Beiträge von Corinna

    Hallo,

    Mein Sohn erhielt nun 1 Jahr ALG 1 (nicht mal 200 Euro pro Monat + Kindergeld), die Wohnkosten sowie Versicherungen

    nun ja. die "nicht mal 200 €" wären dann inklusive der Wohnkosten, Versicherungen und dem Kindergeld schon mal etwas höher als die "nicht mal 200 €". Soviel Ehrlichkeit gehört dann schon zu solchen Aussagen.

    Im ALG I werden i.d.R. keine Kosten der Unterkunft und Versicherungen berücksichtigt. Von daher stellt sich die Frage, ob er tatsächlich ALG I bezogen hat und ob es sich nicht eher um Reha-Leistungen gehandelt hat.

    Ich habe für mich entschieden, dass es mir wichtig ist, dass mein Kind die erlernte und neu gewonnene Selbstständigkeit aufrecht erhält /beibehält und möglichst noch ausbaut.

    Du hast also entschieden, was Dir wichtig ist. Und was hat Dein Sohn entschieden, was ihm wichtig wäre? Sorry - aber irgendwie hört sich das nicht so an, als wenn Dein Sohn selbst hätte entscheiden können/dürfen, was er machen möchte.

    Können wir ALG 2 beantragen? Hat mein Sohn Anspruch ? Und falls ja was sind wir dann? Ist das eine Bedarfsgemeinschaft?

    Dein Sohn kann grundsätzlich einen eigenen Antrag stellen und er zählt nicht zur Bedarfs- sondern maximal zur Haushaltsgemeinschaft. Wenn du allerdings für Deinen Sohn die Entscheidungen triffst, könnte das auch anders vom Amt gesehen werden.

    Gruß!

    Hallo,

    Wenn du allerdings nach Guthaben für Gas fragst, kann man keine Bonuszahlung vermuten.

    Das ist logisch, deswegen Frage ich nochmal danach explizit nach.

    nein, das ist nicht logisch und Du läßt uns hier bewußt über die Frage eines Guthabens antworten, ohne den Bonus auch nur zu erwähnen. Um dann irgendwann mal mit dem Bonus um die Ecke zu kommen. Kannst Du gerne machen - aber nicht hier. Wir antworten in unserer Freizeit und sind auf solche Spielchen nicht angewiesen.

    Thema geschlossen.

    Hallo,

    Diese 30 Euro fehlen jetzt.

    die 30 € sind eine Versicherungspauschale, die mit eigenem selbst erzielten Einkommen in dem Freibetrag von 200 € enthalten ist.

    oder "verschwinden" diese 30 Euro in den 200 Euro Taschengeld zugunsten des Jobcenters?

    Naja - erstens "verschwindet" hier nichts "zugunsten" des Jobcenters und zweitens ist das Fehlen der Versicherungspauschale angesichts des - gegenüber einem Erwerbstätigen - erhöhten Freibetrages durchaus zu verschmerzen.

    Gruß!

    Hallo,

    das Jobcenter hat eigentlich nichts mit dem TU zu tun. Dein Ex-Mann müßte diesen TU bei Dir erst einmal formgerecht einfordern, Du kannst dann entweder zustimmen oder diesen verweigern. In jedem Fall solltest Du das mit Deinem Anwalt besprechen.

    Das Jobcenter kann maximal Deinen Mann auffordern, daß er den TE einfordert. Habe ich aber eigentlich noch nie erlebt (anders als z.B. bei dem Kindesunterhalt), zumal Du für das Jobcenter ja ebenfalls zumindest bis 01/19 ALG II beziehst. Und ob dann noch jemand im Amt daran denkt, daß es den TU geben könnte, wage ich zu bezweifeln. Es sei denn, Dein Mann...

    Gruß!

    Hallo,

    um meine Unterhaltspflicht vom Jobcenter berechnen zu lassen?

    welche Unterhaltspflicht? Meinst Du Trennungsunterhalt? Wenn ja, liegt hier die Grenze bei 1.200 €. Allerdings ist die Aussage

    mein Mann will weiterhin HartzIV beziehen

    irritierend. Es kann durchaus verlangt werden, daß er seinen Lebensunterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst finanzieren kann und muß. Der "Wille", weiterhin ALG II beziehen zu wollen, ist nun nicht gerade ein Argument, Trennungsunterhalt zu fordern.

    Gruß!

    Hallo,

    ok.

    Du schreibst

    Ich musste notgedrungen aus meinem Elternhaus ausziehen

    und gleichzeitig

    Ich ziehe nach Baden-Württemberg.

    Wenn Du also "notgedrungen" bei den Eltern ausgezogen bist - wo wohnst Du jetzt? In BW?

    Und warum stellst Du einen Antrag auf ALG II erst ab Juli, wenn Du "notgedrungen" aus dem Elternhaushalt ausausziehen "mußtest", also bereit ausgezogen bist? Irgendwas widerspricht sich da.

    Sei mir nicht böse - aber ich verstehe im Augenblick nicht den Hintergrund für diese ganze Sache.

    Gruß!

    Hallo,

    Ist dies ohne Freibetrag (von wie ich lese 100 Euro) und Prozente wie ein Erwerbseinkommen

    die Antwort hast Du Dir eigentlich schon selbst gegeben. Elterngeld ist kein Erwerbseinkommen, weswegen weder der Grundfreibetrag noch irgendwelche Prozente in Betracht kommen.

    Nach einem Jahr so in Elternzeit bei meiner Arbeit bin ich fast arbeitsunfähig durch diese enorme Belastung und dieses Konfliktwesen...

    Was denn nun - bist du in Elternzeit oder voll erwerbstätig?

    Gruß!

    Hallo,

    Und sein BaföG bliebe ihm dann zur Verfügung?

    das BaföG würde für seinen eigenen Lebensunterhalt zur Verfügung stehen und übersteigt diesen Unterhalt auch nicht.

    und ihn davon überzeugen, einfach mal zum Jobcenter zu gehen und nachzufragen, was die beste Lösung für ihn wäre.

    Ihr bildet eine BG. Von daher hat Dein Kind keinen eigenen Antrag zu stellen, sondern es läuft über Dich. Somit kannst nur Du (schon aus datenschutzrechtlichen Gründen) zum Jobcenter gehen oder Deinem Sohn eine entsprechende Vollmacht geben, in Deinem Namen bei dem Amt vorstellig zu werden. Davon würde ich jedoch dringendst abraten - gerade wegen der, nun ja, nicht für Dich berechenbaren Aktionen Deines Sohnes im Zusammenhang mit Freundin, Auszug und Wieder-Einzug. All das, was Dein Sohn mit Deiner Vollmacht gegenüber dem Jobcenter erklärt, wäre so, als wenn Du das selbst geäußert hättest. Von daher rate ich hier zur äußersten Vorsicht.

    Gruß!

    Hallo,

    kann ich ausziehen und das Jobcenter bezahlt mir eine angemessene 1-Zimmer-Wohnung, obwohl wir verheiratet sind und eine Bedarfsgemeinschaft bilden?

    bei einer tatsächlichen Trennung bildet Ihr keine BG mehr. Allerdings könnte es schwer sein, dem Amt plausibel zu machen, warum die Tochter nicht bei ihrer Mutter weiter leben kann und der angeheiratete Mann dort bleiben soll. Plausibel wäre es eigentlich umgekehrt.

    dass ich meinen Mann von dem Geld "mitfinanzieren" muss, wenn er seine Umschulung macht,

    Warum sollte das so sein? Er ist seine eigene BG und von Trennungsunterhalt reden wir hier offensichtlich nicht.

    Wird die Umschulung überhaupt noch bezahlt, wenn wir durch meinen Job aus dem Leistungsbezug rausfallen?

    Gleiche Antwort wie vorher - keine BG. Alle anderen Fragen lassen sich ebenfalls mit den zwei Wörtern beantworten.

    Gruß!

    Hallo,

    weiß man nicht, ob man damit in eine Schulden-Falle läuft - es gibt keine Garantie, daß nicht in Höhe der Leistung rückgezahlt werden muß, falls die Ausgabe dann doch nicht als notwendig anerkannt wird. Das macht so nicht wirklich Sinn.

    naja - so ganz richtig sind Deine Auführungen nicht unbedingt.

    Selbstverständlich investiert man erst, nachdem das Jobcenter die entsprechenden Leistungen genehmigt hat.

    Wie bereits geschrieben: Du wirst um einen zertifizierten Masterplan nicht herumkommen.

    Gruß!

    Hallo,

    Doch, ich hab denen schon Einsicht in meine finanzielle Lage gegeben

    aber eben nicht vollständig, da die Unterlagen über den Bausparvertag fehlten.

    Ansonsten bleibt es bei meinen Ausführungen: keine konkreten Zahlen zur Miete und verpäteter Nachweis über den BSV.

    Gehe also nochmal zum Jobcenter und kläre das mit dem BSV. In Sachen Miete sieht das ohne Offenlegung eher schlecht aus.

    Gruß!

    Hallo,

    es ist davon auszugehen, daß der Sohn zur BG gezählt wird und somit ALG-II-berechtigt ist.

    Kann man mit den eigenen Kindern einen Untermietvertrag schließen?

    Nein. Und was sollte der auch bringen? Wenn Dein Sohn wieder bei Dir wohnt, dürfte die Sache mit den unangemessenen KdU ja wieder vom Tisch sein.

    Um das ganze noch zu komplizieren, will er "sowieso in ein/zwei Monaten" in eine Studentenbude ziehen (andere Stadt).

    Gehe erst mal nicht davon aus und gib diese vage Absichtserklärung auch nicht gegenüber dem Jobcenter an.

    Gruß!

    Hallo,

    Du hast Dein ALG II bezahlt bekommen und Deine Leistungen somit erhalten. Die Entscheidung, diese Leistung an Deine Frau zu überweisen, ist rein die Deinige gewesen. Somit besteht gegenüber dem Jobcenter prinzipiell kein Anrecht auf eine Ersatzleistung.

    '
    Das einzige, was Du machen könntest, wäre einen Antrag auf Vorschuß zu stellen, der maximal 100 € beträgt.

    Gruß!

    Hallo,

    Gibt es hier keinerlei Sicherheit?

    wenn Du schon Gesetze zitierst, solltest Du Dir diese auch durchlesen. Es handelt sich um eine reine "kann"-Möglichkeit, auf die also kein Rechtsanspruch besteht.

    Immer her mit Ideen, wie man das "einfacher förderbar" darstellen kann.

    Nö. Wir sind nicht Deine Unternehmens- oder Förderungsberater. Abgesehen davon: Du willst als ALG-II-Bezieher in einem Bereich selbstständig werden, der stark von wesentlich finanzstärkeren Unternehmen (als Du es bist) dominiert wird und in dem sich diese Unternehmen einen harten Konkurrenz-Kampf leisten. Von daher hätte auch ich arge Bedenken, was deine "Geschäftsidee" betrifft.

    bis 500€ kann auf fachkundige Stellungnahme verzichtet werden.

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine seriöse Stellungsnahme in diesem Geschäftsfeld positiv sein würde.

    Wie auch immer: Deine Zahlen scheinen mir nicht sehr real zu sein, wenn Du schon 300 € für die reine Akquise im BWZ für Online-Werbung ansetzt - aus der ja nicht automatisch dann auch geldwerte Aufträge generiert werden. Zumal die von dir genannten Kanäle

    Web, Social Media, Geschäftsbrief..

    kaum solche Ausgaben rechtfertigen.

    Auch wenn ich zumindest nach Deinen Angaben kein geschäftsfähiges Modell sehe, gibt es kaum Möglichkeiten, eine Förderung zu erzwingen. Du bräuchtest dafür ein einigermaßen plausibles Geschäftsmodell, welches dann auch in absehbarer Zeit Gewinne erbringt. Mit dem von Dir hier genannten Vorstellungen wirst Du das gegenüber dem Jobcenter nicht schaffen.

    Gruß!