Hallo,
Zur Versicherungspauschale (sic!, nicht „-Prämie“)
was soll nun dieser Blödsinn mit dem sic? Jeder kann sich mal verschreiben, aber nicht jeder muß dafür in dieser Form auf einen Flüchtigkeitsfehler hingewiesen werden.
Vielen Dank, das ist mir bewusst. Meine Frage lautet nicht, ob er Elterngeld beantragen muss, sondern für welchen Zeitraum (muss es ab Geburt sein?
Wenn Dir die Auskunft von @bass386 bewußt ist, solltest Du einfach mal anfangen, darüber nachzudenken. Wenn eine Leistung vorrangig gegenüber dem ALG II ist, so ist diese Leistung vorrangig mit Anspruchsbeginn zu beantragen, womit Deine Frage beantwortet wurde.
Gruß!