Beiträge von Corinna

    Hallo,

    Für mich ist das eine ungerechtfertigte steuerliche Mehrbelastung und das Geld habe ich ja nie gekriegt es fliesst ja über meinen Kopf hinweg an die Krankenkasse.

    die Zahlungen an die KK haben nichts mit einer "steuerlichen Mehrbelastung" zu tun. Abgesehen davon wurden die Beiträge an die KK offensichtlich doppelt gezahlt - einmal vom Jobcenter und einmal vom Arbeitgeber. Also genau einmal zu viel.

    Wieso wird das also nicht unter den Behörden verrechnet?

    Weil eine KK keine Behörde ist?

    Bevor ich Wiederspruch einlege

    Gegen eine Anhörung kannst Du keinen Widerspruch einlegen.

    Der März stand mir in voller Höhe zu und das die mir für April zusätzlich die Sozialabgaben anrechnen wollen ist dreist.

    Naja, eine Doppelzahlung ist kaum "dreist".

    Du wirst Dich direkt an die KK wenden müssen.

    Gruß!

    Hallo,

    das JC ist ja eben genau deswegen nur dazu verpflichtet die "angemessenen Mietkosten" die in der für den jeweiligen Landkreis aufgestellten Tabelle zu ermitteln sind zu zahlen. In dieser befinde ich mich komplett im Rahmen der Angemessenheit.

    nein. Die angemessenen Kosten der Unterkunft sind die angemessenen Höchstmieten. Das bedeutet nicht, daß Du automatisch einen Anspruch auf diese Höchstmiete hast. Dein Anspruch sind nur die tatsächlichen Kosten der Unterkunft. Und also kann durch einen Untermietvertrag ohne Vorlage des eigentlichen Mietvertrages durchaus ein Mondpreis verlangt werden, den der Mietvertrag nicht her gibt. Sollte eigentlich nicht schwer zu verstehen sein.

    Wer fragt den Hauseigentümer oder den Hauptmieter danach ob er gerne seine Mietverträge durch die Welt schleudern möchte?

    Ein Mietvertrag unterliegt nicht dem Datenschutz, wenn es darum geht, staatliche Leistungen zu bekommen. Und die Vorlage bei einem Grundsicherungsamt bedeutet nicht "durch die Welt schleudern".

    Von daher sind Deine Schlußfolgerungen

    Sie ist nicht legitim aus meiner Sicht.

    und

    Und ja natürlich hat das etwas mit Datenschutz zu tun.

    Deine persönliche Meinung, die aber dann wenig mit der Realität und den rechtlichen Bedingungen zu tun hat.

    Aber mach, wie Du denkst. Du weißt es ja scheinbar sowieso besser als wir hier.

    Gruß!

    Hallo,

    der Nachtzuschlag wird als Einkommen angerechnet, sofern er nicht zweckbestimmt ist. Wird damit jedoch ein bestimmter Zweck bedient (zum Beispiel Verpflegungsmehraufwendungen wegen eines Dienstes zu ungünstigen Zeiten ) könnte dies wieder entsprechend abgesetzt werden.

    Es kommt also darauf an, als was Deine Frau arbeitet und ob sie den Zuschlag eben zu einem bestimmten Zweck gezahlt wird oder einfach nur, weil sie nachts arbeitet.

    Gruß!

    Hallo,

    ehrlich gesagt verstehe ich Dein Problem nicht und halte die Forderung des Jobcenters für legitim.

    Ansonsten könnten ja in dem Untermietsvertrag Mondpreise verlangt werden, die der eigentliche Mietvertrag nicht hergibt und somit Kosten des eigentlichen Mieters auf Dich abgewälzt werden bzw. der Untermietsvertrag mit Gewinnabsichten abgeschlossen worden sein.

    Was das alles mit Datenschutz zu tun haben sollte, ist für mich auch nicht nachvollziehbar.

    Gruß!

    Hallo,

    ist korrekt nicht Eheleute wie Eheleute zu behandeln?

    selbstverständlich ist das korrekt, denn sonst würde ja ein Ehepaar benachteiligt sein. Was es eigentlich schon jetzt ist, denn das "dreiste" Gesetz gibt nicht verheirateten Leuten - im Gegensatz zu verheirateten - 1 Jahr Zeit, bevor eine Anrechnung erfolgt.

    Spar lieber deine dämlichen Komentare wenn du nicht den Sinn meines Threads verstehst.

    Keiner wird sich bloß deswegen einen Kommentar sparen, nur weil Du es so willst. Und dämlich war die Anmerkung von Grace auch nicht, sondern eine direkte Erwiderung auf Deine Einschätzung eines "dreisten" Gesetzes. Also solltest Du Dich etwas zügeln mit solchen Bemerkungen.

    Gruß!

    Hallo,

    Ein monatliches Krankengeld von 1.200 Euro liegt ebenso darunter.

    naja - dann müßte Deine Warmmiete mindestens 754 € hoch sein, was bei einer Person etwas zu hoch sein dürfte.

    Aber das willst Du jetzt sicher ebenso wenig hören wie all meine anderen Bemerkungen.

    Gruß!

    Hallo,

    tatsächlich ist das Jugendamt der einzige richtige Ansprechpartner für Dich. Durch das Jugendamt kann entweder eine eigene Wohnung oder betreutes Wohnen angeregt werden, wobei sich dann auch das Jobcenter nach dieser Empfehlung richtet, Da Du selbst keinen Anspruch auf Schüler-BaföG hast, wäre das mit dem Jugendamt der einzige Weg, aus der Misere heraus zu kommen.

    Gruß!"

    Hallo,

    (2) Ich kenne den Satz, da ich bis November bei Berufstätigkeit auch aufstockende Leistungen hatte und jetzt mit dem Krankengeld natürlich darunter liege.

    Dir ist klar, daß ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit vollkommen anders berechnet wie das Krankengeld? Du hast bei einem Erwerbseinkommen vollkommen andere Freibeträge (durch die man durchaus Aufstocker werden kann) als bei Bezug von Krankengeld (wodurch man selbst bei annähernd gleicher Höhe eben nicht mehr ergänzende ALG-II-Leistungen erhalten muß).

    (3) Meine Frage bezieht sich nicht auf Berechnungen und Summen, sondern darauf, welche MÖGLICHKEITEN ich aktuell habe, ob ich bspw. einen Vorschuss/Abschlag bekommen kann, ob ich einen Anwalt einschalten sollte, ob ich zum Sozialgericht gehen kann - kurz, welche WEGE es gibt, um zumindest eine vorläufige Zahlung anzuregen.

    Nun ja. Formalrechtlich hast Du erst einmal keine Möglichkeiten. Ein Vorschuß ist erst dann zu gewähren, wenn dem Grunde nach ein Anspruch auf ALG II besteht. Ob dieser grundsätzliche Anspruch besteht, kann anhand Deiner Antworten nicht beurteilt werden, da Du ja der Meinung bist

    Meine Frage bezieht sich nicht auf Berechnungen und Summen

    Gruß!

    Hallo,

    Ich habe Anspruch darauf

    Ok. Die reine Behauptung von dir begründet aber noch lange keinen Anspruch.

    Also: wie hoch ist das monatliche Krankengeld? Wie sieht es mit einem Anspruch auf ALG I aus? Was steht es um den Unterhalt für Dein Kind? Wie hoch ist die Warm- und die Kaltbruttomiete? In welcher Kommune oder in welchem Landkreis wohnst Du?

    Gruß!

    Hallo,

    ich bekomme Krankengeld und aufstockende Leistungen.

    Wenn Du aufstockende Leistungen bekommst, widerspricht sich das mit

    Ende Januar habe ich mein letztes Gehalt bekommen sowie den Antrag auf ALGII gestellt.

    und

    Bisher habe ich weder eine Nachricht noch einen Bescheid geschweige denn irgendeine Zahlung bekommen.

    Was also verstehst Du unter aufstockende Leistungen, die Du bekommst?

    Gruß!

    Hallo,

    Sag man so im Bezirk Oberbayern: Sie zahlen oder sie kaufen sich die Betreuung!

    das ist auch richtig so: man kauft sich eine Leistung. Du aber hast geschrieben

    Über das Budget kann ich mir die Leute kaufen.

    Und das eben kannst Du nicht.

    Und wenn wir schon dabei sind: Du kaufst eine Leistung ein, nämlich eine Betreuung. Das hat dann nichts mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu tun. Damit ist dann auch der Zusammenhang mit einer Aufwandsentschädigung nicht unbedingt aufrecht zu erhalten. Aber wie bereits geschrieben

    das muß das Jobcenter vor Ort anhand der konkreten Unterlagen entscheiden.

    Gruß!

    Hallo,

    Ich habe keine gerichtliche Betreuung!

    hat auch niemand behauptet.

    Das ist eine Grundsatzfrage!

    Nein.

    Über das Budget kann ich mir die Leute kaufen.

    Nein. Man kann sich heutzutage keine "Leute kaufen".

    Und der Hartz 4 Empfänger will mich auf Aufwandsentschädigung betreuen (100,00 € bis 160,00 € pro Monat).
    Der Bezirk Oberbayern hat nicht dagegen das ich einen auf Aufwandsentschädigung zahle!!

    Und ich habe eben gewisse Zweifel daran, daß es sich um eine Aufwandsentschädigung handelt.

    Aber wie ich bereits geschrieben habe - das muß das Jobcenter vor Ort anhand der konkreten Unterlagen entscheiden.

    Von meiner Seite wurde nun genug zu diesem Thema geschrieben.

    Gruß!

    Hallo,

    Ich war der Meinung, das man weiss was eine Aufwandsentschädigung ist.

    sicher weiß ich, was eine Aufwandsentschädigung ist. Aber in dem nun endlich konkret benannten Fall geht es nicht unbedingt um eine solche.

    Wenn ich Dich richtig verstehe, geht es nicht um eine gerichtliche Betreuung (für die dann tatsächlich eine Aufwandsentschädigung fällig wäre), sondern um jemanden, der von Dir (bzw. vom Grundsicherungsamt) für eine außergerichtliche Betreuung bezahlt wird. Hier kann von einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit den entsprechenden Freibeträgen nicht automatisch ausgegangen werden.

    Ich kenne nicht die konkreten Vereinbarungen, kann also auch nicht beurteilen, ob nun der Freibetrag bei dem Betreuenden in Frage kommt (habe aber gewisse Zweifel daran). Von daher wäre die direkte Nachfrage des ALG-II-Beziehers bei dem Jobcenter sinnvoll.

    Gruß1

    Hallo,

    Bei meiner Überschrift steht Aufwandsentschädigung und spreche von Aufwandsentschädigung...!

    Ja und?

    Du stellst unklare Fragen nach einer Anmeldung der Tätigkeit bei dem Jobcenter und

    3. Wird das vom Jobcenter auch anerkannt (Kein Verein)?

    Nirgendwo schreibst Du, ob Du selbst ALG II erhälst oder nicht und auf wen sich die Fragen beziehen, also auf Dich oder den zu Betreuenden.

    Und diese Unklarheiten werden nun mal auch nicht mit Deiner Überschrift geklärt.

    Also kleiner Tipp für die Zukunft: einfach konkrete Fragen stellen.

    Ansonsten: ich habe keine Lust auf solche Diskussionen und verabschiede mich aus diesem Thema.

    Gruß!

    Hallo,

    sofern es sich um eine nachweisbare vorübergehende Abwesenheit handelt sehe ich keine Probleme mit dem Haus. Aber Du mußt es halt beim Jobcenter angeben, daß er wegen Umschulung an einem anderen Ort wohnt. Zu klären wäre auch, ob sein Anteil an den Kostend er Unterkunft weiter mit berücksichtigt werden bei dem ALG II.

    Gruß!"