Nachdem du meine Frage oben evtl übersehen hast: Das JC kann mir also nicht ankreiden, wenn ich sie nicht über diese Überzahlung informiere?
Das Internet hat mir nämlich unterschiedliche Dinge ausgegeben bezüglich Rückforderung und Aufrechnung, aber ich will nicht so ehrlich sein da morgen hinzugehen und sie auf ihren Fehler hinweisen, wenn ich dadurch nur Nachteile hätte....
Die Mutter begründet die Reduzierung der Zahlung mit eigenen hohen Ausgaben derzeit und einer Reduzierung ihres Einkommens wegen Altersteilzeit.
Das würde ja aber im Zweifelsfall zu einem Kreislauf führen: Unterhalt reicht nicht ---> Beantragung von ALG II Leistungen ---> Jobcenter prüft Unterhaltsansprüche ----> Jobcenter stellt fest, dass nicht genug Unterhalt fließt ----> Jobcenter verlangt, dass zuerst der höhere Unterhalt eingefordert wird, bevor ALG II bezahlt wird ----> Eltern weigern sich den Unterhalt zu erhöhen -----> Ohne Klage wären wir wieder am Anfang.
Oder hab ich irgendeine wichtige Zusatzinformation übersehen ![]()