Hallo,
Nun ist meine erste Frage, ob das wirklich nur persönlich geht?
Ja. Nicht nur das - Du mußt für den Antrag auch bereits in der neuen Gemeine gemeldet sein.
muss der Antrag durch sein, bevor ich den Antrag wegen der neuen Wohnung stellen kann?
Sofern Du sicher weißt, daß die Miete den angemessenen Kosten der Unterkunft entspricht, brauchst Du keinen Extra-Antrag o.ä. stellen. Du gibst dann die Daten im normalen Antragsformular KDU an.
Jetzt habe ich online außerdem gelesen, dass Säuglinge bis zur Vollendung des ersten Lj. nicht als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zählen
Blödsinn.
Gruß!