    Tut mir leid - aber mit solch mageren und sich widersprechenden Angaben kann zumindest ich keine seriöse Antwort geben.

    Gruß!