Hallo,
Kann ich für die Ausstattung meiner Wohnung so etwas wie Erstausstattung beantragen?
Du hast keine Werbungskosten. Auf Antrag können solche Kosten übernommen werden. Wichtig: der Antrag muß VOR Entstehen der Kosten gestellt werden. Eine nachträgliche Genehmigung ist sehr unwahrscheinlich.
Ich selbst habe keinerlei Einkommen. Kosten für Bewerbungen, Vorstellungsgespräche und Co sind demnach bei mir keine abzugsfähigen Werbungskosten, so dass ich diese separat als Sonderbedarf? beantragen muss, richtig?
Grundsätzlich ja.
dachte ich daran, mir diese Sachen über ebay Kleinanzeigen für kleines Geld zu beschaffen. Erlaubt das JC das?
Eher nein, zumal Du ja ordnungsgemäße Rechnungen benötigst. Wie das vor Ort gehandhabt wird, kann Dir jedoch auch nur das Jobcenter selbst erklären. Auch hier wichtig: nichts vor Genehmigung kaufen.
Oder gibt es vielleicht noch die Möglichkeit, hierüber ein Darlehen zu bekommen, so dass ich meinen Eltern das Geld zurückzahlen kann und die Kaution dann in Raten beim JC abbezahle?
Und schon hast Du gegen den bereits zweimal genannten Grundsatz verstoßen: in dem Augenblick, in dem Du selbst etwas bezahlt hast (und sei es durch die Eltern), konntest Du die Leistung selbst erbringen und sie wird nicht nachträglich übernommen.
Soweit ich richtig informiert bin, bekommt man als ALG2 Empfänger mit schulpflichtigen Kindern 2x pro Schuljahr einen gewissen Betrag zur Beschaffung von Büchern und Co.
Nein. Diesen Zuschlag, der sich Bildunsgpaket nennt, gibt es auch für Empfänger von anderen Leistungen, also nicht nur für ALG-II-Leute.
Gibt es eine Chance, dass das JC hierfür auch während des laufenden Schulhalbjahres einen Anteil übernimmt?
Kaum.
Würde ich bis zum Bescheid der Rentenkasse weiter Leistungen vom JC beziehen?
Das hängt von der Erwerbsfähigkeit ab. Nur wenn diese gegeben ist, bekommst Du weiterhin ALG II. Im übrigen ist es nicht weit her mit Deiner Entscheidung: bekommt das Jobcenter mit, daß es hier Probleme mit der Erwerbsfähigkeit gibt, kann ein Antrag auf EM-Rente auch von Amts wegen gefordert werden. Du hast da also kaum einen Entscheidungsspielraum.
Ist es richtig, dass ich eine Befreiung von den GEZ Gebühren beantragen kann?
Ja.
Ist es richtig, dass ich eine Zuzahlungsbefreiung von Medikamenten beantragen kann?
Ja - was allerdings nichts mit dem Bezug von ALG II zu tun hat. Auch ohne ALG II hätte man diese beantragen können. Aber wie auch immer: einen Eigenanteil wirst Du dennoch leisten müssen.
Können wir so etwas wie ein Sozialticket beantragen?
Das hängt von Deiner Kommune ab.
Gewährt das JC in solchen Fällen auch eine Art Vorschuss, auch wenn der Antrag selbst noch nicht bearbeitet wurde?
Nein, in der Regel nicht .
Der Vater von Kind 1 + 2 zahlt aktuell aber nicht die 672 Euro, sondern "nur" 600 Euro. Wie formuliere ich das für meinen ALG2 Antrag bzw die Unterhaltsvereinbarung?
Indem Du den tatsächlich gezahlten Unterhaltsbetrag angibst. Alles andere wäre Betrug. Abgesehen davon kann das JC Dich auffordern, einen Unterhaltstitel zu erwirken, wenn der Unterhalt zu gering ist.
Ich nehme an, dass das JC ihn daher in die Pflicht nehmen wird, sich eine Vollzeitstelle zu suchen, oder?
Das Jobcenter kann und wird ihn nicht in die "Pflicht nehmen", kann aber auch hier auf einen Unterhaltstitel und dessen Vollstreckung bestehen, wenn zu wenig Unterhalt gezahlt wird.
Gruß!