Hallo,
den entsprechenden Widerruf verfassen & versenden
naja - ein Widerspruch richtet sich gegen eine falsche Entscheidung. Die liegt hier aber nicht vor: das Jobcenter konnte nicht in Deinem Sinne entscheiden, weil die angeforderten Unterlagen nicht vorlagen und Du auch nicht die Versendung nachweisen kannst.
versuchen, den Inkasso-Service zu "beruhigen"
Das interessiert die nicht - den Auftrag kann nur die auslösende Stelle anhalten. Abgesehen davon hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung... Ich würde maximal mitteilen, daß Du gegen die Entscheidung des Jobcenters vorgehst, mit dem Vermerk, daß Du Dich unaufgefordert meldest, wenn sich eine Antwort ergibt.
im Bedarfsfall Klage beim Sozialgericht einreichen
Und nochmal: wogegen? Du hast angeforderte Unterlagen nicht eingereicht, kannst die Versendung auch nicht nachweisen - was anderes soll da eine Klage ergeben?
Das Unterlagen bei der Behörde nicht ankommen bzw. verschwinden, scheint ja kein Einzelfall zu sein.
Das wird einen Sozialrichter unheimlich beeindrucken - nämlich gar nicht...
Trotz der Festsetzung (Aufforderung zur Rückerstattung) sollte es doch kein Problem darstellen, den Sachverhalt dann noch mal auf Basis der erneut eingesandten Unterlagen zu prüfen.
Dagegen spricht nichts. Aber ob die von Dir angedachten Maßnahmen die dafür richtigen Schritte sind, bezweifele ich dann doch. Normalerweise würde ich eher zu einem Überprüfungsantrag raten - allerdings sind die Fristen dafür verstrichen. Hättest Du den Einlieferungsbeleg noch, könnte man über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachdenken - aber das ist auch vorbei.
Von daher wäre zu überlegen, einmalig 15 € in die Hand zu nehmen und mittels Beratungsschein einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen. Der kann dann anwaltlich die Situation erklären und um Neuentscheidung bitten. Ist sicherer, als ein schon aus formalen Gründen abgelehnter Widersspruch...
Gruß!