Hallo,
die Forderung des SB ist nicht rechtmäßig und ihn gehen ärztliche Befundberichte nichts an. Wenn er das alles wissen will, kann er Dich zum ärztlichen Dienst schicken, wird jedoch auch von dort nur erfahren, ob und mit welchen Einschränkungen Du arbeiten kannst oder nicht. Der ärztliche Dienst wiederum kann durchaus die Befundberichte anfordern, aber eben nicht weitergeben.
Was die Sache mit dem Gericht betrifft, hat er auch hier kein Recht auf Einsichtnahme der Unterlagen in einem laufenden Prozeß. Er kann maximal eine Bestätigung über die Klagererhebung verlangen, die Dir ggf. Dein Rechtsanwalt oder die Geschäftsstelle des Gerichtes ausstellen kann, wenn Du (was ich nicht glaube) keine Bestätigung über Eingang der Klage vom SG erhalten haben solltest.
Beide Aussagen von mir sind unabhängig davon, ob jemand selbstständig oder unselbstständig tätig ist.
Sollte die Sache weiter eskalieren, empfehle ich, die Forderungen vom SB schriftlich einzuverlangen und dann sofortigen Widerspruch einzulegen. Da ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, empfehle ich, gleichzeitig einen Beratungsschein (15 €) beim SG einzuholen und damit einen FA für Sozialrecht aufzusuchen.
Gruß!