Beiträge von Corinna
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Hallo,
dass ich für jedes Jahr Pflege einen Teil auf den Kaufpreis angerechnet wird.
Bei einem von Dir selbst genannten Kaufwert von im Mittelmaß 4.000 € und Deiner Argumentation
Also ein gewisses Einkommen ist ja frei und muß auch nicht versteuert werden (unter 50 Euro im Monat)
müßtest Du also mal so um die 80 (!) Monate, also über 6 Jahre, den Garten pflegen. Nicht sehr glaubwürdig.
Abgesehen davon: es mag zwar Freigrenzen bei Deiner Steuerpflicht geben, nicht aber bei Deiner Mutter. Bei einem Minijob (und um nichts anderes würde es sich handeln) müßte Deine Mutter ggf. Beiträge für die Renten- und Unfallversicherung, eine Pauschale für die Lohnsteuer sowie die fälligen Umlagen zahlen.
Generell gilt aber auch hier: frage bei Deinem Jobcenter nach. Keiner hier weiß, wie das Amt im Einzelfall reagiert.
Gruß!
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Hallo,
ein Antrag dürfte kaum noch Sinn machen, weil eben die Selbstständigkeit bereits angemeldet wurde. Aber versuchen kannst Du es ja.
Entsprechende Infos findest Du hier.
Gruß!
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Hallo,
dann hast Du ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Einstiegsgeld (welches durchaus auch für Selbstständigkeit vorgesehen ist) kann i.d.R. nur VOR Aufnahme der Selbstständigkeit beantragt werden. Mit Anmeldung bei dem Finanzamt ist dieser Zeitrahmen aber bei Dir nicht mehr vorhanden, weswegen es hier durchaus zu einer Ablehnung kommen kann. Weitere Möglichkeiten der Förderung bei Selbstständigkeit fallen mir im Augenblick nicht ein.
Gruß!
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Hallo,
wieso eine EKS, wenn noch keine Selbstständigkeit aufgenommen wurde?
Gruß!
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Hallo,
um Dich geht es aber nicht bei der Frage, ob die Tochter allein einen Anspruch auf ALG II hat. Es sagt ja keiner etwas gegen einen Umzug - dann aber eben mit der Tochter, die noch ALG II erhält. Oder Du wartest eben bis zum Beginn der schulischen Ausbildung.
Was nun
die eine Tochter, die die Ausbildung macht, bekommt gar keine Leistungen vom Jobcenter.
angeht, so habe ich auch nicht behauptet, daß beide Töchter ALG II erhalten. Nur - und das habe ich gemeint - beide Töchter haben im Gegensatz zu Dir keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung, sondern würden eben nur ALG II erhalten. Aber eben nicht, wenn eine Tochter in einer Ausbildung ist und die andere Tochter unter 25 Jahre alt ist und nicht zusammen mit Dir wohnt.
Gruß!
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Hallo,
habe erst jetzt gelesen, daß die Tochter unter 25 Jahre alt ist.
Das ändert natürlich einiges - es stellt sich die Frage, ob die Tochter eine eigene BG darstellt. Das Alter spricht nicht dafür. Eher dürfte es so sein, daß Ihr eine Mischgemeinschaft darstellt, bei Dir also grundsätzlich kein Anspruch auf ALG II besteht (sondern ggf. auf Sozialhilfe oder Grundsicherung), der Anspruch aber bei den Töchtern durchaus bei ALG II liegt. Dann könnte Dein Auszug allerdings bedeuten, daß die Tochter keinen eigenen Anspruch auf ALG II hat.
Von daher würde ich die ganze Sache erst im August machen, wenn die Tochter sowieso aus dem ALG II herausfällt.
Gruß!
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Hallo,
grundsätzlich spricht nichts gegen einen Umzug. Allerdings könnte mit Deinem Auszug die Wohnung nicht mehr angemessen sein, womit es also bei weiterem ALG-II-Bezug zu Problemen kommen kann. Auch ist zu beachten, daß im BaföG nur eine recht geringe Mietpauschale enthalten ist. Da die beiden Töchter spätestens mit Aufnahme der schulischen Ausbildung keinen Anspruch auf Wohngeld haben, könnte hier ein arges Problem bei zu hoher Miete entstehen.
Gruß!
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Hallo,
1. Rechnungen alleine reichen nicht aus, um ein Einkommen zu dokumentieren.
2. Das mit der Bank ist nicht ganz nach zu vollziehen. Spätenstens für die Steuererklärung brauchst Du ja auch die entsprechenden Nachweise.
3. eine Weiterbewilligung ist nicht von der Zahlung einer Rückforderung abhängig.
Gruß!
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Hallo,
----achtung, das ist NICHT das gleiche wie harz 4 / Alg 2, das würde ich nur kriegen wenn ich generell arbeitsfähig bin und dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe
ach nee - ein Glück, daß Du uns das sagst. Weil wir Deppen natürlich nicht wissen, was der Unterschied zwischen Grundsicherung und ALG II ist...
da ich arbeitsunfähig bin, werde ich demnächst wohl Grundsicherung bei Sozialamt beantragen müssen
Eine Arbeitsunfähigkeit ist kein Antragsgrund für die Grundsicherung, sondern nur eine Erwerbsunfähigkeit. Beides sind aber verschiedene Sachen. Davon mal abgesehen reden wir hier auch nicht von der Grundsicherung (im Alter und bei Erwerbsminderungsrente), sondern von der Sozialhilfe. Und darauf bezieht sich dann auch das von Dir genannte Zitat der zuständigen Senatsverwaltung von Berlin, welches auch bei Dir anwendbar wäre, wenn Du dann einen Anspruch auf Sozialhilfe hast. Wovon ich noch nicht überzeugt bin (siehe erster Satz dieses Abschnittes).
Gruß!
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Hallo,
ob die Fahrten mit dem Auto akzeptiert wird, hängt davon ab, ob es sich dabei um das preisgünstigste zumutbare Verkehrsmittel handelt (was nicht automatisch der Fall ist). Übernachtungskosten können in angemessenem Rahmen übernommen werden.. Irgendwelches "Essensgeld" wird nicht übernommen - es wird nicht der Umgang mit den Kindern als solches finanziert, sondern nur die Möglichkeit dazu.
Gruß!
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Hallo,
dann weise eben nach, daß es keine angemessene Wohnungen gibt und was Du alles in Sachen Wohnungssuche unternommen hast. Die reine Aussage, es gäbe keine angemessene Wohnungen, allein reicht jedenfalls nicht aus.
Gruß!
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Hallo,
das Kindergeld wird Dir zugerechnet.
Gruß!
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Hallo,
was verstehst Du unter "Wohngeld"?
Gruß!
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Hallo,
Wie kannst Du eine solche haltlose Darstellung mir gegenüber formulieren.
die Darstellung ist nicht haltlos und basiert auch nicht auf Vermutungen, sondern resultiert ausschließlich auf Deinen eigenen Angaben. Also müßtest Du maximal in den Spiegel schauen und mit Dir selbst schimpfen.
Ansonsten: natürlich muß sich das Jobcenter an die Vorgaben des Amtsarztes halten. Was allerdings bisher absolut nicht das Problem in diesem Thread und auch nicht gefragt war. Weswegen ich es auch nicht "nochmal versuche".
Gruß!
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Hallo,
Muss ich das bis zum Ende des Monats einreichen oder eine e-mail senden?
eine Mail ist absolut nicht rechtssicher und Du solltest schon eine Veränderungsmitteilung per Post (per Einschreiben) oder direkt abgeben.
Meine Frage ist, wie viel kann ich davon behalten?
192 € kannst Du behalten. Wobei es sich nicht mehr um einen Mini-Job handelt und es also ein Brutto- und ein Nettoeinkommen geben muß. Weswegen die eben genannte Summe mangels entsprechender Angaben nicht richtig sein muß.
Gruß!
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Hallo,
eben noch hast Du geschrieben, daß Du nicht weißt, ob Du Überbrückungsgeld oder ALG II bekommst. Nun plötzlich steht unumstößlich ein ALG-II-Bezug fest? Das gleiche gilt für den Mehrbedarf.
Könnte ich eventuell noch Wohngeld beantragen?
Nein. Bei ALG II ist ein Wohngeldbezug nicht möglich (was eigentlich auch logisch ist).
Wird die Miete komplett übernommen für einen gewissen Zeitraum?
Da keiner weiß, wo Du wohnst, kann Dir auch keiner sagen, ob die Miete angemessen ist.
Gruß!
PS: Es bringt nichts, mit dem gleichen Themenkomplex gleich mehrere Themen aufzumachen. Zumal ja auch noch nicht feststeht, ob tatsächlich ALG II gezahlt wird. Von daher solltest Du bei EINEM Thema bleiben. Vielleicht verschiebt ja ein Mod die Anfrage hier noch in das ursprüngliche Thema.
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Hallo,
entsprechende Antworten bekommst Du auf der Seite des BM für Soziales, wo erklärt wird, wann Übergangsgeld und wann ALG II in Betracht kommen und wie das mit den Fahrtkosten ust. Dort wird auch eine kostenlose Telefongotline genannt.
Gruß!
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Hallo,
als Einkommen wird es nicht gewertet werden - wo keine Einnahmen sind, können keine angerechnet werden.
Allerdings überschreitest Du offensichtlich die Schonvermögensgrenze. Von daher könnte es zu Einschränkungen beim ALG II kommen und Du aufgefordert werden, das Geld, welches über die Grenze hinaus geht, für Deinen Lebensunterhalt zu verwenden. Das dürfte dann mit einer entsprechenden vorübergehenden Kürzung des Satzes einhergehen.
Gruß!
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Hallo,
als Einkommen wird es nicht gewertet werden - wo keine Einnahmen sind, können keine angerechnet werden.
Allerdings überschreitest Du offensichtlich die Schonvermögensgrenze. Von daher könnte es zu Einschränkungen beim ALG II kommen und Du aufgefordert werden, das Geld, welches über die Grenze hinaus geht, für Deinen Lebensunterhalt zu verwenden. Das dürfte dann mit einer entsprechenden vorübergehenden Kürzung des Satzes einhergehen.
Gruß!
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Hallo,
auf irgendwelche Zukunftspläne würde ich nicht unbedingt eine solche Entscheidung treffen. Abgesehen davon ist Deine Aussage
Die Miete und auch Kaution wird mir dann für ein halbes Jahr gewährt.
nicht richtig. Bei einer nicht angemessenen Wohnung wird keine Mietkaution übernommen. Auch die 6 Monate gelten in diesem Zusammenhang nicht, da Du ja nicht mit einer zu teuren Wohnung in das ALG II rutschst, sondern eine zu teure Wohnung trotz ALG II und ohne Genehmigung mietest. Hier würden nur die angemessenen KdU gezahlt werden.
dass mir unter gewissen Umständen, sollte ich keine angemessene Wohnung finde auch eine teurere Wohnung als den maximalen Satz zusteht.
Aber das klappt nur, wenn Du VOR Anmietung der zu teuren Wohnung 1. die vergebliche Wohnungssuche konkret nachweist (und das bedeutet nicht nur 2 oder 3 Absagen,sondern schon wesentlich mehr) und 2. das Jobcenter DANN die Genehmigung erteilt. Welche bei 1 Person und einer 3-Zimmer-Wohnung kaum erfolgen wird.
Gruß!
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Hallo,
Du liest richtig. Du kannst die Herkunft des Geldes nicht schlüssig erklären.
Gruß!
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Hallo,
Könnte es mir also passieren, dass diese 500,-- € auf laufende Leistungen angerechnet werden
weil ein Ansparen eigentlich nicht möglich ist:
Gruß!
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Hallo,
eine Rückzahlung vom Jobcenter hat nichts mit dem (Schon-)Vermögen zu tun.
Gruß!