Beiträge von Corinna

    Hallo,

    bitte um Prüfung:

    die Rechnung ist schon allein deswegen falsch, weil Du von falschen Voraussetzungen ausgehst. Du selbst hast einen Bedarf von 374 € Regelsatz + 239 € Hälfte der Warmmiete = 613 € + ggf. 90 € KV = 703 €. Diesem Bedarf stehen nur 450 € aus dem Minijob entgegen, womit Du das Mindesteinkommen bei dem Wohngeld nicht erreichst und also nicht davon ausgegangen werden kann, daß Di tatsächlich weiterhin Wohngeld gezahlt werden wird. Womit sich all Deine Berechnungen entsprechend ändern.

    Gruß!

    Hallo,

    Und wenn Geld darauf wäre, wäre dass nicht ein Schonungsvermögen??

    es handelt sich nicht um Schonvermögen. Du hast weder das Konto noch das Vermögen jemals angegeben - also wird auch nichts geschont werden.

    die frage ist halt, ob die an das Geld gehen können (3400 Euro) - es ist ja ausschließlich eben sein Geld, was auch belegbar ist!

    Es ist nicht sein Geld - es ist Geld, welches sich auf einem auf Dich ausgestellten und nicht dem Amt gemeldeten Konto befindet. Damit ist es erstmal Dein Geld. Irgendwelche Nachweise interessieren dabei eigentlich nicht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß das Amt da irgendwas nachträglich akzeptieren würde. Von daher hast Du mit ganz erheblichen Problemen zu rechnen, die von Rückforderungen bis zu strafrechtlichen Ermittlungen führen können.

    Gruß!

    Hallo,

    Ach 🤔weil es mir gut geht soll ich es nicht tun? Das sehe ich aber anders,wieviel bescheissen das Amt ? Und wenn mein Kind Anspruch hat auf etwas dann kann man es auch beantragen.

    Hier geht es nicht um mich☝🏻 Deutschland hat genug unehrliche Sozialschmarotzer wozu meine Tochter nicht gehört.

    hier werden sachliche Antworten bevorzugt und nicht irgendwelche pauschalen Behauptungen. Also bitte mäßige Deine Ausdrucksweise.

    Gruß!

    Hallo,

    dann haben wir hier nicht nur ein verschwiegenes Konto, sondern auch Indizien für ein gemeinsames Wirtschaften, was dann wieder Einfluß auf die Frage einer Bedarfsgemeinschaft hat. Beides (das Verschwiegen und das Wirtschaften) könnte zu erheblichen Folgen führen.

    Gruß!

    Hallo,

    Also würde ich vorschlagen, nicht mit Steinen zu werfen, wenn man in einem Glashaus sitzt.

    blöd nur, daß ich nicht in einem Glashaus sitze.

    Zum Glück besteht hier keine Pflicht, auf Deine (übrigens recht simplen und einfachen) Fragen zu antworten. denn je mehr Du hier rumjammerst, um so weniger ist die Bereitschaft vorhanden, zu helfen.

    Gruß!

    Hallo,

    Ich selbst bin nicht mehr unterhaltspflichtig für meine Tochter da sie eine abgeschlosse Ausbildung hat.

    Du bist Deiner Tochter nicht mehr ausbildungsrechtlich unterhaltspflichtig, was aber nichts mit der sozialrechtlichen Unterhaltspflicht zu tun hat. Von daher ist Deine Aussage nicht richtig.

    wohnt sie beim Vater(ich) und wir haben einen untermietvertrag gemacht

    Ein Untermietsvertrag zwischen Vater und Tochter hat nun wirklich wenig mit der Plausibiltät eines Antrages zu tun. Du bist gegenüber deinem Kind auch weiterhin unterhaltspflichtig und kannst diese Pflicht nicht durch einen fingierten Untermietsvertrag aushebeln.

    haben Leistungsbezieher einen Anspruch auf Übernahme der Wohnkosten (BSG, Az.: B 14 AS 31/07 R).

    Was sollte ein Urteil, welches auf der Gesetzeslage von 2009 (!) basiert, mit der aktuellen Rechtssprechung und den seit 2009 vielfach geänderten Gesetzen zu tun haben?

    Gruß!

    Hallo,

    zunächst weise ich deine unangemessenen Unterstellungen, die du bezüglich meiner Frau gemacht hast zurück.

    wovon ich nichts lesen kann.

    Ferner habe ich mit meinem Beitrag nicht darauf abgezielt Beziehungsratschläge à la: "---wir-wir-wir (statt) ---mein-mein-mein---" zu erhalten.

    Bevor man sich aufregt, sollte man ohne Schaum vor dem Mund auch den nachfolgenden Satz lesen, der erklärt, warum das kritisiert wurde:

    Gerade auch, wenn man JC-Berührung hat.

    Du schreibst weiter

    Wenn wir uns also darauf einigen können, in Zukunft sowohl deplatzierte Beziehungsratschläge und unangemessene persönliche Unterstellungen zu unterlassen, können wir gerne weiter diskutieren,

    Vielleicht solltest Du Dich mit Dir erst einmal dahingehend einigen, daß Dich hier keiner persönlich angegriffen hat und keiner irgendwelche Ratschläge zu Deiner Beziehung erteilt hat. Das würdest Du schon allein durch das Lesen des entsprechenden Beitrag ganz allein erreichen.

    können wir gerne weiter diskutieren

    Es wurde zu keinem Zeitpunkt mit Dir "diskutiert" Es wurden Deine Fragen beantwortet. Und das geschieht auch weiter, wenn Du in Zukunft nicht weiter wie ein Sensibelchen reagierst. Denn Du hast Fragen und erhoffst Antworten - nicht umgekehrt.

    Gruß!

    Hallo,

    der Grundfreibetrag ist keine Art "Prämie" für die Ausübung einer Arbeit, sondern stellt eine Pauschale für z.B. Werbungskosten oder angemessene private Versicherungen usw. dar. Sind diese Kosten höher als 100 €, werden die tatsächlichen Kosten übernommen. Von daher ist die Berechnung korrekt und ich kann auch nirgendwo eine Ungerechtigkeit erkennen.

    Gruß!

    Hallo,

    Das Wort "Stütze" habe ich mehr als nur ein paar Mal im Zusammenhang mit ALGII gehört und es wird auch in den Medien immer wieder verwendet.

    in den normalen Medien wurde ALG II noch nie als "Stütze" bezeichnet.

    Da ich jahrelang Steuerzahler war, habe ich also auch einen gewissen Beitrag in diesen "ALGII-Topf" geleistet? Oder nicht?

    Nein. Erstens kannst Du dich nicht auf die allgemeine Steuerpflicht berufen noch darauf, etwas für den ALG-II-Bezieher gemacht zu haben.

    Ja, sobald eine Meinung nicht "regelkonform" ist, dann ist es eine Stammtisch-Parole. Nichts neues..

    Naja. Ist es nicht eher so, daß man genau mit diesem "Argument" von Dir kommt, wenn man kein Wissen und Ahnung von der vorher so Stammtischartigen geäußerten Meinung hat?

    Habe ich dich attackiert? Nein. Nur das System!

    Manchmal hilft Ignorieren auch weiter.

    Manchmal. Aber nicht, wenn Du Deine Vorurteile unwidersprochen hier verbreiten kannst.

    Wie auch immer: ich habe hier jemand, der mit mir über die Nöte von Obdachlosen reden will, aber dann

    x seinen eigenen Job mal so kündigt

    x sich 15 Monate nicht um seinen Lebensunterhalt (sprich neuen Job) kümmert

    x 15 Monate von seinem Vermögen lebt

    x anschließend einen Antrag auf ALG II stellen will.

    Und dann aber angeblich die Nöte von Obdachlosen kennt. Weil man ja irgendwann mit diesen "gesprochen" habe, Was aber nicht daran hindert, genau diese Obdachlosen als "Argument" in Sachen ALG II aufzuführen. Was dann selbstverständlich nicht "regelkonform" ist, wenn man Dir widerspricht.

    Thema geschlossen - ich bin es leid, auf diesem von Dir eingeschlagenen Niveau zu "diskutieren".

    Gruß!

    Hallo,

    Ursache dürfte sein, das ich vergessen hatte, den kontoauszug für den BSV einzureichen, habe ich mitlerweile nachgeholt.

    Nun wollen die aber die Anlage VM nochmals haben, verstehe tu ich das aber nicht.

    hmm. Die Verbindung zwischen "Vergessen" eines Nachweises und einer erneuten aktuelleren Anlage VM ist eigentlich nicht ganz unverständlich, sondern ganz normal.

    Kontoauszüge hole ich schon, aber ich vernichte die immer, wenn alles schlüssig ist.

    Aja. Dennoch deine Frage

    Ebenso möchten die die kontoauszüge der lezten 3 monate haben, aber die zahlen keine gebühren dafür, wenn ich kopien von der bank anfordere. Gibt es da urteile, wonach das jobcenter diese bezahlen müste?

    Du vernichtest also Deine Kontoauszüge der letzten 3 Monate und fragst nun ernsthaft, ob das Jobcenter finanziell für deine ureigenen Verpflichtungen zur Aufbewahrung von Kontoauszügen aufkommt?

    Der Dividende liegt eine summe von 50 euro zugrunde, die ich beim erstantrag vergessen hatte

    Du hast offensichtlich so einiges "vergessen", was bei einem Antrag auf ALG II anzugeben wäre. Es ist ja nicht nur Dein reines "Vergessen", sondern auch der Unwillen, Kontoauszüge einzureichen, die Du selbst vernichtet hast und also aufwendig neu besorgen mußt. Alles klar.

    Ich übersetze mal:

    x Du vergißt "aus Versehen" bestimmte Angaben zu Deinem Vermögen zu machen

    x Du hälst es für eine Zumutung, von Dir Kontoauszüge auch nur der letzten 3 Monate zu verlangen, weil Du eben diese alle aus welchen Gründen auch immer vernichten mußtest, womit eventuelle Einnahmen für das Amt nicht mehr sichtbar sind. Und wenn das schon verlangt wird, soll Dir das Jobcenter (=Steuerzahler) die entsprechenden Kosten gefälligst zahlen. Dafür, daß Du nicht in der Lage bist, selbst für die Aufbewahrung Deiner Kontoauszüge auch nur von 12 Monaten zu sorgen. Jawohl!

    x Du fragst Dich, warum man von dir eine bereinigte VM haben will, nachdem offensichtlich die erste VM vor lauter "Vergeßlichkeit" nicht ganz richtig war.

    Noch Fragen?

    Hallo,

    Leider dauern diese Phasen zwischen Bewerbung --> Bewerbungsgespräch --> Einstellung meist 1-2 Monate

    jau. Wir haben aber jetzt (fast) August und Du hast die Bewerbungen im April gemacht, weswegen Dein Argument, nun ja, nicht unbedingt zutreffend ist.

    Wie auch immer: es sagt doch keiner hier, daß nicht ein Anspruch auf AL II bestehen könnte.

    Könnte ich jetzt alleine in diese einziehen und das Amt würde mir Hartz4 und Miete bezahlen? Oder stellt sich das Amt da quer?

    Sofern die Miete ortsüblich und angemessen ist und tatsächlich eine eigenständige Wohnung ist, sehe ich da keine Probleme.

    Gruß!

    Hallo,

    Nun einige Posts später offenbart sich mir, daß Hartz 4 seinen zweifelhaften Ruf als Bürokratie-Albtraum wirklich gerecht wird. Man wil doch nur eine kleine vorübergehende Stütze(die man sich auch verdient hat, schließlich war man jahrelang Steuerzahler)

    sorry - aber was soll denn dieser Blödsinn? Weder handelt es sich bei dem ALG II um eine "Stütze" noch ist das ALG II eine beitragsfinanzierte Leistung. Von daher sind solche Äußerungen ziemlich daneben.

    Mich wundert es keineswegs, daß so viele Menschen freiwillig auf der Straße leben, um sich diesen Zettelkrieg, Paragraphendschungel, die zigfachen Auflagen und Repressalien vom Leib zu halten.

    Und wieder einfach mal so eine Behauptung ohne jegliches Wissen. Hast Du jemals einen der Obdachlosen gefragt, ob er wegen "diesen Zettelkrieg" auf der Straße lebt? Nein, hast Du nicht. Die Gründe bei solchen Leuten sind wesentlich tiefgreifender und haben am wenigstens mit dem ALG II zu tun. Ich habe tagtäglich mit diesen Obdachlosen zu tun - die würden sich vor Lachen kringeln (wenn es dann der Gesundheits- und Alkoholzustand zulassen würde), wenn sie Deine "Argumente" hören müßten. Also blubber hier nicht solch einen polemischen Mist, ohne auch nur den Hauch einer Ahnung von der Materie zu habe.

    Du machst mich echt sauer mit Deinen Stammtisch-Parolen :(

    Hallo,

    eigentlich steht doch die Antwort bereits als drittes Wort in dem entsprechenden §:

    "Bei erwerbsfähigen behinderten Leistungsberechtigten, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 des Neunten Buches mit Ausnahme der Leistungen nach § 49 Absatz 3 Nummer 2 und 4 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt."

    Bei Dir liegt anscheinend keine festgestellte Behinderung vor und offensichtlich wird aus dem Bescheid über die Gewährung der Maßnahme auch nicht von einer gefestigten (also nicht nur vorübergehenden) Behinderung ausgegangen.

    Die Rehaintegrationsbetreuerin der Rehastätte ist von dem ganzen Hin und Her ganz verwirrt und spricht von willkür

    Naja - viel Ahnung von der Gesetzgebung scheint mir die Dame nicht zu haben. Und nebenbei scheinen mir auch Deine Überlegungen zum Sozialstaat etwas suspekt zu sein. Bloß, weil eine Leistung nur tatsächlich Behinderten zusteht und eben nicht Leuten, die keine Behinderung haben, kann man kaum von "Taktik" des Staates reden. Anders gesagt könnte man sich auch über die Taktik von Dir aufregen, unbedingt in den Genuß von Leistungen zu kommen, die Dir offenbar nicht zustehen. Wie Du siehst, kann man das immer auch von zwei Seiten sehen.

    Aber egal.

    Nach Deinen Schilderungen sehe auch ich keine großen Chancen für eine erfolgreiche Klage.

    Gruß!

    Hallo,

    Das meinte ich mit "abgezogen", da meine Mutter mir das Kindergeld bis jetzt nie hat zukommen lassen, was auch absolut nie nötig war.

    Deine Mutter mußte Dir auch das Kindergeld nicht geben, solange Du bei Ihr wohntest. Das Kindergeld ist kein "Taschengeld" für Kinder, sondern eine steuerliche Entlastung der Eltern für den Mehrbedarf, der durch ein Kind entsteht.

    Anders sieht es aus, wenn Du nicht mehr bei Deiner Mutter wohnst: dann muß Deine Mutter Dir Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes zahlen, was dann bei Bezug von Sozialleistungen bei Dir als Einkommen angerechnet wird.

    ussage war, dass ja die Schwangerschaft doch Grund genug für Hartz4 wäre und die Wohnung auch mir "auf jeden Fall" bezahlt werden würde.

    Die Schwangerschaft begründet keinen Anspruch auf ALG II, sofern Du noch immatrikuliert bist . Auch werden keine Kosten der Unterkunft für Dich übernommen, da Du vom ALG-II-Bezug ausgeschlossen bist. Diese Aussagen gelten allerdings nur, wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnst.

    Es könnte jedoch Anspruch auf den Mehrbdarf bei Schwangerschaft bestehen. Nach Geburt des Kindes kann ein Antrag auf Sozialgeld für das Kind gestellt werden, bei dem dann die für das Kind anteilige Miete berücksichtigt wird.

    Ein ALG II-Anspruch käme nur in Frage, wenn Du z.B. wegen dem Kind ein Urlaubssemester nimmst.

    Gruß!

    Hallo,

    aber in diesen Fällen kann man doch sagen , dass ich die Maßnahme nicht erfolgreich abgeschlossen habe

    nein, kann man nicht. Bei dem als Beispiel genannten Beinbruch wurde die Maßnahme nur unterbrochen. Im Beispiel mit den rechtlichen Schritten müßte erst ein Gericht feststellen, ob die Maßnahme erfolgreich war oder nicht.

    Also der Typ meinte dass überall nach Security leuten gesucht wird und er mir auch ohne Umschulung sofort einen Job anbieten könnte...

    Und wo ist dann dein Problem?

    Gruß!

    Hallo,

    kein Jobcenter wird eine Garantie auf eine Weiterbildung in die EGV schreiben, sofern nicht erst mal klar ist, ob diese Weiterbildung überhaupt in Frage kommt. Das hat einen ganz einfachen Hintergrund: mit einer solchen Garantie würden die Mittel für die Weiterbildung gebunden sein und könnten nicht anders verwendet werden, wenn Du z.B. während der 2 Monate Eignungsprüfung Dir meinetwegen ein Bein brichst und schon allein deswegen nicht das Ziel der Eignungsprüfung erreichen kannst (nur mal so als Beispiel). In einem solchen Fall könnte das Amt die Dir gegenüber garantieren finanziellen Mittel nicht für einen anderen ALG-II-Bezieher für dessen Weiterbildung verwenden. Ein anderes Beispiel: bei dem Eignungslehrgang stellt der Lehrgangsanbieter fest, daß Du seiner Meinung nach nicht geeignet für die angestrebte Weiterbildung bist. Damit bist Du nicht einverstanden und legst rechtliche Schritte gegen diese Einschätzung ein. Und schon wieder wären die durch eine Garantie zugesagten Mittel für Deine Weiterbildung gebunden und können nicht für einen anderen Zweck ausgegeben werden, weil das Jobcenter ja dann bis zum Ausgang eines eventuellen Gerichtsverfahren warten müßte. Und so kann ich mit etlichen weiteren Beispielen fortfahren.

    Prinzip verstanden?

    Gruß!