Beiträge von Corinna

    Hallo,

    Zur Versicherungspauschale (sic!, nicht „-Prämie“)

    was soll nun dieser Blödsinn mit dem sic? Jeder kann sich mal verschreiben, aber nicht jeder muß dafür in dieser Form auf einen Flüchtigkeitsfehler hingewiesen werden.

    Vielen Dank, das ist mir bewusst. Meine Frage lautet nicht, ob er Elterngeld beantragen muss, sondern für welchen Zeitraum (muss es ab Geburt sein?

    Wenn Dir die Auskunft von @bass386 bewußt ist, solltest Du einfach mal anfangen, darüber nachzudenken. Wenn eine Leistung vorrangig gegenüber dem ALG II ist, so ist diese Leistung vorrangig mit Anspruchsbeginn zu beantragen, womit Deine Frage beantwortet wurde.

    Gruß!

    Hallo,

    denn somit hätte man für 28 Monate jeden Monat 30 € mehr

    die Logik erschließt sich mir nicht ganz so. Zwar erhält man meinetwegen 28 Monate 30 € Versicherungsprämie nicht angerechnet, muß aber mit weniger Einkommen auskommen, da ja statt 300 € nur 150 € ausgezahlt werden.

    Im übrigen ist das ElterngeldPlus eigentlich für Menschen gedacht, die während der Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten gehen.

    Gruß!

    Hallo,

    Entschuldigung, aber 400,- pauschal entsprächen nicht dem bundesweiten Mietspiegel? Was gilt denn nach diesem? hmm

    Vielleicht gilt in dem Ort die örtliche KDU-Richtlinie? Oder der örtliche Mietspiegel?

    Ich kenne Landkreise und Kommunen, in denen 250 € für eine Person laut Mietspiegel angemessen sind.

    Nach den örtlichen KDU-Richtlinien. Gültig für SGB II und SGB XII

    Nein. Ich rede von einer ortsüblichen Miete, welche in diesem Zusammenhang erstmal recht wenig mit den angemessenen KdU aus dem Rechtskreis des SGB zu tun hat.

    Ich habe wenig Lust, Dich über die Rechtsansicht in Sachen KdU zu informieren. Weswegen ich Dich ausdrücklich auffordere, nur dann zu antworten, wenn Du bei Deiner Antwort auch sicher bist, daß diese 1. rechtssicher ist und 2. dem TE auch hilft.

    Gruß!

    Hallo,

    die Kosten für das Umziehen aus dem Ausland zu meinen Eltern.

    ich wüßte nicht mal ansatzweise, warum durch das Jobcenter eine Übernahme von Umzugskosten aus dem Ausland auch nur ernsthaft in Betracht gezogen werden sollte. Dazu müßten schon unabweisbare Gründe vorliegen, von denen ich hier nichts lesen kann. Abgesehen davon ist der Umzug scheinbar schon vollzogen, womit eine Übernahme dieser Kosten sowieso gegenstandslos sein dürfte.

    Ja, ist also angemessen.

    Nun ja. Ich warne ausdrücklich vor solchen pauschalen Aussagen. 400 € für eine alleinstehende Person sind sehr viel und entsprechen nicht dem bundesweiten Mietspiegel. Im konkreten Fall kommt es also darauf an, ob der von den Eltern verlangte Mietpreis ortsüblich ist. Verlangen Deine Eltern eine ortsunübliche Miete, ist diese nicht angemessen. Bevor jetzt irgendein Schlaumeier hier antwortet: die ortsübliche Miete richtet sich nicht nach irgendwelchen persönlichen Ansichten, sondern nach den Vorgaben der Gemeinde bzw. des Landkreises.

    Gruß!

    Hallo,

    Monatlich verdiene ich 450€ + 194€ Kindergeld.

    nein. Du "verdienst" nicht das Kindergeld. Das Kindergeld ist eine steuerliche Entlastung Deiner Eltern für ihr Kind, aber in keinem Fall ein "Verdienst" von Dir. Über die Verwendung des Kindergeldes können dementsprechend auch frei verfügen, solange Du bei ihnen wohnst.

    Davon zahle ich 150€ Miete, 180€ Krankenversicherung, Internetanschluss, Telefon, Medikamente und ja da bleibt nicht mehr viel übrig.

    Das ist erst einmal Dein Problem. Wie Ihr innerhalb der Familie das Einkommen verteilt, hat wenig mit Sozialleistungen zu tun.

    Das war ein Versehen mit 2500€ Netto.

    Nun ja - man sollte nicht Hilfe mit falschen Angaben suchen. Sonst läuft man Gefahr, untaugliche Antworten zu bekommen. Anders gesagt: nach mehreren Beiträgen mit einem "Versehen" zu kommen, macht das ganze nicht unbedingt glaubhafter.

    Gruß!

    Hallo,

    Im Jobcenter hieß es, dass der Antrag (auch vor dem 25.Lebensjahr) genehmigt werden würde, wenn ich nicht mehr im Hause meiner Eltern wohne.

    diese Aussage wäre dann definitiv falsch und für mich nachvollziehbar (sofern sie dann auch so erfolgte). Aus mehreren Gründen:

    1. vor Antragstellung kann keiner im Amt sagen, ob ein Antrag genehmigt wird oder nicht.
    2. Auch schreibt das Gesetz ziemlich eindeutig vor, daß ohne besondere Gründe bei Jugendlichen unter 25 Jahren keine Übernahme von Mietkosten erfolgt, wenn nicht ganz besondere Gründe vorliegen. Die Größe der Wohnung aber ist kein besonderer Grund.
    3. der Umstand, daß man aus welchen Gründen auch immer nicht mehr bei den Eltern wohnt, begründet ebenfalls keine solche Zusicherung. Siehe Punkt 2.

    Ich habe schon ein Antrag gestellt, sollen nun meine Eltern auch ein Antrag stellen ? Gilt der Antrag meiner Eltern dann auch für mich?

    Dein Antrag wird abgelehnt werden, zumal Du eben bei Deinen Eltern wohnst. Wenn überhaupt, könnten also nur Deine Eltern einen Antrag stellen, in dem Du dann mit angegeben wirst.

    Gruß!

    Hallo,

    wie soll das Jobcenter sich denn auf das Klageverfahren vorbereiten, wenn es keine Unterlagen, die für den Fall relevant sind, erhält? Grundsätzlich gilt bei Zivilstreitigkeiten, daß alle dem Gericht vorgelegten Unterlagen auch dem jeweiligen Klagegegner vorzulegen sind.

    Wäre es nicht ausreichend,

    mit dem SG einen "Erörterungstermin" zu vereinbaren in dem durch das SG eine Einsicht in meine Belege vorgenommen werden kann?

    Nein, das ist nicht ausreichend. Wie eben geschrieben - auch der Gegner muß ja die Unterlagen kennen. Und das alles ist nicht mit einem Erörterungstermin zu machen -Du kannst nicht verlangen, daß man mal so auf die Schnelle in Deinen Unterlagen in 8 Ordnern schaut und daraufhin dann ein gerechtes Urteil findet.

    Gruß!

    Hallo,

    Was habe ich hier am Zuflußprinzip falsch verstanden?

    welche Rolle spielt das Zuflußprinzip im konkreten Fall nach Deiner Meinung? Jemand geht arbeiten in einem Monat, für den er entsprechend Lohn oder Gehalt bekommt. Damit ist derjenige nicht mehr bedürftig, sofern das Einkommen seinen eigenen Lebensunterhalt deckt. Und also hat dieser Jemand keinen Anspruch auf ALG II (vom Nicht-Anspruch auf ein Überbrückungsdarlehen mal abgesehen), Mit einem Zuflußprinzip hat das ganze recht wenig im konkreten Fall zu tun.

    Normal und ganz üblich ist es, dass der Lohn für den Monat zum Monatsende auf dem Konto verfügbar ist.

    Nein, ist es nicht. Viele Gehälter und Löhne werden auch zur Monatsmitte gezahlt. Aber das nur nebenbei - auch weil ich solche in ihrer Form absoluten und dennoch unzutreffenden Aussagen wie von Dir nicht mag.

    Gruß!

    Hallo,

    Wenn ich das Zuflußprinzip richtig verstanden habe, hätte ich ein Darlehen nur bekommen, wenn im selben Monat noch Gehalt geflossen wäre.

    dann hast etwas vollkommen falsch verstanden. Gerade dann, wenn erst im Folgemonat das Gehalt kommt, ist das Überbrückungsdarlehen sinnvoll. Und das ganze hat auch nichts mit dem Zuflußprinzip zu tun.

    Und wie ich sehe, gibt es auch hier unterschiedliche Meinungen.

    Nein, es gibt keine unterschiedliche Meinungen, sondern eine versehentlich falsche Ansicht eines anderen Users.

    Gruß!

    Hallo,

    d.h. ich müßte noch Anspruch auf Leistungen für den August gehabt haben

    warum solltest Du für August noch einen Anspruch gehabt haben, wenn Du ab dem 1. August arbeitest und somit aus dem Bezug von ALG II rausgefallen bist?

    jedoch bekomme ich erst jetzt im September Lohn

    Normal. Lohn/Gehalt wird i.A. rückwirkend gezahlt, in Deinem Fall also für den August.

    Du hättest maximal einen Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen stellen können.

    Gruß!

    Hallo,

    Es gäbe noch die Möglichkeit, dass das *Kind* zum Pflegekind wird

    Nun ja. Das würde voraussetzen, daß die Eltern psychisch überfordert seid oder meinetwegen unter einer Suchtkrankheit leidet (was dann konkret nachzuweisen wäre). Würde aber absolut nichts an den Unterhaltspflichten ändern. Und wie schon @bass386 geschrieben hat, dürfte ein Unterhalt von 120 € arg wenig sein, wenn volle Berufstätigkeit besteht.

    Wie auch immer: Um diese Unterhaltsverpflichtung kommt man nicht vorbei und kannt nicht erwarten, daß die Allgemeinheit für den Lebensunterhalt eines Kindes in einem solchen Fall aufkommt.

    Gruß!