Beiträge von Corinna

    Hallo,

    und die anteiligen Kosten dafür dann von meinem Mitbewohner per Dauerauftrag einziehen.

    davon würde ich dringend abraten - das könnte als miteinander wirtschaften angesehen werden.

    Muss ich diese nun entrichten, da ich in einer WG lebe

    Nein. Durch den Bezug von ALG II muß für die Wohnung keine Rundfunkgebühr (und nicht GEZ) gezahlt werden.

    Gruß!

    Hallo,

    und nochmal: das hier ist kein Forum für rein theoretische Grundsatzfragen (obwohl ich in deiner Anfrage keine Grundsatzfrage sehe, sondern ein Verständnisproblem Deinerseits).

    Wir versuchen hier, Leute mit tatsächlichen Problemen zu helfen und haben weder Zeit noch Ressourcen, nun auch noch auf theoretische Fragen zu beantworten.

    @bass386 und meine Wenigkeit haben Dir Hinweise gegeben, wie Du die bei eventuellen Recherchen weiter denken und suchen solltest.

    Damit ist es aber genug. Es liegen hier so einige Anfragen mit echten Problemen herum, die auf eine Antwort warten.

    Thema geschlossen.

    Gruß!

    Hallo,


    würde die Tochter mit Kind bei der BG der Eltern angerechnet werden, würde eine Konkurrenzsituation entstehen, weil von der Zugehörigkeit zu einer BG ja die Höhe der Regelsätze abhängt. In dieser Konstellation würde also die Tochter mit Kind wesentliche niedrigere Regelsätze trotz eines im Prinzip durch das Kind begründeten erhöhten Aufwand erhalten. Abgesehen davon kann das Baby nur einer BG angehören - entweder die der Großeltern oder die der Tochter. Um dieses Problem zu umschiffen, wurde hier die Möglichkeit geschaffen, daß das Kind zusammen mit dem Baby eine eigene BG bildet, was durch die laufende Rechtsprechung auch mehrfach bestätigt ist. Diese eigene BG gilt jedoch nicht während der Schwangerschaft, sondern erst nach Geburt des Kindes.

    Das ganze entspricht dann auch den reelen Lebensverhältnissen als eine künstliche Zuordnung der Tochter zur BG der Eltern mit entsprechenden finanziellen Einbußen.

    Gruß!

    Hallo,

    nur bei der ganzen schlaftablettennummer frage ich mich nur, ob das jobcenter vielleicht insgeheim was davon hat, wenn die das falsche einkommen einfach immer wieder in den bescheiden mitschleifen?
    Sodass das vielleicht irgendwann unangreifbar wird oder so?


    Was würdet ihr denn machen, um denen mal beine zu machen?

    Bisher lese ich, daß Du

    • Dich nicht Vereinbarungen mit dem Jobcenter hälst
    • Stromschulden hast, die wohl selbst verursacht wurden
    • irgendwelche 200 € erhalten hast, ohne darauf einzugehen, woher diese 200 € kommen.

    Gleichzeitig schwafelst Du etwas von einer "insgeheime" Aktionen des Jobcenters und irgendwas von "beine" machen. Du forderst etwas von dem Jobcenter, ohne selbst die Forderungen des JC einzuhalten (siehe Maßnahme).

    Obwohl denen schon seit shcätzungsweise 5.8 oder 10.8. die unterlagen vorliegen, woraus idiotensicher ersichtlich ist, dass das kein regelmäßiger oder überhaupt anrechenbares einkomme ist!

    Welche Unterlagen hast Du denn eingereicht?

    Gruß!

    Hallo,

    Es besteht im Moment kein ALG II Anspruch wegen Unterhaltspflicht der Eltern.

    jain. Viele Jobcenter kennen das Problem der Orientierungsphase nicht (das tief versteckt in Grundsatzurteilen und Kommentaren zum Unterhaltsrecht liegt) und sehen daher keine Unterhaltspflicht nach Beendigung des Studiums mehr. Nur in Unterhaltsrecht bewanderte Sachbearbeiter würden hier auf Unterhalt anspringen. Von daher ist die Antwort von ameise richtig - solange man nicht auf einen solchen Sachbearbeiter stößt.

    Gruß!

    Hallo,

    umziehen kannst du durchaus - aber dann muß der Antrag evtl. neu gestellt werden, sofern das bisherige Amt nicht mehr für den anderen Ort zuständig ist.

    Weil ich habe eine schöne Wohnung im Nachbarort gefunden, die auch vor allem günstiger wäre hinsichtlich der momentanen ungedeckten Kosten.

    Äh - Du kannst doch nicht einfach mal so ständig umziehen, weil noch nichts vom alten Amt entschieden wurde. Ziehst Du dann erneut um, wenn auch das neue Amt nicht gleich entscheidet? Dann ist Dir nur viel Spaß beim nächsten und übernächsten Umzug zu wünschen.

    So richtig ist mir Deine Strategie nicht ganz klar (sofern es eine solche überhaupt gibt).

    Im übrigen habe ich anhand Deiner doch etwas spärlichen Infos bisher das Gefühl, daß es bei dir nicht unbedingt um die die Mietkosten geht, was die Antragsbearbeitung verzögert. Wenn mein Bauchgefühl zutreffen sollte, würde das durch einen Umzug nun nicht unbedingt bedeuten, daß sofort Dein Antrag positiv entschieden wird.

    Gruß!

    Hallo,

    hmmm. Ich lese

    Seit Beginn der Arbeitsaufnahme war dem Jobcenter bekannt (Arbeitsvertrag/Einkommensnachweise) , dass im August Urlaubsgeld.,sowie Weihnachtsgeld zufließt.

    und auch

    das Bruttogehalt selbst ist immer gleichbleibend

    . Gleichzeitig lese ich

    Seit 2.5 Jahren haben wir Einnahmen aus selbständiger Arbeit

    Bei einer selbstständigen Arbeit gibt es weder ein Bruttogehalt noch irgendwelche Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Was also ist hier richtig?

    Gruß!

    Hallo,

    Ich will nur wissen ob der Kreditbetrag dem jc gleich gemeldet werden muss.

    das wurde Dir doch bereits beantwortet: ja.

    Macht es tatsächlich ein Unterschied ob ich extra ein Vertrag mit ihm abschließe mit Rückzahlungsvereinbarung oder ein offizieller Vertrag wo er als Kreditnehmer eingetragen ist..

    Sonst hätte ich das nicht geschrieben.

    Wie gesagt Kreditnehmer sind beide! Meine Vater und ich. Geld geht auf sein Konto und Raten würden auch von seinem Konto abgehen..

    Naja. Und woher weiß man, ob Du ihm dann nicht die Raten bar gibst, damit er sie einzahlt? Für das Jobcenter wärest Du nunmal Mitnutzer des Kredites.


    Aber das haben wir das alles nun schon erklärt. Nun mache etwas aus den Infos und verlängere den Thread hier nicht unnötig.

    Gruß!

    Hallo,

    es müssen dann aber realistische Rückzahlungsraten vereinbart werden. Also nicht etwa der Rückzahlungsbeginn erst in ferner Zukunft und die Höhe der Raten angemessen.

    Da auch das Jobcenter durchaus weiß, daß ein ALG-II-Bezieher keinen Bankkredit in dieser Höhe bekommt, würdest Du mit der von @bass386 empfohlenen Methode jede Menge Rückfragen umgehen.

    Gruß!

    Hallo,

    Irgendwie stören mich die Diskrepanzen bei Deiner Selbstständigkeit. Du schreibst etwas von 10.000 € Schulden bei Aufgabe der Selbstständigkeit und nun von

    Es sind 21 Einzelverträge.

    Wenn ich mir diese Zahlen ansehe und dann lese

    selbstständig mit mäßigem Einkommen (150-200 EUR /Monat)

    kommen mir diese ganzen Zahlen nicht nachvollziehbar vor. Vielleicht sieht daß das Jobcenter auch so und fordert deshalb die Aufgabe.

    Gruß!

    Hallo,

    dass ich sonst mein Recht mit Gesetzestexten belegen kann.

    Du mußt nichts mit Gesetzestexten belegen (zumal hier auch noch die aktuelle Rechtsprechung dazu kommt).

    Wenn das Amt Dir gegenüber von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, muß das durch das Amt begründet werden. Anhand dieser Begründung kann man sich dann Gedanken über das Gesetz und die Rechtsauslegung machen.

    Gruß!

    @Kleeblatt79

    Es bringt wenig, einfach mal so eine EGV hochzuladen - ohne jeglichen Kommentar und ohne Bitte, sich aus welchen Gründen die EGV anzusehen.

    Von daher ist es durchaus richtig, wenn ein Mod Deinen Beitrag deaktiviert, weil keiner weiß, was mit dieser EGV los ist und was Du wissen willst. Zumal in Deinen bisherigen Themen und Antworten eine aktuellen EGV eigentlich nicht Schwerpunkt war.

    Nun deswegen von einem "schlechtesten" Forum zu sprechen, ist irgendwie vermessen. Wir haben ja nun bereits festgestellt, daß Dir in anderen Foren mit blödsinnigen und falschen Antworten "geholfen" wurde, während Dir hier durchaus sachliche Antworten mit teils Engelsgeduld trotz Deiner teilweisen Aggressivität gegeben wurden. Mit solchen Behauptungen beschneidest Du Dich eigentlich nur selbst, denn bei solchen verbalen Äußerungen (die Du ja auch bereits in Sachen Jobcenter losgelassen hast) minderst Du die Lust, Dir zu helfen.

    Wenn Du also Probleme mit der EGV oder Fragen dazu hast, mache ein neues Thema auf, schreibe dort, was Du mit dem Hochladen der EGV erfahren willst, sehe von weiteren Beschuldigungen gegenüber diesem Forum und den Mods ab. Die Mods werden dann sicherlich auch die hochgeladene EGV wieder freischalten. Dann kann man Dir auch helfen.

    Wenn Du das nicht in dem "schlechtesten" Forum machen willst - Deine Sache. Aber wie Deine Fragen in anderen Foren beantwortet wurden, haben wir ja schon an konkreten Beispielen gesehen.

    Gruß!

    Hallo,

    Hat das eine Relevanz?

    äh - meinst Du, ich stelle eine solche Frage aus lauter Langeweile an einem Sonntag bei schönstem Wetter? :/

    Das Jobcenter hat vom Grundsatz her 6 Monate Zeit, über einen Antrag zu entscheiden. Diese Frist beginnt bei Dir im letzten Monat, als Du die fehlenden Unterlagen abgegeben hast.

    An Deiner Stelle würde ich bei dem Amt vorstellig werden, um dort den aktuellen Sachstand zu erfragen. Mach das nicht telefonisch - da bekommst Du nicht die Sachbearbeiter aus der Leistungsabteilung an die Strippe. Weise bei dem Termin auf die Frage der evtl. entstehenden Mietschulden und auf Deine Mittellosigkeit hin.

    Berichte dann hier und wir werden weiter sehen.

    Gruß!