Hallo,
Für mich ist das eine ungerechtfertigte steuerliche Mehrbelastung und das Geld habe ich ja nie gekriegt es fliesst ja über meinen Kopf hinweg an die Krankenkasse.
die Zahlungen an die KK haben nichts mit einer "steuerlichen Mehrbelastung" zu tun. Abgesehen davon wurden die Beiträge an die KK offensichtlich doppelt gezahlt - einmal vom Jobcenter und einmal vom Arbeitgeber. Also genau einmal zu viel.
Wieso wird das also nicht unter den Behörden verrechnet?
Weil eine KK keine Behörde ist?
Bevor ich Wiederspruch einlege
Gegen eine Anhörung kannst Du keinen Widerspruch einlegen.
Der März stand mir in voller Höhe zu und das die mir für April zusätzlich die Sozialabgaben anrechnen wollen ist dreist.
Naja, eine Doppelzahlung ist kaum "dreist".
Du wirst Dich direkt an die KK wenden müssen.
Gruß!