Hallo,
Meine Vorstellung von Hilfe währe in etwa so.
Wie sieht so eine Zuflussbescheinigung aus ? Kann jemand vieleicht so eine Vorlage geben und mein alter Cheff unterschreibt die einfach.
Nein, deine Vorstellung ist falsch. Es ist einem Arbeitgeber ohne weiteres zumutbar, einfach und ehrlich anzugeben, wann er Deinen letzten Lohn gezahlt hat. Dafür benötigt man keine Vorlage.
Kann ich dehnenn nichts schreiben das ich mein Gehalt in Bar bekommen habe ? Schliesslich steht es ja auch auf den Abrechnungen drauf Betrag erhalten und meine Unterschrift ist drunter.
Laut Deinem ersten Beitrag hast Du das ja bereits dem Jobcenter mit den Barauszahlungen mitgeteilt. Allerdings sind Lohnauszahlungen in bar in der heutigen Zeit ziemlich unüblich. Eine Abrechnung allein sagt nichts darüber aus, wann der Lohn ausgezahlt wurde. Aber genau über das wann interessiert sich das Jobcenter. Was ist also das Problem für Deinen Arbeitgeber, Dir eine Bescheinigung über das Datum der Auszahlung zu geben?
Und die andere Sache ich habe keinen einzigen Cent Wie soll ich entwas ausdrucken ??? Man braucht doch geld für solche Sachen.
Wer hat bisher etwas von Drucken geschrieben? Wenn du Dir meinen Beitrag #8 durchgelesen hättest, würdest Du ahnen können, daß sich heutzutage Bewerbungen in den meisten Fällen im Internet machen lassen. Dafür aber braucht man dann keine Ausdrucke. Und komme mir jetzt nicht wegen dem Geld für das Internet - mit jeder Antwort von Dir beweist Du, daß Du dafür Geld hast.
Und wie kann es sein das ich so etwas machen muss, wenn ich nichtmals weiss ob mein Antrag überhaupt bewiligt wird
Tja - der ewige Konflikt. Der in deinem Fall aber kaum ein solcher sein dürfte. Laut deinen bisherigen Angaben scheitert die Bewilligung allein an der fehlenden Bescheinigung des alten Arbeitgebers, wann er Dir den letzten Lohn gezahlt hat. Dazu wurden Dir hier nun etliche Hinweise gegeben. Wenn Du diese Bescheinigung bei dem Amt abgegeben hast und nicht zeitnah entscheiden wird, gibt es durchaus Möglichkeiten, das ganze zu beschleunigen. Aber mangels dieser Bescheinigung bist Du noch nicht so weit, über diese Möglichkeiten (die wir Dir dann gerne erläutern können - trotz der ja angeblich nicht vorhanden Hilfe) nachzudenken.
Und wie kann es sein das ich so etwas machen muss, wenn ich nichtmals weiss ob mein Antrag überhaupt bewiligt wird ?
Du hast ab diesem Monat ALG II beantragt. Damit hast Du ab diesem Monat nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten bei Bezug von ALG II. Es handelt sich bei dieser Sozialleistung nicht um ein Glücksspiel nach dem Motto "erst wenn ich Geld vom Jobcenter bekomme, mache ich das, was das Jobcenter von mir will". Es geht hier um Deinen Lebensunterhalt (und ja, auch den gefüllten Kühlschrank und dem "verhungern") und also um Dich selbst. Dein ureigenstes Interesse sollte es also sein, schnellstmöglichst diese Bescheinigung vom Arbeitgeber einzuholen statt hier immer wieder und wieder nach Konsequenzen nachzufragen, die in deinem Fall in Sachen Vermittlung und Bewerbung noch gar nicht eingetreten sind.
Gruß!