Hallo,
Erstens, will ich die Möbel nicht auf den Kosten der Steuerzahler finanzieren.
aja. Widerspricht sich aber mit Deiner Aussage
Da sie sich nicht viel leisten können, möchte ich Ihnen helfen, aber dabei meine Ausgaben zumindest zu einem kleinen Teil auch absetzen.
und der Überlegung
Den Mietvertrag so lassen und die 100 € als Möbelzuschlag angeben, damit sie keine weiteren Abzüge bekommen.
Jetzt eine Ahnung, wie ich darauf komme?
Letztendlich wirst Du nur über eine Mietminderung nachdenken können. Soll heißen, die Miete darf eben nur der angemessenen für (offensichtlich) 3 Personen entsprechen. Ob das machbar ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Von der HG zu WG machen. HIer habe ich keine Ahnung, ob das möglich ist und passend ist.
Solltest Du mit "WG" eine Wohngemeinschaft meinen - vergiß das. Erstens ist es das nicht und zweitens würde sich nichts an den auch dann weiterhin unangemessen Kosten der Unterkunft ändern.
Die Miethöhe um einen symbolischen Preis bspw. von 5 € erhöhen, um den Möbelzuschlag abzudecken.
Vergiß auch das. Du als Vermieter hast keinerlei Verpflichtung, für eine Teilmöblierung zu sorgen, zumal sich 1. keine mietrechtliche Notwendigkeit dafür ergibt (Du hast ja bereits Mieter) und 2. der Vorvermieter eine solche Teilmöblierung ebenfalls nicht als notwendig erachtet hat. Zumal ein solches Konstrukt mietrechtlich i.A. sowieso nur auf eine vorübergehende, zeitlich befristete Vermietung beschränkt ist, wovon in Deinem Fall keine Rede sein kann.
Gruß!