Hallo,
Wenn man ein berufliche Auszeit nimmt, ein sogenanntes Sabbatjahr bzw. Sabbatical, ist es aus meiner Sicht legitim, daß man eben nicht nach einen Job Ausschau hält, sonst hätte man sich die Kündigung auch gleich sparen können.
es mag aus Deiner Sicht legitim sein. Aber Deine Sicht ist nun nicht unbedingt das Maß aller Dinge. Weder das Arbeits- noch das Sozialrecht kennen ein "Sabbatjahr" (wobei allein schon die Bezeichnung als solches vollkommen blödsinnig ist, weil diese eher mit religiösen Sachen zu tun hat, von denen hier nichts zu lesen ist: reden wir also eher von Auszeit). Eine solche Auszeit kannst Du selbstverständlich jederzeit nehmen: aber nicht, wenn Du - wie in Deinem Fall - einerseits durch die durch die Auszeit eine geringere Anwartschaft bei dem ALG i in Kauf nimmst, um dann auch noch Grundsicherungsleistungen zu beantragen, wobei diese Notwendigkeit Dir bereits bei Beginn der Auszeit bewußt gewesen sein dürfte.
Und das man in dieser Phase jeden Cent zweimal umdreht und von der sprichwörtlichen "Hand im Mund" lebt, nur um eines Tages bei einem eventuellen Hartz 4-Antrag besser da zu stehen - Glaube nicht, daß irgendjemand mit einer solchen Strategie in ein Sabbatical geht.
Nun ja. Du hast bei Deinem Alter zum Kündigungszeitraum bei ALG II einen Vermögensfreibetrag von 5.100 € bei einem Vermögen von geschätzten 8.000 €. Welches Du für Deine Auszeit (oder auch Reisen) aufgebraucht hast, obwohl Du wußtest, daß der ALG-II-Antrag im Raum steht.
Du magst ja der Meinung, daß das alles "legitim" sei. Ich bin anderer Meinung - für mich liest sich das alles nach wie vor nach bewußter Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit. Für das Jobcenter ist aber nicht meine oder Deine Meinung interessant. Allerdings befürchte ich, daß deine bisherigen Erklärungen hier gegenüber dem Amt nicht unbedingt überzeugend sind.
Ist alles nicht böse gemeint. Ich will Dich nur auf eventuell anstehende Probleme aufmerksam machen.
Gruß!