Hallo,
Und ich hab mein Vermögen ausgegeben, was ja wahrscheinlich irrelevant ist, weil es ja eh unter dem Freibetrag lag?
nein, das ist nicht egal.
Muss ich nachweisen, dass ich es ausgegeben habe?
Nein.
Gruß!
Hallo,
Und ich hab mein Vermögen ausgegeben, was ja wahrscheinlich irrelevant ist, weil es ja eh unter dem Freibetrag lag?
nein, das ist nicht egal.
Muss ich nachweisen, dass ich es ausgegeben habe?
Nein.
Gruß!
Hallo,
es handelt sich um eine Vermögensumwandlung, die nicht schädlich ist. Vorausgesetzt, Du hast das Vermögen tatsächlich beim Antrag mit angegeben.
Gruß!
Hallo,
daß auch mal eine Anfrage in einem ehrenamtlich betriebenen Forum untergehen kann, ist Dir natürlich nicht klar. Auch daß man einfach mal eine Nachfrage nach einer Antwort stellen könnte, ist Neuland in einem Forum.
Nun habe ich keinerlei mehr Interesse auf irgendwelche Antworten.
Und ich habe keinerlei Interesse daran, woran Du keinerlei Interesse hast.
Gruß!
Hallo,
dass ich von meinen damals eingezahlten Sozialleistungen kein ALG I sehe
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nicht von Dir gezahlt, sondern vom Arbeitgeber, der dies dann vom Brutto-Lohn abzieht. Ob die Beiträge zur ALV getätigt wurden, kannst Du Deinen Lohnnachweisen entnehmen.
Der Hintergrund:
Ok, ich fasse mal zusammen:
Somit wäre bei der Ablehnung tatsächlich die Vermutung da, daß hier etwas nicht stimmt. Mangels detaillierter Angaben zur Miete würde diese nicht übernommen werden, womit also nur der Regelsatz von 416 € gezahlt werden würde. Dieser Regelsatz wiederum kann Dir nicht gezahlt werden, weil Du zum Zeitpunkt der Ablehnung Dein Vermögen nicht nachweisen konntest und daher vermutet werden kann, daß Du vom vermögen leben kannst.
Offensichtlich einen Wiederspruch.
Ein Widerspruch macht dann Sinn, wenn das Jobcenter einen Antrag falsch beschieden hat. Davon sehe ich hier nichts - siehe die beiden Punkte oben. Nach Deiner eigenen Schilderung konnte das Amt nicht anders entscheiden.
Kläre die Sache mit Deinem Vater und weise dem Amt nach, daß es nicht Dein Verschulden ist, daß die Bank so lange für den Auszug gebraucht hat.
Gruß!
Hallo,
b ich den angegebenen Freibetrag in Höhe von 138,00 € im Monat MEHR habe oder ob sich der Freibetrag verringert durch die Weiterberechnung durch Kindergeld und Kindesunterhalt.
der Freibetrag verringert sich nicht durch Unterhalt und/oder Kindergeld. Auch scheinen die Freibeträge richtig berechnet zu sein.
Gruß!
Hallo,
Inwieweit ist das wichtig, wenn der Freibetrag rausgerechnet ist?
äh - Du vermutest irgendwelche falsche Anrechnungen - und fragst dann danach, ob die Angaben zu Deinem Einkommen nicht wichtig sind? Wie soll man checken, ob die Freibeträge richtig berechnet worden sind, wenn man nicht Dein Einkommen kennt? Seltsame Aussage Deinerseits...
Monat 1: Brutto 290,00 €, Netto 232,00 €
Bei einem Einkommen unterhalb von 450 € fallen keine Netto- und Brutto-Bezüge an. Aber nach Deiner Meinung ist das ja nicht wichtig.
Wie auch immer: der Freibetrag ist als solches generell zu berücksichtigen. Ob dies bei Dir nun korrekt berechnet wurde, kann ich nicht einschätzen, weil dazu noch mehr Angaben Deinerseits notwendig wären.
Da Du jedoch bereits bei einer einfachen Rückfrage danach fragst, ob diese Rückfrage "wichtig" sei, verzichte ich auf eine weitere Vertiefung dieses Themas. Ich habe keine Lust und Zeit, mich in meiner Freizeit mit Anfragen herum zu schlagen, bei denen schon die einfachsten Rückfragen in Frage gestellt werden.
Gruß!
Hallo,
es würde insofern etwas bringen, als dass der neue Schlafraum keinen Zugang zum Balkon (und umgekehrt) hätte = mehr Sicherheitsgefühl.
aja.
Halten wir mal fest:
Merkst Du selbst, wie schwach Deine Argumente gegenüber dem JC wären?
Gruß!
Hallo,
Außerdem befindet sich die Wohnung im EG, es fanden schon 3 Einbruchversuche statt, über den Balkon.
aha. Und was sollte dieses Argument bringen, wenn Du in der Wohnung blebist und diese vergrößert wird? Richtig - nichts.
weil mir bei dieser Wohnung ein Schlafzimmer fehlt bzw. Platz für ein Bett. Ich habe nur einen Wohn-/Schlafraum mit Schlafsofa.
Es gibt keinerlei Rechtsanspruch auf ein eigenes Schlafzimmer. Nach Deiner Logik würde jeder ALG-II-Bezieher in einer 1-Zimmer-Wohnung einfach mal so umziehen können.
Für einen Umzug bzw. eine Wohnraumvergrößerung brauchst Du schon etwas konkretere Gründe als die bisher aufgeführten.
Gruß!
Hallo,
Das heißt, er ist verpflichtet selber seine Nebenkosten unmittelbar vom "Jobcenter" zu verlangen, solang ich ALG II-Empfänger bin?
heißt es nicht und habe ich auch nicht geschrieben. Der Vermieter hat dem Mieter eine jährliche Betriebskostenabrechnung zu erstellen und der Mieter muß diese, sofern er ALG II bezieht, dem Jobcenter vorlegen. So schwer kann das doch nicht sein...
ich habe sowieso keine Möglichkeit alles zu prüfen. De4nn, der Raum wo alle ausser Wasseruhren stehen ist stets abgeschlossen), habe ich sowieso keinen Einfluss der Abbuchung gegenüber?
Selbstverständlich hast Du entsprechende Möglichkeiten. Du kannst die entsprechenden Rechnungen einsehen, die Zählerstände verlangen usw. usf.
Ich kann nicht nachvollziehen, daß es viel günstiger wäre die drei Monate auf Sanktionen zu verbringen
Was soll denn hier welche Sanktion eine Rolle spielen? Von einer solchen hast Du bisher jedenfalls nichts geschrieben.
statt tausende € Schulden, wegen einem Stichtag, anzunehmen
Du erwartest also selbstverständlich, daß das Jobcenter (und somit der Steuerzahler) Dir irgendwelche Nachforderungen bezahlst, obwohl Du kein ALG II mehr beziehst und also Deinen Lebensunterhalt selbst decken kannst? Sehr realistische Sichtweise...
statt tausende € Schulden
Bleib sachlich bleiben. Wir reden hier von 167 €, eine sehr überschaubare Summe.
Und selbst wenn sich nun für jeden Monat des Jahres 2017 eine solch hohe Summe als Nachforderung anhäufen sollte, wärest Du daran auch nicht gerade unschuldig. Wenn Du schon für einen einzigen Monat 157 € zurückzahlen mußtest, hat Dich keiner daran gehindert, vom Vermieter eine höhere Betriebskostenvorauszahlung zu verlangen. Dann wäre es nicht zu der von Dir befürchteten Summe gekommen. Das aber hast Du offensichtlich nicht gemacht - nun zu verlangen, daß das Jobcenter Dir alles zu zahlen habe, obwohl Du nicht mehr auf ALG II angewiesen bist, ist etwas sehr billig.
Gruß!
Hallo,
Sind es meine Aufgaben seine Rechnungen zum "Jobcenter" dorthin zu bringen
ja natürlich. Nicht das Jobcenter ist der Mieter, sondern Du. Dementprechend darf der Vermieter nur Dir die entsprechenden Abrechnungen vorlegen und nur Du kannst diese auf Richtigkeit prüfen.
und, wegen Datenschutzgründen, keine Aufsichtsrechte habe?
Wieso solltest Du als Mieter nicht irgendwelche "Aufsichtsrechte" haben (was immer Du damit auch meinst)? Nochmal: Du und nicht das Jobcenter bist der Mieter.
Wenn es stimmt, haben neue Mitarbeiter die im Juli eingestellt sind Vorteile mir und anderen die vor Juni eingestillt sind gegenüber was irgendwie verfassungswidrig anhört.
Das Grundgesetz regelt das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, nicht aber zwischen Wirtschaft und Bürger. Insofern ist es nicht mal ansatzweise irgendeinen Verstoß gegen das Grundgesetz, wenn ein Arbeitgeber entscheidet, wann er jemanden einstellt.
Erhälst Du eine Nachforderung des Vermieters, ist diese auch von Dir zu zahlen, wenn Du kein ALG II beziehst.
Ich habe keine Rechnungen für ungeheizte Monate bekommen. Nur die eine.
Eine Betriebskostenabrechnung gilt immer für ein Jahr und nicht monatsweise.
Habe ich das Recht die Nebenkostensabrechnungen monatlich anzufordern?
Nein.
Allerdings haben Deine Fragen zur Form und Abrechnungsweise von Betriebskosten nichts mit dem Sozial-, sondern mit dem Mietrecht zu tun. Von daher sind wir keine Experten hier für solche Fragen. Die entsprechenden Fragen kannst Du besser im Mietrechtsforum stellen.
Gruß!
Hallo,
bei nicht angemessenen Kosten der Unterkunft kannst Du nicht damit rechnen, daß eventuelle Forderungen des Vermieters aus den Betriebskosten übernommen werden. Gerade das stellt dann ein ganz erhebliches Problem dar. Auch mußt Du damit rechnen, daß Du nach maximal 6 Monate die Differenz zwischen angemessenen und tatsächlichen Mietkosten (inklusive eben evtl. Nachforderungen) selbst begleichen mußt.
Im übrigen ist eine größere Wohnung kein Grund für eine entsprechende Umzugsgenehmigung. Das aber nur nebenbei.
Gruß!
Hallo,
die habe ich vergessen. Bei 45 km würden ca. 150 € noch dazu kommen, sofern diese Fahrkosten unabwendbar sind.
Gruß!
Hallo,
das ALG II würde um die 138 € hoch sein, sofern die Miete angemessen ist.
Gruß!
Hallo,
für Deine Frage bedarf es schon mehr Erklärungen, da hier Aspekte rein spielen, von denen Du nichts schreibst.
Wohnst Du allein?
Wie hoch ist die Warmmiete?
Wie hoch das zu erwartende Brutto- und Nettoeinkommen?
Wieviele Kilometer für eine einfache Fahrt von zu Hause zum Arbeitsplatz?
Ohne Beantwortung dieser Frage kann Dir keiner realistisch sagen, ob eine Aufstockung in betracht kommt oder nicht.
Gruß!
Hallo,
das kann schon bei wenigen Tausend Euros anfangen, die Du für den Lebensunterhalt hättest verwenden können, diese aber in meinem Beispiel vor Antragstellung verschenkt hast. Auch eine Weltreise, die Du direkt im Wissen, daß Du bereits arbeitslos bist und also nach Rückkehr auf ALG II angewiesen sein wirst, angetreten hast, könnte als Beispiel darunter fallen. Oder oder oder...
Wenn das Jobcenter jedenfalls danach fragt, muß es irgendwelche Anhaltspunkte in Deinen Kontoauszügen oder Deinen Vermögensaufstellungen geben, die dazu führen, daß hier das JC nachforscht, weil es eine Verschwendung oder Verschleierung vermutet.
Gruß!
Hallo,
offensichtlich wurde ALG II wegen zu hohem Einkommen Deinerseits abgelehnt, weil Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Ohne einen Anspruch auf ALG II wirst Du für die KK der Partnerin aufkommen müssen.
Bei einem Nettoeinkommen von 2.264 € dürfte bei einem 2-Personen-Haushalt die Ablehnung von der Höhe aus berechtigt sein. Inwiefern man die Regelvermutung einer BG angreifen könnte, kann ich mangels Kenntnis Deines Einzelfalles nicht einschätzen.
Gruß!
Hallo,
Ich habe geschrieben das ich das extra Zimmer für meine behinderte Tochter benötige
in Deinem, Beitrag hast Du nichts davon geschrieben, daß ein Auszug wegen "Spannungen" erfolgen soll. Abgesehen davon: die reine Aussage von "Spannungen" ist nicht ausreichend für eine Auszugsgenehmigung. Schwerwiegende soziale Spannungen sind in geeigneter Form entsprechend nachzuweisen.
Und abgelehnt wurde der Auszug. Ich bin verpflichtet sie bis 25 bei mir zu beherbergen
Das ist so nicht richtig. Deine Tochter kann jederzeit ausziehen, wenn der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln inklusive Unterhalt gedeckt werden kann. Ohne Auszugsgenehmigung werden allerdings dann keine Kosten der Unterkunft und nur der verminderte Regelsatz gewährt. Das Du hier nicht näher auf das Problem eingehen willst, solltest Du ggf. mit Hilfe eines Beratungsscheines einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und Dich beraten lassen.
Und ich möchte ja auch wissen wie so eine beidseitig unterschriebene Vereinbarung nach §1612 Abs. 2 BGB mit einer Ausdrücklichen Regelung aussehen muss.
Du reitest auf den Absatz 2 herum, welches aber mit Deinem Fall nichts zu tun hat. Es geht generell darum, daß Unterhalt als Geldrente zu leisten ist. Der von Dir genannte Abs. 2 regelt ein gewisses Bestimmungsrecht der Eltern. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn dem volljährigen Kind statt Barunterhalt Kost, Logis und Taschengeld angeboten wird (und das Kind dieses nicht annimmt und dennoch auszieht). Davon ist bei Dir nicht die Rede.
Der Unterhalt den er zahlen müsste kommt eh nicht beim Kind an. Dann macht das Amt wieder brav die Hände auf.
Natürlich kommt der Unterhalt beim Kind an, wirkt sich aber ebenso natürlich mindernd auf das ALG II aus.
Im übrigen könnten Sachleistungen, wie Du sie in Deinem ersten Beitrag beschrieben hast, ebenfalls als Unterhalt angerechnet werden. Aber das nur nebenbei.
Gruß!