Hallo,
Ich frage hier nicht nach Kosten und es ändert nichts an Ihrer Aussage, dass irgendwie nichts umsonst ist und Schulden gemacht werden (egal ob an dieser oder anderen Stelle).
Du fragst nicht nach Kosten. Deine Sachen. Aber dennoch scheinst Du das Prinzip nicht zu verstehen: Inanspruchnahme der durch das Jobcenter vermittelten Beratung = ohne Kosten. Eigene Auswahl eines Rechtsanwaltes außerhalb der vom Jobcenter vermittelten Beratung - hohe Kosten für Dich.
Dann müsste man mir bei Gericht diesen Beratungshilfeschein ausstellen.
Nein, müßte man nicht. Die allermeisten Gerichte verweisen in solchen Fällen auf die öffentlichen Schuldnerberatungen und stellen keinen Beratungsschein aus (zumal dann der BS bei einer Regelinsolvenz an weiteren Auflagen wie eine Auffanggesellschaft gebunden wäre). Und schon wird die von Dir ja nicht gestellte und offensichtlich als unwichtig erachtete Frage wieder aktuell: Du gehst das Risiko ein, daß die vom Jobcenter angebotene Beratung hinfällig ist und bekommst keinen Beratungsschein für eine freie Anwaltssuche. Also bleibst Du auf hohe Kosten sitzen, wenn Du den Anwalt selbst zahlen mußt.
Auf dem Schein steht, das die Kosten vom Jobcenter übernommen werden, die Beratung ist nicht kostenfrei.
Sorry, aber nun wird es langsam absurd mit Deinen Argumenten. Merkst Du Deinen Widerspruch in dem Satz selbst?
Wie Du siehst, basieren die Antworten auf das, was Du bisher nicht wissen wolltest und hier monierst. Aber ohne dieses Wissen kommst Du mit Deiner Frage auch nicht weiter.
Gruß!