Beiträge von Corinna

    Hallo,

    Gibt es Gerichtsurteile die ich dem SB vorlegen kann, damit ich argumentativ dagegen vorgehen kann?

    Du kannst nicht mit irgendwelchen Urteilen gegen etwas vorgehen, was eine Regelvermutung darstellt. Schauen wir uns diese Regelvermutung mal an:

    "Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."

    Die Haushaltsgemeinschaft an sich kannst Du nicht bestreiten, denn ihr führt ja zusammen einen Haushalt. Es geht also darum, ob hier das Jobcenter nun unterstellt, daß Du Leistungen von Deinem Bruder erhälst. Davon kann ich aber bisher nichts lesen.

    aber wozu bitte ist mein Arbeitsvertrag von Nöten?

    Irgendwie verstehe ich Deine Frage nicht. Natürlich ist der Arbeitsvertrag notwendig, damit sich das Amt vergewissern kann, daß der Vertrag ausläuft.

    Ich verstehe auch nicht, warum eine Kopie meines Personalausweises sowie mein Mietvertrag gebraucht wird.

    Über eine Kopie kann man zwar streiten, aber vorlegen mußt Du tatsächlich beides. Wie sonst sollte das Amt Deine Identität feststellen und die Kosten der Unterkunft berechnen?

    Auch alle anderen angeforderten Unterlagen sind ohne Beanstandungen, müssen also vorgelegt werden.

    Gruß!

    Hallo,

    Um ehrlich zusein krieg ich schon Wohngeld , 184€ monatlich habs nur nicht erwähnt

    mit den reinen 450 € Einnahmen, die Du genannt hast, besteht bei 300 € Warmmiete kein Wohngeldanspruch. Von daher gehe ich davon aus, daß irgendwas bei Deinen Angaben nicht stimmt.

    Im übrigen verstehe ich auch deine ganzen Aussagen nicht so ganz richtig.

    Ja sozusagen Zahl ich von den 450 halt Miete und hab 150€ Taschengeld über

    Nach Deinen Angaben hast Du 450 € aus Deinem Einkommen und 184 € Wohngeld. Macht schon mal 634 € Einnahmen, womit Dir nach Abzug Deines Mietanteiles 354 € (und nicht 150 €) für den Lebensunterhalt hast.

    und mein Kindergeld gehen drauf

    "Dein" Kindergeld? Das Kindergeld ist keine Art von "Taschengeld" für Kinder, sondern stellt eine steuerliche Entlastung für den Mehrbedarf bei Kindern für die Eltern dar. Von daher können die Eltern mit dem Kindergeld alles möglich machen, solange Du im Haushalt der Eltern wohnst. Vor allem aber müssen sie es nicht Dir geben.

    Auch ich bin raus aus diesem Thema. Du kommst erst auf ausdrückliche Nachfragen wie z.B. dem BaföG oder nach langer Diksussion mit relevanten Fakten wie dem Wohngeld hervor. Auf so etwas habe ich keine Lust. Helfen kann man nur, wenn man alle Fakten kennt, was bei Dir nicht der Fall ist.

    Gruß!

    Hallo,

    Cleoline

    Ich habe das Gefühl, dass Corinna einfach nicht sachlich antworten will, sondern mich immer wieder persönlich angeht.

    ich habe zu keinem Zeitpunkt unsachlich geantwortet noch Dich persönlich angegriffen. Ich habe mich gegen Deinen pauschalen Vorwurf

    Das sind aber sehr oberflächliche Infos und hier dachte ich, finde ich Menschen, die sich genauer auskennen.

    verwahrt und Dir - durchaus sachlich und ohne persönliche Vorwürfe - erklärt, warum dieser Vorwurf unberechtigt ist. Alle anderen Beiträge von mir entsprechen der jeweiligen Sachlage und auch Netiquette und enthalten keine wie auch immer geartete "persönliche Vorwürfe". Von daher bist eher Du es, die hier mit Pauschalaussagen und persönlichen Vorwürfen operiert.

    Ich möchte mich hier aus dem Forum zurückziehen, bzw. meinen eigenen Thread schließen.

    Sorry - aber Du machst es Dir ein bißchen zu einfach, Du kommst einfach mal so um die Ecke mit solchen Vorwürfen wie Unsachlichkeit und persönlichen Angriffen und verlangst gleichzeitig, daß ein solches Thema geschlossen werden soll. Ohne auch nur einen Beleg für die Vorwürfe zu haben und mir die Gelegenheit zu geben, darauf zu antworten. Anders gesagt: Du greifst nun ausgerechnet mich an und willst gleichzeitig unterbinden, daß ich reagieren kann. Keine Chance.

    Ameise

    und wird auch Gründe haben, auf 25 Std. zu gehen. Das ist hier schon lesbar.

    Nein, Gründe sind hier nicht lesbar. Es werden gleichzeitig mit einem Antrag auf ALG II Arbeitszeiten einseitig reduziert, ohne auf etwaige Gründe dafür einzugehen. Die Frage ist, ob das Amt dies so ohne weiteres akzeptieren wird.

    Ansonsten ist in Beitrag #13 schon beschrieben, was höchstwahrscheinlich nur vom JC zu erwarten ist.

    Nein. Aus dem genannten Beitrag ist nicht beschrieben, wie das Jobcenter reagieren wird und was "höchstwahrscheinlich" geschehen wird. Es wird das für die TE günstigste Szenario beschrieben - nicht mehr und nicht weniger. Von daher ist Deine Aussage nicht unbedingt hilfreich, da es durchaus auch Jobcenter gibt, die das ganze anders beurteilen als Du. Womit wir wieder bei dem Grundproblem der Anfrage der TE sind: keiner hier weiß, wie das Amt vor Ort reagieren wird.

    Es könnte sogar sein, dass Wohngeldanspruch besteht.

    Reine Vermutung Deinerseits, die dann auch ziemlich gewagt ist: von der TE wurde bisher absolut nichts über ihr Einkommen geschrieben. Die Einschätzung von Dir ist von daher erst einmal recht sinnlos bzw. rein theoretisch und hat keine feste Basis.

    Und ganz grundsätzlich kommt nicht alles auf jeden Leistungsbezieher zu, was in all den Links gesammelt steht.

    Und ganz grundsätzlich kommt fast alles auf Leistungsbezieher zu, die aufstockendes ALG II bekommen und was in den von grace genannten Links aufgeführt wird.

    Gruß!

    Hallo,

    Das sind aber sehr oberflächliche Infos und hier dachte ich, finde ich Menschen, die sich genauer auskennen.

    nein, das sind keine "oberflächliche Infos" (was immer das auch sein mag). Keiner hier kann Dir sagen, wie das Jobcenter vor Ort reagieren wird. Von daher kannst Du keine konkreten Aussagen erwarten können, weil hier eben niemand weiß, wie das Amt z.B. auf Deine selbst herbei geführte größere Hilfsbedürftigkeit durch Reduzierung der Arbeitsstunden ohne nähere Begründung reagiert. Genau so wenig kann hier vorher gesagt werden, ob das Jobcenter auf einen anderen Job als den derzeitig ausgeübten besteht - vor allem, wenn Du geltend machst, daß nur durch den Schichtdienst eine Vollzeittätgkeit in Deinem bisherigen Beruf unmöglich sei.

    Die Rechnung des Bedarfs ist ja eigentlich ganz einfach ................. aber wieso kommt in dem Hartz4-Rechner mehr Gesamtbedarf raus ?

    Woher sollen wir wissen, welchen Rechner Du mit welchen Daten benutzt? Und wenn die "Rechnung des Bedarfs" so einfach ist - warum berechnest Du das nicht selbst?

    Das sind aber sehr oberflächliche Infos

    Naja. Auch Deine Angaben sind sehr "oberflächlich". Du scheinst immer noch der Meinung zu sein, daß Deine Miete "sehr angemessen" sei. Über dein Einkommen hast Du bisher gar nichts geschrieben.-

    Da die TE schon UHV erhält, ist das Jugendamt bereits über die Situation informiert.

    Nicht aber darüber, daß evtl. eine erweiterte Kindesbetreuung notwendig ist.

    Gruß!

    Hallo,

    In der Altenpflege ist es IMMER Schichtdienst !

    Weder brauchst Du das in Großbuchstaben noch mit einem Ausrufezeichen zu schreiben. Erstens hast Du bisher nichts zu Deiner bisherigen Tätigkeit geschrieben, zweitens kenne ich genug Altenpfleger im 1-Schicht-System und drittens bedeutet eine Vermittlung nicht automatisch, daß Du auch weiterhin in diesem Bereich arbeiten mußt.

    Sollte die Miete nicht *angemessen* sein - was wäre die Konsequenz, wenn ich keine andere Wohnung finde und hier wohnen bleibe ?

    Dann würde nach 6 Monaten nur noch die angemessene Miete gezahlt werden und evzl. Nachforderungen des Vermieters in Sachen Betriebskosten nicht übernommen werden.

    Gruß!

    Hallo,

    Wird ein solcher Grund nicht vom Amt anerkannt ?

    nein -schon allein deswegen, weil nicht jeder Vollzeitjob automatisch Schichtdienst bedeutet.

    Die Miete ist für diese Gegend hier absolut angemessen

    Das mag zwar Deine Meinung sein, muß aber nicht zwangsläufig den offiziell angemessenen Kosten der Unterkunft bei Bezug von Grundsicherungsleistungen entsprechen. In vielen Kommunen sind jedenfalls 350 € Kalt für 2 Personen nicht angemessen.

    Bekomme ich (ggf.) einen frei verfügbaren Geldbetrag, oder werden die sogenannten *Kosten der Unterkunft* übernommen ?

    Es gibt den Regelbedarf, über den Du frei verfügen kannst und eben die angemessenen Kosten der Unterkunft. Es gibt etliche ALG-II-Rechner im Internet, wo Du Dir die evtl. Höhe des ALG II ausrechnen kannst. Allerdings beachte dabei immer den Hinweis auf die eventuell nicht angemessenen KdU, den ich Dir gegeben habe.

    Gruß!

    Hallo,

    Kann mich das Amt *zwingen*, in eine *angemessene* Wohnung umzuziehen (habe jetzt 3 Zi, Kü,B) für 350,- kalt ?

    sofern die Miete nicht angemessen ist, wird ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Ab dann hast Du 6 Monate Zeit, die Kosten der Unterkunft zu senken - sei es durch z.B. Untervermietung oder aber auch Umzug. Ob die Miete angemessen ist, kann mangels Angaben zum Wohnort nicht gesagt werden.

    Kann mich das Amt *zwingen* einen Job mit mehr Stunden anzunehmen ?

    Es wird sicher Bemühungen geben, Dich in Vollzeit zu vermitteln, damit Du Deinen Lebensunterhalt selbst decken kannst.

    Gruß!

    Hallo,

    das Forum hier ist keine Anlaufstelle bei Erkrankungen egal welcher Art. Bei solchen Problemen kann und wird hier niemand ernsthaft antworten können. Was wir leisten können, sind Fragen im Zusammenhang mit Sozialleistungen zu beantworten. Das wurde im konkreten Thread sehr ausgiebig auch gemacht. Damit sollte es auch genug sein. Wir können und werden keine Einzelfallberatung durchführen. Du hast alle wesentlichen Infos im Zusammenhang mit einem evtl. Antrag auf ALG II in Deiner Situation erhalten, womit es auch reicht.

    Thema geschlossen.

    Gruß!

    Hallo,

    offensichtlich wird vermutet, daß Deine Mutter Dir Unterhalt gibt - was ja offensichtlich schon seit 3 Jahren den Fall ist. Die Regelvermutung basiert dann auch auf das Einkommen und Vermögen Deiner Mutter, weswegen das Amt entsprechende Unterlagen haben will. Die nun plötzliche Unterhaltsverweigerung bei gleichzeitigem Antrag auf ALG II scheint in diesem Zusammenhang nicht unbedingt plausibel. Im übrigen hat die Regelvermutung nichts mit einer Unterhaltspflicht zu tun.

    Das einfachste wäre hier tatsächlich eine eigene Wohnung. Aber das nur nebenbei. Ansonsten müßtest Du schon konkret nachweisen, daß Du und Deine Mutter nicht zusammen wirtschaftet. Das könnte angesichts der Tatsache, daß Du die letzten 3 Jahre von Deiner Mutter gelebt hast, schwierig werden.

    In Sachen KV: Du kannst offensichtlich selbst derzeit keine KK-Beiträge leisten. Daher fordert die KK einen Nachweis vom Jobcenter, daß dieses die KK-Beiträge übernimmt. Das beduet aber nicht: daß Du keine Leistungen von der KK erhälst. In Notfällen mußt Du bei der KK einen entsprechenden Antrag auf Übernahme einer Notbehandlung (zu denen auch dringend benötigte Medikamente gehören) stellen.

    Für einen Vorschuß sehe ich kaum Chancen, da bisher offensichtlich nicht der grundsätzliche Anspruch auf ALG II festgestellt wurde (weil eben die Unterhaltsfrage nicht geklärt ist).

    Gruß!

    Hallo,

    das ganze wird zu einer Einzelfallberatung, die wir hier nicht leisten können.

    Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, habe ich nur eine Rechtsberatung bezahlt und die Klageschrift selber verfasst. (Kann ich die KOsten im Rahmen des Verfahrens eigentlich als Aufwendung anführen und vom JC zurückfordern?)

    Du hättest einen Beratungsschein beantragen können, bei einer Klage die Prozeßkostenhilfe.

    Hier in diesem Forum endet die Hilfe.

    Thema geschlossen.