Hallo,
Mein Sohn erhielt nun 1 Jahr ALG 1 (nicht mal 200 Euro pro Monat + Kindergeld), die Wohnkosten sowie Versicherungen
nun ja. die "nicht mal 200 €" wären dann inklusive der Wohnkosten, Versicherungen und dem Kindergeld schon mal etwas höher als die "nicht mal 200 €". Soviel Ehrlichkeit gehört dann schon zu solchen Aussagen.
Im ALG I werden i.d.R. keine Kosten der Unterkunft und Versicherungen berücksichtigt. Von daher stellt sich die Frage, ob er tatsächlich ALG I bezogen hat und ob es sich nicht eher um Reha-Leistungen gehandelt hat.
Ich habe für mich entschieden, dass es mir wichtig ist, dass mein Kind die erlernte und neu gewonnene Selbstständigkeit aufrecht erhält /beibehält und möglichst noch ausbaut.
Du hast also entschieden, was Dir wichtig ist. Und was hat Dein Sohn entschieden, was ihm wichtig wäre? Sorry - aber irgendwie hört sich das nicht so an, als wenn Dein Sohn selbst hätte entscheiden können/dürfen, was er machen möchte.
Können wir ALG 2 beantragen? Hat mein Sohn Anspruch ? Und falls ja was sind wir dann? Ist das eine Bedarfsgemeinschaft?
Dein Sohn kann grundsätzlich einen eigenen Antrag stellen und er zählt nicht zur Bedarfs- sondern maximal zur Haushaltsgemeinschaft. Wenn du allerdings für Deinen Sohn die Entscheidungen triffst, könnte das auch anders vom Amt gesehen werden.
Gruß!