Beiträge von LiaMaria
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Bezieht ihr denn Bürgergeld? Hat der Sohn eine abgeschlossene Ausbildung? Ihr seid eurem Sohn zu Unterhalt verpflichtet, bis er seine erste Ausbildung abgeschlossen hat. Wovon und wie lange bezahlt er denn schon die Miete?
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Dann besorgt euch ein ärztliches Attest. Evtl. habt ihr damit Erfolg.
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Was für ein Nebengebäude wird denn mitgeheizt? Das ist auch wichtig. U. U. ist das unnötig.
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Du hast knapp 3.000 Euro zur Verfügung. Da gibt es nichts weiter.
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Ich meinte damit, dass das erwachsene Kind mit seinem Geld nicht die Familie unterstützen muss.
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Komplett angerechnet wird es nicht. Das erwachsene Kind muss davon seinen Mietanteil plus Nebenkosten und seinen Lebensunterhalt bestreiten.
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Naja, die Kinder von heute sind mit 18 fast alle noch nicht erwachsen. Das liegt aber wirklich an den Eltern. Die Kinder werden nicht mehr zur Selbständigkeit erzogen. Das ist aber bei Familien mit 2 Elternteilen nicht anders als bei Alleinerziehenden. Man räumt den Kindern heute alles aus dem Weg. Ich war mit 18 wirklich erwachsen. Ich habe mich um meinen Ausbildungsplatz gekümmert. Da waren meine Eltern gar nicht mit einbezogen. Heute erlebe ich in meinem Berufsleben tatsächlich Eltern, die bei uns anrufen und für ihre Kinder Termine zum Vorstellungsgespräch ausmachen wollen. Ich sage dann immer, dass bitte der Sohn/die Tochter selbst anrufen sollen.
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Es gibt auch "nette Nachbarn", die sehr gut aufpassen. Wenn dann der Freund oder die Freundin über einen längeren Zeitraum oder sehr oft dort sind, wird dann auch schon mal das JC darauf hingewiesen, dass da ja etwas nicht stimmen kann. Kann man ja widerlegen, ist aber erst mal doof und kostet Nerven.
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Man sollte aber immer daran denken, dass das JC keine Tilgungsraten übernimmt, sondern nur die Tilgungszinsen mit Nebenkosten bis zur Höhe der angemessenen Wohnkosten. Auch das Hausgeld ist nicht zu unterschätzen.
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Dein Freund muss natürlich die halbe Miete und Nebenkosten übernehmen. Ansonsten muss er noch nicht für dich einstehen.
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Weshalb wird die Wohnung nicht fertig und warum könnt ihr nicht warten bis die Wohnung fertig ist? Oder will dein Bruder sie nicht mehr an euch vermieten, weil das JC nicht das zahlen will, was er gerne hätte?
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Dann kann sie hinziehen wohin sie will. Sie muss nur die Wohnung vom neuen JC absegnen lassen.
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Die Wohnung müsst ihr vom neuen JC absegnen lassen. Jedes Bundesland hat ja seine eigenen KdU. Die Höhe variiert ja.
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2 getrennte Wohnungen muss man sich als Ehepaar leisten können. Wenn man vom JC oder Sozialamt (Grundsicherung) abhängig ist, dann wird das so nicht funktionieren.
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Also ich weiß, dass eine Bekannte ihre Lebensversicherung vergessen hatte anzugeben. Daraufhin bekam sie Post, dass man bei einem Kontenvergleich festgestellt hat, dass sie Zinsen aus einer Lebensversicherung erhält, sie aber keine Lebensversicherung angegeben hätte.
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Ich gehe mal davon aus, dass du dann erst Bürgergeld bekommst, von dem Zeitpunkt an, an dem du alles vollständig abgegeben hast. Anscheinend hast du das Bürgergeld nicht nötig, wenn du deine Unterlagen nicht vorlegst. Das JC kann ohne vollständige Unterlagen kein Bürgergeld bewilligen.
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Meine Tochter hat vor ihrer Ausbildung zur Krankenschwester ein 6-wöchiges Praktikum gemacht, was zwingend erforderlich war für den Arbeitgeber, und hat es vergütet bekommen. Sie hat es in der Altenpflege gemacht. Dort wird händeringend Personal gesucht und die nehmen auch ungelernte Kräfte. Ob du dort als Helfer oder Praktikant arbeitest ist ja unerheblich. Du willst ja überhaupt erstmal wissen, ob dir der Beruf liegt.
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Die Rente wird gegengerechnet. Natürlich bekommt der Rentner nicht die volle Rente + Miete + den vollen Regelsatz.
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Du schreibst von "nur 180,00 Euro". Das ist für mich viel Geld. Wenn es "nur" heißt, dann kannst du das sicherlich auch selbst bezahlen. Wie schon geschrieben, muss man sich solch einen Luxus leisten können. Klar sind nicht alle Grundschulen gleich gut. Aber es gibt nunmal Einzugsbereiche. Wenn mir diese Schule nicht gut genug ist, muss ich dafür selbst aufkommen.
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Du muss alles tun, um deine Bedürftigkeit zu senken oder sogar zu beenden. Egal, ob der Job deinen Fähigkeiten entspricht. Das spielt bei Bürgergeld überhaupt keine Rolle. Hier geht es einzig darum, dass du einen Job nur aus gesundheitlichen Gründen ablehnen kannst, nicht aber, weil er dir nicht gefällt oder weil du deiner Meinung nach zu wenig verdienst.
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Gibt es für die Kinder keine Jugendnetzkarte? So heißt die Monatsfahrkarte für Schüler, die bei uns keine Fahrkarte von der Schule bekommen. Die kostet allerdings auch 18,00 Euro pro Kind, was bei 3 Kindern ja auch schon fast 60,00 Euro sind. Bei uns gilt das Einzugsgebiet nur für die Grundschule. Wie das hier aussieht, wenn man sein Kind an einer anderen Grundschule als die im Einzugsgebiet liegende Grundschule anmeldet, weiß ich nicht.
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Ich weiß ja nicht, wie das in Rheinland-Pfalz ist. Bei uns (Niedersachsen) bekommen Kinder, die zu weit von der Schule weg wohnen, eine Fahrkarte von der Schule (1. bis 10. Klasse). Wenn sie natürlich nicht so weit weg wohnen (bei mehr als 2 km) dann muss man die Fahrkarte selbst bezahlen.
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Für das jC ist das aber kein Grund. Evtl. eine Wohnung im Bereich eines anderen JC suchen. Aber auch da muss die Miete angemessen sein. Umzugskosten würde er aber auch dann nicht bekommen, weil der Umzug nicht notwendig ist. Tiere interessiert das JC im Übrigen auch nicht.
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Such dir doch einen Job. Dann müssen deine Eltern nicht mehr für dich aufkommen. Oder bist du krank? Dann sieht die Sache natürlich anders aus. Wobei ich dir auch gleich sagen kann, dass es mit Bürgergeld beantragen alleine auch nicht getan ist. Das JC wird dich in Maßnahmen schicken. Vielleicht wäre ein Minijob ja auch fürs erste nicht schlecht.